Hat die Partnerin eine Anspruch ?

Hallo,

Ein Paar lebt seit 8 Jahren zusammen ( unverheiratet, keine Kinder ). vor ca. 6 Jahren wurde eine ETW vom Mann gekauft der diese auch monatlich abbezahlt ( er steht im Grundbuch ). Die Frau gibt jeden Monat die Nebenkosten plus das gesamte Haushaltsgeld ( Essen, etc. ) dazu.

Nun trennt sich das Paar. Die Frau stellt aber Anspüche an die ETW, bzw. möchte eine Einmalzahlung erwirken. Als Grund gibt die Frau die monatliche Zuzahlung der gesamten ETW Nebenkosten UND des gesamten Haushaltsgeldes an.

Hat die Frau hier Anprüche ? Oder gehört die Zahlung zu einer Lebensgemeinschaft dazu ? Oder zählt hier schon ein Eheähnliches Verhältnis ?

Bezahlt hat die ETW immerhin der Mann

MfG

nein
nein, nicht verheiratet und eheähnliches verhältnis erst nach 10 jahren gegeben.

somit geht die frau leer aus. hatte immerhin ein schönes leben in der wohnung

somit geht die frau leer aus. hatte immerhin ein schönes leben
in der wohnung

Wärenddessen sie dem Kerl Essen, Heizung und Strom spendiert hat…

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Moin,

Wärenddessen sie dem Kerl Essen, Heizung und Strom spendiert
hat…

was man als eine Art von Miete betrachten kann.
Wären die Geschlechterrollen umgekehrt, wäre es ja genauso, es liegt also keine geschlechtsspezifische Ungerechtigkeit vor.

Gandalf

was man als eine Art von Miete betrachten kann.

Wobei aber kein Mietvertrag bestand.

eheähnliches verhältnis erst nach 10 jahren gegeben.

Was möchtest du uns mit diesen gewagten Worten sagen?

was man als eine Art von Miete betrachten kann.

Wobei aber kein Mietvertrag bestand.

Soso.

Möchtest Du das auch begründen? Oder besser nicht?

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Moin,

was man als eine Art von Miete betrachten kann.

Wobei aber kein Mietvertrag bestand.

nicht?
Stillschweigend?
Mündlich?

Gandalf

So etwas wie ein stillschweigend entstandener Mietvertrag gibt es nicht, da dafür eine gegenseitige Willenserklärung notwendig ist (egal ob mündlich oder schriftlich). Dass im Falle eines Zusammenlebens als Paar die Partner dieses als Mietvertrag verstanden und geregelt haben, halte ich in dem vorliegenden Fall für sehr unwahrscheinlich.

Und da ein Vertrag vorliegen muss, um ein Mietverhältnis zu begründen, ist auch konkludentes Verhalten wie z.B. die Übernahme der laufenden Kosten der Haushaltsführung irrelevant. (http://de.wikipedia.org/wiki/Konkludentes_Handeln#Au…)

was man als eine Art von Miete betrachten kann.
Wären die Geschlechterrollen umgekehrt, wäre es ja genauso, es
liegt also keine geschlechtsspezifische Ungerechtigkeit vor.

Hallo Gandalf,

die Interpretation „geschlechtsspezifische Ungerechtigkeit“ kann ich jetzt in meinem kurzen Halbsatz so gar nicht erkennen :wink:

Ich hätte das Gleiche geschrieben, wenn es sich geschlechtermäßig andersherum verhalten hätte. Denn die Aussage „sie hatte ja ne tolle Zeit in der Wohnung“ klang als hätte die Verflossene so gar nichts zum Lebensunterhalt beigetragen.

Viele Grüße
finnie

und wie würdest du die aufteilung der kosten den werten?

vor allem, wenn du da noch nicht mal ein mietvertrag siehst, woher soll der anspruch auf eigentumserwerb bei haus kommen?

Einen Anspruch auf einen Anteil an der ETW hat die Frau natürlich ebenfalls nicht.

Oder anders gesagt: klassischer Fall von dumm gelaufen.

Jenseits der Paragraphen
Die beiden haben sich doch irgendwann einmal geliebt, so sehr, dass sie zusammengezogen sind und ihr Leben miteinander geteilt haben. Da sollte es doch irgendwie auch möglich sein, sich halbwegs human zu trennen.

Ich empfehle deshalb, dass die beiden einmal ruhig und vernünftig besprechen, wie hoch die jeweiligen Anteile an den monatlichen Kosten tatsächlich waren. Waren beide etwa gleich, sollte sich die Sache damit erledigt haben. Hat der eine oder die andere im Schnitt deutlich mehr eingebracht, wäre es eine Sache des Anstands, wenn der, der in der Zeit des Zusammenlebens „billiger weggekommen“ ist, für einen finanziellen Ausgleich sorgt.

Berücksichtigen sollte man meiner Meinung nach auch die Tatsache, dass die ETW Eigentum des einen Partners bleibt, während der andere aus der Beziehung nichts in die Zukunft mitnehmen kann.

Hi,

soll das eine Antwort auf eine abstrakte Rechtsfrage sein?

Gruß S