Hat die Insolvenz die Häuser geschluckt ?

Liebe/-r Experte/-in,

fallbeispiel.:

ich erwerbe bei einenem Bauträger 1996 2 von 100 zu erbauenden Reihenhäuser. Diese gehen 1998 an mich als Besitzübergabe über. Da ich im Grundbuch keine Auflassung habe sondern nur vorgemerkt bin, bleibt der Eigentümer der Bauträger. 2001 geht der Bauträger in Insolvenz,meine
vermieteten beiden Häuser ebenfalls,habe ich nun meinen Besitz verloren und mein bezahltes Geld, weil ich keine Auflassungssicherung gemacht habe ?

Sorry - aber davon habe ich absolut keine Ahnung! Und nur mit nem „Bauchgefühl“ wird Ihnen hier wohl nicht geholfen sein.

Guten Tag, leider bin ich nicht der richtige Ansprechpartner, da mir die Materie völlig fremd ist.

Mit freundlichen Grüßen
W. Görtz

Diese Frage ist nur Zivilrecht und kann deshalb nur von einem Rechtsanwalt beantwortet werden. Polizei macht keinerlei Zivilrecht.

Gruß KL

doch bitte ihr habt ja instinkt

danke

Instinkt ist ja gut und schön …
Existiert denn überhaupt (k)eine Auflassung? Ohne eine solche notarielle Beurkundung wickelt man doch kein solches Geschäft ab?! Und wenn schon 1998 (!) eine Besitzübergabe erfolgte - warum dann kein Eintrag in das Grundbuch?
Finde ich schon etwas merkwürdig (blauäugig??)!

Sorry, aber ich bin POLIZEIbeamter und auf dem Gebiet Immobilien ein absoluter Laie … ergo halte ich mich hier mit Meinungsäußerungen etwas zurück. Insbesondere weil das Zivilrecht äußerst kompliziert sein kann.

Kann ich nicht beantworten

Sg Loriotpolitik !
Für Ihre Frage bin ich nicht der Richtige. In derartigen Dingen habe ich keinerlei Erfahrung.
Alles Gute

Josef

Diese Frage kann ich nicht beantworten.

Hallo,

da kann ich dir leider nicht weiterhelfen. Ich kenne mich nicht mit rechtlichen feinheiten bei insolvenzen aus.
Recht im polizeilichen sinn und der ablauf einer insolvenz - da kann ich helfen.
Tut mir leid.

Liebe grüße

Karsti