Hat die Polizei auf den Straßen Narrenfreiheit?

Immer wieder wird von mir beobachtet, dass die Polizei sich über Verkehrsregeln hinwegsetzt. Erst heute habe ich wieder einen Streifenwagen beobachtet, der ohne Grund eine „rote Ampel“ überfuhr. Einsatzzeichen war nicht geschaltet. Ein anderer Verkehrsteilnehmer war auch nicht in Sicht. Darf die Polizei das???

Hallo
neine, die Polizei hat keine Narrenfreiheit,
muss ber bei der Inanspruchnahme von Sondrrechten nicht das Einsatzhorn einschalten - das muss nur bei Wegerecht geschehen

Gruß
HaweThie

Hallo,
das kommt mir auch öfters so vor.
z.B.:
Polizei blitzt mit Handgerät aus dem stehendem Auto mit ca.
15 cm geöffnetem Fenster herraus.
Der 2te Polizist hat weder eine Jacke noch eine Mütze und die
Kelle hat er auch vergessen und HÜPFT dann munter winkend
auf der Strasse rum.
Mich hat er nicht angehalten - mh wie schade aber auch
hätte den dann doch glatt überfahren :smile:
immerhin durfte ich da wo die geblitzt haben wieder 100 KM/H
fahren.
Ich hätte so oder so nicht bei dem angehalten - ohne alles sah
der aus wie ein Jäger aus Kurfalz der Betrunken WINKT :smile:

Gruss
Frank

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Ja, die Wahrnehmung von Sonderrechten im Straßenverkehr muss nur zur Erfüllung einer hoheitlichen Aufgabe dringend geboten sein und ist nicht an die Verwendung von Blaulicht oder Martinshorn (letzteres i.V.m. Wegerechten) gebunden.

Da wir nicht wissen, was das war lässt sich darüber nur spekulieren - und das bringt wohl niemandem was.

Gruß Andreas

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Mich hat er nicht angehalten - mh wie schade aber auch
hätte den dann doch glatt überfahren :smile:
immerhin durfte ich da wo die geblitzt haben wieder 100 KM/H
fahren.
Ich hätte so oder so nicht bei dem angehalten - ohne alles sah
der aus wie ein Jäger aus Kurfalz der Betrunken WINKT :smile:

Gruss
Frank

Ein echter Held der deutschen Landstraße - Hut ab.

Mich hat er nicht angehalten - mh wie schade aber auch
hätte den dann doch glatt überfahren :smile:

Da läuft es einem eiskalt den Rücken runter wie cool Du bist!!! brrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrr!!!

immerhin durfte ich da wo die geblitzt haben wieder 100 KM/H
fahren.

Soooooooo schnell!!! Wahnsinn!!!

Ich hätte so oder so nicht bei dem angehalten - ohne alles sah
der aus wie ein Jäger aus Kurfalz der Betrunken WINKT :smile:

Bo ey! Mutig!

Sorry aber bei so einer gequirrlten K… bekomme ich das Würgen!

Zum eigentlichen Thema:
Die Stvo unterscheidet in Bezug auf Einsatzfahrten der Polizei zwischen Sonderrechten und Wegerechten.

Die Sonderrechte in § 35 StVO besagen, dass die Polizei (wie auch andere z.B. Feuerwehr), von den Vorschriften dieser Verordnung (StVO z.B. §3 - Geschwindigkeit, § 37 Lichtzeichenanlagen-Ampeln) befreit ist, soweit dies zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.

Hier wird kein Einsatz von Martinshorn und Blaulicht gefordert - d.h. die Polizei darf dieses Sonderrecht in Anspruch nehmen auch ohne dies nach aussen deutlich sichtbar anzuzeigen und auch ohne dass sie sich ein´Schild ans Auto machen auf dem der Grund ihrer Einsatzfahrt steht (z.b. „Wir fahren zu einem Bankraub“)

In § 38 StVO sind die sog. Wegerechte geregelt. Nach einigen Vorraussetzungen wann dieses Recht, bei eingeschaltetem Blaulicht und Einsatzhorn, in Anspruch genommen werden darf steht da:
„Es ordnet an: Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen“.

Und somit sind dies zwei Pragraphen die zwar schon zusammengehören aber es ist ein Irrglaube, dass die Polizei nur mit eingeschaltetem Blaulicht und Horn über eine rote Ampel fahen darf.

Noch am Rande zu diesem Thema: Jeder hier wäre sicher begeistert wenn er in seinem Haus einen Einbrecher auf frischer Tat entdeckt, heimlich still und leise die Polizei anruft, und dann die „Jäger aus Kurpfalz“ mit eingeschaltetem Horn bis vor euer Haus fahren, damit der Einbrecher auch noch genug Zeit hat zu flüchten!

Und für die Aussage „die fahren ohne Grund über die rote Ampel“ gibt es einfach noch keine gesetzl. Regelung die die Polizei verpflichtet den Grund ihrer Einsatzfahrt öffentlich und für jeden gut erkennbar an ihrem Fahrzeug anzubringen.

