Hat ein Insolvenzberater Schweigepflicht ?

HAT ein Insolvenzberater absolute Schweigepflicht ?
Folgendes : Bei uns in der Wohnsiedlung wohnt und arbeitet ein Insolvenzeberater.
Dieser spricht mit Gott und die Welt über seine Fälle-und nennt sie auch namentlich,oder nur mit na die Dicke die immer mit dem schwarzen Hund gassi geht… oder der Biertrinker der immer unten an der Steinmauer sitzt.
Also jeder der hier ne Weile wohnt,weiß um welche Personen es sich handelt,und wer aus der Siedlung bereits in der Insolvenz ist-diese beantragt hat,oder bei wem sie abgebrochen wurde.
Auch nennt er bei wem die Wohnung dreckig ist,bei wem keine Möbel sind,wer keine Heizung hat etc…

Ich finde das super fies und gemein,weil ich denke eine Insolvenz ist ja nun wirklich etwas worüber nicht jeder Nachbar oder Spielplatzfreund bescheid wissen muss.

Auch würde es mich interessieren,ob es zulässig ist,dass seine Frau über viele Fälle bescheid bekommt,und eben auch die Leute dementsprechend in der Siedlung abstempeln darf.

Auch betitelt dieser Mensch andere Personen auf dem Siedlungsspielplatz als Schlampe (weil sie auf ihre Anmachen keine Lust haben ,und reagiert haben indem sie seine Frau aufgeklärt haben über die Baggerversuche )

zum anderem würde ich gern wissen,ob bei einer Schuldnerhilfe verschiedene Gebühren genommen werden dürfen ?
Also z.B - drei Insolvenzantragsteller jeder im Alg 2 Bezug -ohne weiteres Einkommen,ohne Kinder zahlen unterschiedliche SUmmen an die Schuldnerhilfe. Ist das rechtens ?

Habt ihr Ideen wie man bei solch einem Verhalten vorgehen kann ?

Hallo Coco2210,

also ein schwierige Frage, die Sie da stellen. Denn den Beruf des „Insolvenzberaters“ gibt es so nicht. Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass nur geeignete „Personen oder Stellen“ das Recht zur Insolvenzberatung haben. Geeignete Personen sind zunächst einmal Rechtsanwälte sowie Steuerberater. Hier müssen wir nicht lange diskutieren: beide haben über Verhältnisse, die ihnen über Mandanten bekannt sind, Verschwiegenheitspflicht.

Geeignete Stellen sind Beratungsstellen der sogenannten Wohlfahrtsverbände. Hier fordert der Gesetzgeber, dass zumindest der Leiter der Beratungsstelle einen der folgenden Berufe erlernt hat:
Diplom-Sozialarbeiter oder Diplom-Sozialarbeiterin, als Diplom-Sozialpädagoge oder Diplom-Sozialpädagogin, als Bankkaufmann oder Bankkauffrau, als Betriebswirt oder Betriebswirtin, als Ökonom oder Ökonomin oder als Ökotrophologe oder Ökotrophologin oder eine Ausbildung im gehobenen Verwaltungs- oder Justizdienst.

Das Gesetz zur Ausführung der Insolvenzordnung (AGInsO) lässt sich bzgl. weiterer Bestimmungen nicht näher aus. Deshalb kann ich Ihnen nichts Genaues sagen bzgl. einer Verschwiegenheitspflicht der betreffenden Person in Ihrem Fall. Allerdings empfinde ich eine Verschwiegenheitspflicht eigentlich als selbstverständlich.

Man muss natürlich betrachten, dass Sozialarbeit heutzutage nicht mehr auf alten Werten (Barmherzigkeit, Nächstenliebe etc.) aufbaut.

In meinen Augen ist das ganze einfach ein knallhartes Milliarden-Geschäfts. In der Regel spreche ich persönlich von der „Wohlfahrts-Mafia“. Aber - das müssen Sie berücksichtigen - ist dies meine ganz persönliche Meinung. Mit dieser tue ich vielem Sozialarbeitern vor Ort sicher unrecht, denn deren Einsatz ist oftmals weit ehrlicher als die Struktur und Organisation ihres jeweiligen Arbeitgebers.

