Hallo,
ihre Frage ist sicherlich aus verschiedenen Sichtweisen zu beantworten.
Daher versuche ich Ihnen mal 2 Sichtweisen aufzuzeigen.
- Möglichkeit
Sie stellen einen Antrag bei ihrer ARGE auf Urlaub, sie geben darin Datum von wann bis wann an. Falls sie Single sind geben sie als Begründung an:
Entweder: Das sie einen Mann kennengelernt haben und mal einige Tage zu ihm auf Besuch wollen. (Hier riescht die ARGE natürlich die Möglichkeit das sie evtl. wenn es etwas festes gibt aus dem Leistungsbezug fallen könnte.) oder:
schlicht und einfach Verwandtschaft besuchen.
Sollte die ARGE nach einem Ort fragen: Nun Deutschland ist groß und eine Telefon Nr. … sie haben sicherlich ein Handy.
- Möglichkeit
Je nachdem wie lange der Urlaub dauern würde, einfach ab und keine Meldung machen.
Gut wäre dabei wenn sie jemanden hätten der hier und dort mal nach Post schaut und sie informiert ob etwas von der ARGE dabei ist.
Das waren jetzt 2 Sichtweisen, wobei ich ihnen auf jeden Fall sagen muss, die 2. Möglichkeit ist nicht erlaubt wird aber oft so habe ich es erlebt praktiziert.
Egal wie sie sich letztlich entscheiden, wichtig ist wenn sie einen schriftlichen Antrag auf Urlaub stellen, muss dieser nicht genehmigt werden das obliegt ihrem Sachbearbeiter auf jedem Fall müssen sie erst eine Genehmigung in schriftlicher Form erhalten.
Ich hoffe es hilft Ihnen.