Liebe WWW-ler,
in einer WEG gibt es einige vermietete Wohnungen. Darin hausen Mieter mit ganzjährig dort wohnenden Angehörigen, die behaupten, dass sie nur zu Besuch sind. Das lässt vermuten, dass nur der Hauptmieter gemeldet ist und zahlt. Personenbezogene Kosten (z.B. Wasser, Müll) werden dann auf alle offiziell gemeldeten Eigentümer/Mieter verteilt. Dagegen müsste man sich doch wehren können. Muss der Verwalter der WEG anderen Miteigentümern Auskunft geben über die gemeldeten Personen in einer Mietwohnung? Oder muss/kann man zum Einwohnermeldeamt gehen und ein berechtigtes Interesse nachweisen, um zu erfahren, wer und wie viele da wohnen? Vielen Dank im Voraus für Eure Meinung und Erfahrungen.
Novesia
Hallo Novesia,
ich habe - allerdings in Wien - erfahren, dass die Hausverwaltung sich auf den Datenschutz beruft und Wohnungseigentümern keine Angaben über andere gibt. Das führt etwa dazu, dass Eigentümer sich als Vermietungsplattformen präsentieren.
Fazit: Mehr Schmutz im Haus, oft offene Haustüre (prima, dass sehr kostspielige doch recht neuen Schlüssel, damit das Haus „verlassen“ oder „Gäste“ irgendjemand dazu veranlassen, sie doch ins Haus zu lassen, weil sie da wohnen würden), mehr (von allen WE zu bezahlenden Wasser- und Stromverbrauch im Stiegenhaus), öfter außer Gefecht gesetzte Aufzüge, mehr Müll,… und vor allem nette aufmunternde Geräusche, wenn die"Gäste" nach einer Stadtbesichtigung abends müde ihre Trolleys die Stufen bis zum Aufzug hinaufkollern oder beim Weggehen dieselbe Geräuschkulisse bieten…
Gruß
dafy
Hallo,
wie soll ein Hausverwalter wissen, an wen vermietet wird? Also kann er keine verbindliche Auskunft geben, speziell nicht bei wechselnden Mietvertraegen. Ausser er fragt den Vermieter. An andere Miteigentuemer wird er die Anschrift des Vermieters geben. Diese steht normal auch im Grundbuch, einige Zeit nach Eigentums-Uebergaengen.
Gruss Helmut
Hallo,
nein und nein. Wir führen die Diskussion, ob bestimmte Kostenpositionen nicht nach Personen statt nach Miteigentumsanteilen umgelegt werden sollten (betrifft insbesondere Müll und Gemeinschaftsstrom), relativ regelmäßig und aus genau dem Grunde wird darauf zum Glück verzichtet. Es gibt tatsächlich keine Möglichkeit, eine wahrheitsgemäße Auskunft vom Vermieter/Eigentümer bzw. Mieter zu bekommen, wie viele Personen nun tatsächlich in der Bude hausen.
Im übrigen wundere ich mich gerade, warum bei Dir ausgerechnet Wassere ein Problem darstellt. Es sollte doch inzwischen jede Wohnung über separate Zähler für Warm- und Kaltwasser verfügen. Und auch der Müll ist so eine Sache. Die Abrechnung nach Personen ist nämlich genauso wenig zielführend wie die Abrechnung nach Miteigentumsanteilen. Das Müllaufkommen ist nämlich nicht (nur) von der Personenzahl abhängig, sondern vom Verhalten - sei es die Mülltrennung, sei es das Einkaufsverhalten.
Gruß
C.
Hallo C.,
teilweise hast du ja Recht. Es ist jedoch in diesem Fall so …
- dass der Verwalter lt. Teilungserklärung die schriftliche Zustimmung zur Vermietung geben muss. Er hat also die Daten vorliegen.
- dass es neue Meldegesetze gibt, wonach alle meldepflichtigen Personen in einer bestimmten Wohnung vom Vermieter gemeldet werden müssen (Falschmeldung bei Hartz IV, Scheinadresse v. Gewerbetreibenden etc.). Verspätete oder falsche Meldungen werden inzwischen hart bestraft. Das macht auch Sinn.
- dass die Wasserleitungen so liegen, dass die Zähler nicht innerhalb der Wohnung angebracht werden können. Umbau wäre zu teuer.
- Stimmt! Müll wird gem. Wohneinheiten abgerechnet.