Kann man Ihnen konkret etwas raten? Ich bin da etwas ratlos. Sie können das Problem u.U. mit einem Dritten aus der Organisation besprechen. In erster Linie sollte der Betreffende wohl von einem Vorgesetzten noch einmal richtig „eingemordet“ werden. Ansoten ziehen Sie Ihre persönlichen Lehren daraus: unvollkommene Menschen gibt es überall.

Wünsche Ihnen alles Gute.

er sollte natürlich „eingenordet“ werden. Nur die Rechtsschreibhilfe hier hat „eingemordet“ draus gemacht.

Ich bin nicht so aggressiv. :smile:

Ins. ist öffentlich, also in einem öffentlichen Verzeichnis kann jeder sehen. Der kann erzählen von der Ins. wem er will.

Hallo Eigentlich sind die Gebühren für die Insolvenz festgelegt .
Bei der Schuldnerhgilfe glaube ich nicht. Geht wohl nach Arbeitsaufwand.
Zu dem Insolventverwalter. Ich hätte schon längst eine Beschwerde oder Unterlassungsklage beim Amtsgericht eingelgt. Besser ist eine Sammelbeschwerde. Und Zeugen müssen das sein. Das ist ja ein Rechtsanwalt und wird vermutlich eine Verleumdungsklage anstrengen.
Allerdings ist es auch wichtig dass man dann nicht mehr kneift sondern bis zum bitteren Ende also anderer Insolvenzverwalter. weitermacht. Gruß Juegud

es gibt ein insolvenzgericht , da kannst du dies melden
aber du wirst zeugen brauchen sonst geht’s nach hinten los

zur schuldnerhilfe kann ich nichts sagen

Der Insolvenzverwalter (ich denke, dass der gemeint ist, oder?) unterliegt selbstverständlich der Schweigepflicht. Ein Anruf beim zuständigen Amtsgericht wird ihn sicherlich bald zum Schweigen bringen- und auch um seine Mandanten. Die zweiter Frage bzgl. der Schuldnerhilfe verstehe ich nicht. Wer zahlt denn welchen Betrag an die Schuldnerhilfe? Oder ist die Insolvenzmasse gemeint? LG kerml

Hi coco,
ich glaube, wir hatten schon mal über ein anderes Thema in der Inso debattiert.

Ich versuche mal, dir einen Tipp zu geben:
ich nehme mal an, der „Insolvenzberater“ - wie Du ihn betitelst - ist ein Schuldenberater, oder ?
Ansonsten gibt es einen Insolvenzverwalter, der ein Rechtsanwalt ist und von dem zuständigen Amtsgericht beauftragt worden ist.
Ein Inso-Verfahren ist öffentlich, ja (so wie es bereits einige deiner Experten sagen), aber ein solcher „Berater“ darf sich nicht das Maul zerreißen über andere Leute, die in Schwierigkeiten gekommen sind, und sich nicht so dermaßen daneben benehmen.
An deiner Stelle würde ich eine Unterschriftensammlung machen und diese an ein Beschwerdeschreiben ans zuständige Amtsgericht dranhängen. Behalte dir Kopien zurück !
Mit den Unterschriften hast Du Zeugen, die Du so benennen kannst, wenn der „Berater“ die Leute so in den Dreck zieht. Lasst Euch nix gefallen.

Zum Thema Schuldnerhilfe/-beratungen und Gebühren kann ich dir nur die Verbraucherzentralen empfehlen oder die Arbeiterwohlfahrt, die Schuldnerberatungen kostenlos machen. Schau mal im Internet nach, lass dir einen Termin in der Schuldnerberatung bei der Verbraucherzentrale z.B. geben.

Bei anderen Schuldnerberatungen im Internet kann man ganz gewaltig reinfallen, da die meist irgendwelche Gebühren verlangen oder gar Schuldner in noch größere Nöte ziehen. Ich habe mal einen alten Freund aus einer solchen „Verbrecherbande“ rausgeholt. Er hätte fast lebenslänglich horrende Summen an seine Gläubiger und an den Verbrecherring gezahlt.

Ich drück dir die Daumen !
Viel Glück und recht viel Erfolg wünscht dir
die Frau des Busfahrers

lieben dank für eure antworten. nun nochmal zu dem Herren,der sich überall als Schuldenberater /und Insolvenzberater vorstellt.
nsolvenzbetreuer

… hat immer ein Lachen im Gesicht – diese sympathischen Eigenschaften machen den gelernten Kaufmann im Einzelhandel und dem zusätzlich gelernten Bürokaufmann bei seinen Kunden besonders beliebt. Er nimmt den Begriff Kundenbetreuung besonders ernst. Es ist erstaunlich, was er für seine Kunden bereits erreichen konnte. Ob durch Vermieter zurückgezogene Wohnungskündigungen, Aufhebungen von Kontopfändungen, Finden von neuem Wohnraum und vieles mehr – … hilft, wo er kann.

das ist das-wie er auf der Inetseite beschrieben wird.