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Es saß nur 1 Beamter im Streifenwagen!
!

!

und der darf das nicht? wo steht dass immer 2 Beamte im Auto sitzen müssen?
Einen Strafzettel darf auch einer allein unterschreiben, genauso darf auch einer allein einen Straftäter festnehmen usw.

Also wieso darf er nicht allein über eine rote Ampel fahren?

Immer wieder (Sonntags?)…

Immer wieder wird von mir beobachtet, dass die Polizei sich
über Verkehrsregeln hinwegsetzt.

Immer wieder wird von mir beobachtet, dass Menschen sich über Dinge aufregen, von denen sie keine Ahnung haben.
Es hilft doch ein einfacher Blick in die StVO, um zu sehen, dass die Polizei sich nicht über diese Regeln hinwegsetzt, sondern dass diese Regeln - expressis verbis - für die Polizei im Einsatz nicht gelten. Über Dinge, die mich nicht betreffen, kann ich mich nicht hinwegsetzen.
Diese Frage wird hier irgendwie alle vierzehn Tage mal diskutiert, ohne dass es wirklich neues zu berichten gäbe. Man kann eben von außen nicht erkennen, warum sich der Beamte nun gerade so verhält. Er wird im Zweifel seinen Grund haben.

Florian.

Hi,

Mich hat er nicht angehalten - mh wie schade aber auch
hätte den dann doch glatt überfahren :smile:

Da läuft es einem eiskalt den Rücken runter wie cool Du
bist!!! brrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrr!!!

Ja, cooler als wie du :smile:

immerhin durfte ich da wo die geblitzt haben wieder 100 KM/H
fahren.

Soooooooo schnell!!! Wahnsinn!!!

Schneller wei dein Manta ist das auf jeden Fall

Ich hätte so oder so nicht bei dem angehalten - ohne alles sah
der aus wie ein Jäger aus Kurfalz der Betrunken WINKT :smile:

Bo ey! Mutig!

Jo Manni, isser bestimmt.

Sorry aber bei so einer gequirrlten K… bekomme ich das
Würgen!

Ja nee Manta-Manni, K… musste erst bei deinem sch… hier

Ich stelle mich auch auf eine LANDSTRASSE
mit Grünem Jäger Hemd und Grauer Hose und WINKE mal rum.
Mal sehen wieviele Autos da HART bremsen müssen.

Da hat Frankiboy schon recht
das geht so auch nicht, ohne alles hat der GRÜNE keine RECHTE
in den Verkehr einzugreifen.
KELLE da dann OK - aber ohne etwas und am besten bei TEMPO 100
noch 5 meter vor das Auto - hähähä - wäre er bei mir auch unterm
Wagen .-)

Grüssli
SOLAR

1 Like

Unsinn

Da hat Frankiboy schon recht
das geht so auch nicht, ohne alles hat der GRÜNE keine RECHTE
in den Verkehr einzugreifen.

Er trug eine Uniform, war also als Polizeibeamter erkennbar. Demzufolge gilt uneingeschränkt:

http://bundesrecht.juris.de/stvo/BJNR015650970BJNE00…

KELLE da dann OK

Du wirst in keinem Gesetz was von Kelle finden.

  • aber ohne etwas und am besten bei TEMPO 100
    noch 5 meter vor das Auto - hähähä - wäre er bei mir auch
    unterm
    Wagen .-)

Und Du vorm Richter.

Ob das Verhalten der Beamten Lehrbuchmäßig war ist eine andere Frage, aber solche dämlichen Sprüche zeigen gleich den qualifizierten Autofahrer, der vielleicht mal ne Nachschulung besuchen sollte.

ElC.

4 Like

Da hat Frankiboy schon recht
das geht so auch nicht, ohne alles hat der GRÜNE keine RECHTE
in den Verkehr einzugreifen.

Er trug eine Uniform, war also als Polizeibeamter erkennbar.
Demzufolge gilt uneingeschränkt:
http://bundesrecht.juris.de/stvo/BJNR015650970BJNE00…

HEMD und HOSE ist KEINE UNIFORM
Dazu gehört etwas mehr.
Mütze - Uniform-Jacke - genau das sagt er ja - FEHLTE

KELLE da dann OK

Du wirst in keinem Gesetz was von Kelle finden.

Um ein Fahrzeug im fliessenden Verkehr anzuhalten ?
kannst du ja dein BEIN freimachen und den DAUMEN zücken :smile:
Dazu hat er die KELLE ja - um zu ZEIGEN
HALT POLIZEI - steht sogar DRAUF :smile:

  • aber ohne etwas und am besten bei TEMPO 100
    noch 5 meter vor das Auto - hähähä - wäre er bei mir auch
    unterm Wagen .-)

Und Du vorm Richter.