Soweit meine laienhaften Recherchen. Jedenfalls besten Dank für deine Meinung.
Novesia
ja wie oft, einmal einen Hinweis, dass die Wohnung zur Vermitungszwecken verwendet wird oder bie jeder Vermietung einzeln. Dann kommt hinzu dass deer Vermieter auch nicht genau weiss wie viele Personen in der Wohnung wohnen. Z.b Ein Mieter zeiht ein, findet partner, bekommt zwillige, Großmutter zeiht noch ein . . . alles Punkte die in der Regel den Vermieter nicht gemeldet werden.
Nein der Vermieter (nicht der Verwalter des Gemeinschaftseigentums) muss lediglich eine Bestätigung über den Mietvertrag mit den Mietern ausstellen. Ob der Mieter nun Einzieht, oder dessen Kinder und ob sich davon Jemand bei der Behörde meldet ist eine andere Sache.
Hallo,
nein, er hat allenfalls einen Antrag auf Zustimmung vorliegen, die er nur aus wichtigem Grunde verweigern darf. Dieser Antrag kann allenfalls den Namen des Mieters/der Mieter enthalten, nicht aber, wer da irgendwann mal wohnen wird - zumal es dem Mieter überlassen ist, ob er Besuch bei sich wohnen läßt.
Kurzfassung: der Verwalter weiß nicht, wer da wohnt.
Keine Ahnung, woher Du diese „Informationen“ hast, aber es stimmt schlichtweg nicht, daß der Vermieter nach dem Bundesmeldegesetz den Meldebehörden irgendetwas melden muß - schon mal gar nicht etwas, wovon er nichts weiß. Er muß entweder den Meldebehörden direkt melden oder aber eine Bescheinigung ausstellen (was wohl der normale Weg sein dürfte), ab wann welcher Mieter in seiner Wohnung wohnt (vgl. § 19 Abs. 1 Satz 2 BMG). Ob nun die Mieter irgendwelche anderen Leute in der Wohnung wohnen lassen, kann er nicht wissen.
Gruß
C.
Hallo Dafy,
ja meine Hausverwaltung beruft sich auch auf Datenschutz, aber ich meine, dass ich wohl ein berechtigtes Interesse habe zu erfahren, für wen ich den Wasserverbrauch mit bezahle.
Soweit ich weiß, kann man in Deutschland eine möblierte Wohnung auch kurzfristig vermieten. Es ist natürlich bedauerlich, wenn sich die Gäste daneben benehmen.
Danke und Gruß
Novesia
Hallo Helmut,
danke für deine Meinung.
Novesia
Den Familienzuwachs muss der Mieter dem Vermieter natürlich mitteilen. Dieser stellt dann eine neue Vermieterbescheinigung aus. Der Mieter hat 14 Tage Zeit die Bescheinigung beim Amt einzureichen. Der Vermieter kann dann bei der Meldebehörde Auskunft bekommen, ob der Mieter die Bescheinigung abgegeben hat. Meiner Meinung nach wäre es sinnvoll, wenn die Vermieterbescheinigung in Kopie an der Verwalter geht. Ich habe auch eine Menge Zweifel, ob die neuen Meldegesetze greifen oder nicht.
Natürlich muss der V e r m i e t e r die Bescheinigung über die Anzahl und die Namen der Bewohner ausstellen. Er hat ja den Mietvertrag abgeschlossen. Das kann er auch zusätzlich elektronisch machen. Dazu erhält er vom Mieter die genauen Angaben. Diese Bescheinigung muss der Mieter innerhalb von 14 Tagen beim Meldeamt persönlich einreichen. Der Vermieter hat das Recht auf Auskunft, ob das geschehen ist. Wenn der Mieter falsche Angaben macht oder die Bescheinigung nicht abliefert, kann das bei der Vernetzung der Ämter schnell herauskommen, denke ich mal. Wie lange Besucher in der Wohnung wohnen, können die Nachbarn doch sicher bestätigen. Bei meinem Nachbarehepaar waren die halbwüchsigen Kinder über ein Jahr zu „Besuch“. Gerne höre ich deine weiteren Berichtigungen meiner „Informationen“. Ich suche auf diesem Portal einen Weg, um mich gegen Meldemissbrauch und demzufolge überhöhten Wohngeldzahlungen zu wehren. Hier zahlt z.B. 1 Bewohner 207,- € Wassergeld. Bei 4 Personen sind es 828,- €. Wenn nur einer gemeldet ist, zahlen die anderen deren Wasserkosten. Soll ich das so hinnehmen?
