Eine Frau hat im Testament alle fünf Kinder berücksichtigt. Jedes Kind erbt 1/5 des Hauses. Ein Kind ist in der Lebensversicherungspolice als Nutznieser eingetragen. Drei Kinder sollen das Barvermögen unter sich aufteilen. Frage: Können die beiden Erben, die testamentarisch nur ihren Teil am Haus erben einen Pflichteilsanspruch auf das hinterlassene Barvermögen geltend machen; schließlich sind sie nicht enterbt? Können die restlichen vier Kinder, die nichts von der Lebensversicherung erhalten sollen einen Pflichtsteilanspruch geltend machen.
Ich bin auf die Antwort gespannt
LG
obiwan
Aus rechtlichen Gründen kann ich auf Ihren persönlichen Fall nicht eingehen; ich antworte Ihnen in allgemeiner Form zu dem Thema wie folgt:
Wenn der Erbteil eines Pflichtteilsberechtigten geringer ist als der Pflichtteil, kann er das Erbe ausschlagen und den Pflichtteil geltend machen. Falls sich die mir bekannte Rechtsprechung zu der Lebensversicherung nicht in der Zwischenzeit geändert hat, dann zählt das vom Bezugsberechtigten vereinnahmte LV-Kapital nicht zum Nachlass,und somit gehört es auch nicht in die Pfl.berechnung.
Mit freundlichen Grüßen aus dem nördlichen Wesertal
H.G.
(in 2.482 Tagen 1.755-mal Fragen beantwortet)
Ein dickes Danke von der Nahe ins nördliche Weserland!
Vom Gefühl her sagte ich mir auch, dass es logischerweise so sein sollte, dass ein Erbe keinen Anspruch auf Pflichtteil hat. Besser ist es jedoch, wenn man es bestätigt bekommt.
Mit der Lebensversicherung bin ich noch im unklaren.
Richtig ist sicher, dass diese nicht zum Nachlass gehört. Wie verhält es sich mit Schenkung. Ich habe da einiges über die 10-Jahres-Klausel gelesen.
Mit freundlichen Grüßen
obiwan