Ja nee iss klar - wer springt den wem vor dem WAGEN ?
Ein Mann im GRÜNEM Hemd macht noch lange keinen Polizisten aus.
Habe auch ein Grünes Hemd und bin ich nun ein Polizist? - NÖ
und ich springe auch nicht wie besoffen auf der Strasse rum.

Ob das Verhalten der Beamten Lehrbuchmäßig war ist eine andere
Frage, aber solche dämlichen Sprüche zeigen gleich den
qualifizierten Autofahrer

Klar, Polizei die ALLES darf und der KFZ-Fahrer NICHTS oder wie?

Grüssli
SOLAR

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Polizisten sind auch nur Menschen.
Da gibt es solche und solche.
Und deswegen trifft man manchmal auch auf einen Polizisten,
der - naja - etwas merkwürdig wirkt.
Ich hatte auch mal einen Heizer hinter mir,
hat wie bekloppt versucht mich in der Stadt zu überholen,
erst links,aber da wollte ich auch hin - allerdings nicht ganz so hektisch wie er, dann hat er es eben rechts versucht.
Bei den ganzen Hormonen hat er nicht gesehen warum ich auf die linke Spur gefahren bin, rechts war nämlich eine Wanderbaustelle.
Während er mich rechts überholt - muß er natürlich die ganze Zeit möglichst arrogant zu mir rübergucken - fast wäre er ungebremst in die Baustelle gebrettert.
Kurz danach hatte er mich wieder eingeholt und winkt andauernd mit einer Polizeikelle - so nach dem Motto: "Pass bloß auf - ich bin . . "

Ach ja - der saß auch alleine im Auto und hatte keine Uniform an,
vielleicht hat er den Wagen auch nur aus der Werkstatt geholt.

Gruß
Thomas

[MOD]: Und Schluss!
Meine Herren!

Der Unsinn hier ist ja nicht auszuhalten.
Daher wird hier der Teil abgeschlossen.
Hier fäher keiner irgendwen um ohne zumindest ziemlich sicher mindestens Mitschuld zu tragen.

Gruss Ivo

3 Like

Hi Hawethie,
puuh, und ich hatte schon die Hoffnung aufgegeben das hier jemand einfach kurz und knapp eine klare und richtige Antwort gibt. Danke.
Gruss Sebastian

Hi Hawethie,
puuh, und ich hatte schon die Hoffnung aufgegeben das hier
jemand einfach kurz und knapp eine klare und richtige Antwort
gibt. Danke.
Gruss Sebastian

Die Antwort ist vielleicht kurz und knapp, aber auch unvollständig, da der Hinweis fehlt, dass die Polizei zur Wahrnehmung von Sonderrechten auch das Blaulicht nicht einschalten muss.

Andreas

1 Like

Ich gehe davon aus, das diese Beobachtung
unter Einfluss von BTM oder anderen
bewusstseins-störenden Substanzen geschehen ist.

Weil, sonst hättest Du ja rein theoretisch einen Grund,
Mitarbeiter der Polizei anzuzeigen
(sofern mehrere Zeugen vorhanden wären).

\q

P.S.: Falls Du in einem Ort mit einer überschaubaren
Anzahl an Einwohnern lebst, gehe mit den Kollegen in deren
Freizeit einfach „einen trinken“. Das „hilft“. :wink:

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Anmerkung

Ich gehe davon aus, das diese Beobachtung
unter Einfluss von BTM oder anderen
bewusstseins-störenden Substanzen geschehen ist.

Und ich gahe davon aus, daß Du keine Ahnung hast.

Weil, sonst hättest Du ja rein theoretisch einen Grund,
Mitarbeiter der Polizei anzuzeigen
(sofern mehrere Zeugen vorhanden wären).

Blödsinn. Beides.

P.S.: Falls Du in einem Ort mit einer überschaubaren
Anzahl an Einwohnern lebst, gehe mit den Kollegen in deren
Freizeit einfach „einen trinken“. Das „hilft“. :wink:

Wogegen?

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Sehr gut.
Wer schreibt auch zusammen einen Zettel unter?
Es gibt Gesetze: Ein sich im Einsatz befindender Beamter darf im Sinne des Einsatzes das, was er darf.
Ein sich nicht im Einsatz befindender Zivilist hat alle Regeln zu befolgen, die ein Zivilist befolgen muss, wenn er ein Fahrzeug führt.
Die ständigen Gesetzesänderungen sind zwar anstrengend zu verfolgen, aber eindeutig.
Die Diskussion über Willkür und Dienstvergehen sollten Spezialisten führen. Ach so: Kennt ihr noch den 7. Sinn? Der Kavalier am Steuer.Es gibt auch Lob.
Euer kalks
Kalks

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Hä?
Was ist denn das für ein zusammenhangloses gschreibsel???
Soll das eine Frage sein oder eine Antwort oder einfach nur ein Gehirnfurz?

ElC.

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