Novesia
Hallo,
der Verwalter sollte es wissen, wenn er eine Nebenkostenabrechnung erstellt. Es ist allerdings keine Logik dahinter, dass er es aufgrund irgendwelcher Ablaeufe wissen muss. Lediglich die Vermieter koennen sollen muessten ihn informieren, eine Bringschuld der Vermieter.
Wenn der Verwalter etwas weiss, wird er es auch nicht anderen Mietern mitteilen. Sie koennen es aus der Nebenkostenabrechnung evtl herauslesen, die der Vermieter erstellt.
Wie soll er dies machen, wenn er vom Mieter nicht die Information bekommt? Er muss lediglich ein Schreiben ausfüllen mit Wem der Mietvertrag geschlossen wurde. Übrigens der Mieter muss nicht mal einziehen und kann die Wohnung auch leer stehen lassen. Alles andere Ist reine Utopie des Staates.
Daher Meldet der Vermieter lediglich
Wer er ist
Welche Wohnung er vermietet hat,
Wer im Mietvertrag steht
Und ab wann der Vertrag läuft.
Ob nun mehr oder Weniger Personen einziehen entzieht sich in der Praxis oft den Vermieter
Hallo,
der Vermieter weiß nur und kann nur an den Verwalter melden, was der Mieter ihm berichtet. Er hat keine Möglichkeiten, herauszufinden, wer nun tatsächlich in der Wohnung wohnt. Aus diesem Grunde ist - wie ich schrieb - höchst hirnrissig, irgendwelche Kosten nach Bewohnern umzulegen. Das sorgt nur für Streit, Mißtrauen und ständige Diskussionen. Verschärft wird das Problem dadurch, daß derjenige Vorteile hat, der falsch meldet.
Im übrigen kann der Mieter aus der Betriebskostenabrechnung nur ablesen, wie viele Menschen im Haus offiziell wohnen. Er kann aber aus der Abrechnung keinen Rückschluß ziehen, wer in welcher Wohnung wohnt bzw. gemeldet ist (es sei denn, das Haus ist ausgesprochen übersichtlich). Allenfalls könnte er über den Vermieter Einsicht in die Betriebskostenabrechnung aller Parteien verlangen, die dieser wiederum beim Verwalter beschaffen kann.
Gruß
C.
Du hast behauptet, daß der Vermieter die Meldebehörden informieren muß, was ich korrigierte, denn er kann an die Meldebehörden melden oder eine Bescheinigung für den Mieter ausstellen. Daß Du nun die zweite Variante übernommen hast und nicht mehr von einer Pflicht sprichst, die Meldebehörden zu informieren, ist löblich. Der Zusatz „natürlich“ ist aber überflüssig und suggeriert, daß Du von vornherein auf dem richtigen Dampfer gewesen wärest.
Im übrigen bleibt die Frage, woher der Vermieter erfahren soll, wer tatsächlich eingezogen ist bzw. dort wohnt. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, daß es ja im Fall um Leute geht, die dort angeblich zu Besuch sind.
Ist es nicht gerade das Problem, daß die Angaben nicht genau sind und einige Dauerbewohner angeblich zu Besuch sind?
Au ja, die Nachbarn. Es lebe das Denunziantentum. Im übrigen gibt es Gerichtsentscheide zur Frage, wie lange jemand Besuch ist und ab wann Mitbewohner.
Verstöße gegen das Melderecht sind nicht Sache der Mieter, sondern der Ordnungsbehörden. Wenn man sich schon beklagen will, schiebe man nicht Recht und Ordnung vor, sondern sei so ehrlich, daß es nur um das eigene Portemonnaie geht.
Reden wir hier von Jahresbeträgen? Wie viele Parteien gibt es in dem Haus? 10? 15? 20? Wie viele Personen leben in dem Haus? 20? 50? 100?
Dann kann man sich ja mal ausrechnen, wie viel von den mißbräuchlich nicht gezahlten Wasserkosten auf einen selbst entfallen. Bei 25 im Haus lebenden Personen sind das immerhin ganze 2 Euro im Monat. Man sollte sich gut überlegen, ob man für solche Beträge a) die eigenen und b) fremde Nerven strapaziert und c) das Denunziantentum wieder aufleben läßt.
Gruß
C.