Guten Morgen,

nein - natürlich darf er das nicht.

Ein „Insolvenzberater“ unterliegt nicht der Schweigepflicht, wie dies bei Ärzten, Anwälten und Steuerberater ist.

Fazit - man sollte die Dienstleistungen von unqualifizierten und unseriösen Personen nicht in Anspruch nehmen.

Wenn Sie jemanden beauftragen, dann kostet derjenige auch Geld (oder arbeiten Sie umsonst?).

Es gibt aber auch gemeinnützige Beratungsstellen; aber Achtung - ich erlebe selten bei solchen Beratungsstellen die (zwingend notwendige) fachliche Qualifikation.

Viel Glück.

Hallo coco2210,
natürlich ist so ein Verhalten in dieser Position wiederlich. Dennoch gibt es einige Gesetze die ganz unabhängig von dem Beruf sind.
Beschimpfen lassen, auch hinter dem Rücken, muß man sich nicht. Hier darf jeder eine Anzeige bei der Polizei wegen übler Nachrede, Beleidigung oder Verläumdung machen. Wenn man mehrere Personen findet die das machen, hat das irgendwann ganz automatisch einen öffentlichen Effekt…es wird dann wahrscheinlich keiner mehr zu ihm ins Büro kommen.
Ja, ein Schuldnerberater darf Geld nehmen. Wieviel ist ihm überlassen.
Es gibt auch kostenlose Beratungsstellen z. B. von der Diakonie oder anderen kirchlichen Einrichtungen.
Wie es mit der Schweigerpflicht aussieht, hat er, meiner Meinung nach, gegen das Datenschutzgesetz verstoßen. Die betroffenen Personen müssen aber einen Beweis oder Zeugen dafür haben um eine Anzeige zu machen.
Wenn du etwas tun möchtest, würde ich mal zur Polizei gehen und mit denen darüber sprechen. Vielleicht haben die schon einiges vorliegen oder werden erst dadurch darauf aufmerksam…

Alles Gute
Gruß Lore

ähm, und nun ?
ich verstehe jetzt leider nicht, was Du willst.

Einerseits meckerst Du über den Kerl, andererseits erzählste heute, dass er sehr behilflich sein kann.

Tja, dann entscheide Du, was Du nun unternehmen wirst.

Ich hab mit meinem Tipp so gut geholfen, wie ich konnte.

Alles Gute weiterhin !

hallo coco2210
Dazu kann ich dir leider nichts sagen, aber es kommt mir komisch vor.
Es wäre sinnvoll, bei einer offiziellen Schulderberatung anzufragen:
Gruß wacker

Die Aussagen müssen beweisbar sein.Gerüchte nutzen da nichts.Wenn die Aussagen beweisbar vorgelegt werden können, dann zum zuständigen Amtsgericht und dort beschwerde einlegen.man kann auch vorab versuchen mit dem Richter oder rechtspfleger ein gespräch zu führen.
Die unterschiedlichen Beträge Bei der Schuldnerberatung können durch den unterschiedlichen Aufwand zustande kommen.
Was ist das denn fur eine Schuldnerberatung privat ?

Eigentlich hat der Schweigepflicht und wenn er ein Rechtsanwalt ist (was er meistens ist)sowieso.
Zeugen und Beweise sichern und bei der Rechtsanwaltskammer beschweren.
http://www.zwangsversteigerung-abwenden.com/insolven…

damit kenne ich mich nicht aus. Schätze aber mal, dass der Verwalter wohl ein grobes Fehlverhalten an den Tag legt.

Gruss Löwinger

Ein Schuldnerberater hat Schweigepflicht auch seiner Frau gegenüber.Ich würde mit Deinen Problem zur Caritas-Schuldenberatung gehen und dies zur Sprache bringen.Auch gibt es auf den Gerichten stellen welche sich mit Schudenberatung befassen,dies ist teilweise sogar kostenlos.
Viel Glück