Guten Abend,
ich habe eine Erbschaft erhalten. Hat mein mit mir zusammenlebender Ehepartner (keine Gütertrennung) einen Anspruch daran ?
Wenn ja ? 50 / 50 ?
Im voraus schon einmal DANKE für evtl. Rückinfo`s
Gruß und guten Abend.
Guten Abend,
ich habe eine Erbschaft erhalten. Hat mein mit mir zusammenlebender Ehepartner (keine Gütertrennung) einen Anspruch daran ?
Wenn ja ? 50 / 50 ?
Im voraus schon einmal DANKE für evtl. Rückinfo`s
Gruß und guten Abend.
ich habe eine Erbschaft erhalten. Hat mein mit mir
zusammenlebender Ehepartner (keine Gütertrennung) einen
Anspruch daran ?
Wenn ja ? 50 / 50 ?
Der Erbe erbt allein. Er ist Erbe und sonst keiner.
Viele Grüße
Elawitt
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Aus rechtlichen Gründen ist eine konkrete Rechts- und Steuerberatung bei wer-weiss-was nicht erlaubt. Entsprechende Anfragen werden von unseren Moderatoren gelöscht.
Erlaubt ist die Behandlung abstrakter Fragen.
Bitte stelle deshalb keine Fragen zu persönlichen Fällen (in ich-Form).
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Ausführliche Informationen unter http://www.wer-weiss-was.de/app/faqs/3/1129
Hallo,
was sind zusammenlebende Ehepartner?
Es gibt
Ehepartner = verheiratet und Zusammenlebende = Bedarfgemeinschaft.
Seid Ihr verheiratet und einer von Euch erbt, hat der Andere keinerlei Anspruch. Seid Ihr eine Bedarfgemeinschaft hat der Andere ebenso keinen Anspruch. Auch nicht wenn es sich um eine eingetragene Partnerschaft handelt.
Erben ist immer eine rein familiäre Angelegenheit, von der Familie die vererbt. Har also nichts damit zu tun dass man einen Partner hat.
Man könnte aber trotzdem dem Anderen freiwillig ein Geschenk machen, wenn das Erbe nicht überschuldet ist.
M.f.G.
Während der Ehe besteht keinerlei Anteil/Anspruch daran. Im Scheidungsfalle könnte es etwas anders aussehen, und zwar beim Errechnen des Zugewinnausgleichs (wenn z.B. der Wert der Nachlaßposten in der Zwischenzeit gestiegen sein sollte).
Mit freundlichen Grüßen
H.G.