ich erwerbe bei einenem Bauträger 1996 2 von 100 zu erbauenden Reihenhäuser. Diese gehen 1998 an mich als Besitzübergabe über. Da ich im Grundbuch keine Auflassung habe sondern nur vorgemerkt bin, bleibt der Eigentümer der Bauträger. 2001 geht der Bauträger in Insolvenz,meine
vermieteten beiden Häuser ebenfalls,habe ich nun meinen Besitz verloren und mein bezahltes Geld, weil ich keine Auflassungssicherung gemacht habe ?
Instinkt ist ja gut und schön …
Existiert denn überhaupt (k)eine Auflassung? Ohne eine solche notarielle Beurkundung wickelt man doch kein solches Geschäft ab?! Und wenn schon 1998 (!) eine Besitzübergabe erfolgte - warum dann kein Eintrag in das Grundbuch?
Finde ich schon etwas merkwürdig (blauäugig??)!
Sorry, aber ich bin POLIZEIbeamter und auf dem Gebiet Immobilien ein absoluter Laie … ergo halte ich mich hier mit Meinungsäußerungen etwas zurück. Insbesondere weil das Zivilrecht äußerst kompliziert sein kann.
da kann ich dir leider nicht weiterhelfen. Ich kenne mich nicht mit rechtlichen feinheiten bei insolvenzen aus.
Recht im polizeilichen sinn und der ablauf einer insolvenz - da kann ich helfen.
Tut mir leid.