Liebe/-r Experte/-in,
fallbeispiel.:
ich erwerbe bei einenem Bauträger 1996 2 von 100 zu erbauenden Reihenhäuser. Diese gehen 1998 an mich als Besitzübergabe über. Da ich im Grundbuch keine Auflassung habe sondern nur vorgemerkt bin, bleibt der Eigentümer der Bauträger. 2001 geht der Bauträger in Insolvenz,meine
vermieteten beiden Häuser ebenfalls,habe ich nun meinen Besitz verloren und mein bezahltes Geld, weil ich keine Auflassungssicherung gemacht habe ?