Bei einer Hypothek ist der Ehemann erster Schuldner und seine Gattin Gesamtschuldner. Die Bank verweigert der Gattin die Einsicht in den Ablauf der Tilgung dieser Hypothek. Die Gattin war misstrauisch ob die Hypothek wirklich abgelöst wurde oder nur weitergereicht und die Vorfälligkeitszinsen somit nicht anfielen.
Antwort/en:
Wenn es neben einem Darlehensschuldner noch weitere gibt, die gesamtschuldnerisch mithaften (also solche Personen, die im Darlehensvertrag mit haften), so hat der Mithaftende selbstredend volle Auskunftsrechte.
Ein Bürge (so in der Haftung auch bezeichnet, entweder Unterschrift im Darlehensvertrag als Bürgo oder, meistens, per separater Bürgschaftserklärung) hat solch weitreichende Rechte nicht.
Grüsse
Bracco
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