Ein Verlag arbeitet folgendermaßen: Er behauptet offiziell, kein DKZV zu sein. Er verlangt aber von jedem Autor, 150 Vorbestellungen. Bis September letzten Jahres konnte er anhand eines Warenkorbs sehen, wieviele Bücher eines Autors vorbestellt waren. Der Korb war mit 500 gefüllt. Dann waren es noch weniger, weniger bis sagen wir mal 463. Dann plötzlich wurden die Zahlen entfernt. Man bekam nur noch telefonisch Auskunft, bis heute. Nähere Auskunft bekommt man nicht, weil es heißt dort: Datenschutzgesetz. Wenn ein Autor einen Vertrag hat, 150 Vorbestellungen, muss der Autor doch auch Überblick haben, wieviele Bücher vorbestellt sind.
Der Verlag könnte doch sagen: Das Buch x gefällt nicht. Das Buch hat aber 150 Vorbestellungen zusammen. Schlechte Aussichten aber, dass sich das Buch verkauft. Der Verlag das Buch schiebt das Buch ganz nach hinten. Kann eh keiner kontrollieren, wieviel Bücher vorbestellt sind.
Jetzt hat der Verlag aber ein Buch, super Aussichten. Also, wird es gedruckt. Schon mit 50 Vorbestellungen. Der Verlag sieht, wie sich der Autor ins Zeug wirft. Wie er PR macht usw. usw.
Hat der Autor das Recht, auch Fakten zu haben wie Einblick in die Vorbestellungen?
Solange die Vorbestellungen nicht von Autor selbst käuflich zu erwerben sind, kann man nicht von einem DKZV sprechen. Für mich wäre es trotzdem ein triftiger Grund, mich nicht mit diesem Verlag einzulassen.
Wenn die 150 Vorbestellungen Bestandteil des Vertrages sind, muss der Autor allerdings diesen Fakt auch kontrollieren können.
Schöne Grüße
AdC