Hat ein käufer rückgaberecht bei privatverkauf?

hallo,mein freund hat privat einen roller verkauft(13.3.2010). im kaufvertrag steht,das es sich um ein bastlerfahrzeug ohne garantie handelt. außerdem steht in dem vordruck der ausschluß der sachmängelleistung. der käufer hat den vertrag gelesen und unterschrieben. heute (15.3.2010) rief der käufer an,und meinte,das das fahrzeug defekt ist,und sie hätten ein rückgaberecht von 14 tagen,obwohl es sich um ein privatverkauf handelt. muß mein freund den roller zurücknehmen?

hallo…

dein freund muss den roller nicht zurücknehmen, da es sich um einen privatkauf handelt.

das rückgaberecht innerhalb von 14 tagen bezieht sich hauptsächlich nur auf firmen, groß- und kleinhändler und ist auch nur kullanz.

da im kaufvertrag auch ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, dass es sich um ein bastlerfahrzeug handelt, hat der käufer mit kleinen mängeln (defekt) zu rechnen.

also keine panik, alles wird gut und dein freund steht im recht.

Hallo,
sorry, daß ich erst jetzt antworte, war ein paar tage weg.
Also bei diesen juristischen fragen weiß ich auch nicht weiter und google das thema meistens.
Meine persönliche meinung zu der sache: wie kommt der käufer auf die 14 tage rückgaberecht, gilt das nicht nur bei haustürgeschäften, wie z.b. zeitschriftenabonnements?
wenn die Mängel bekannt waren und er den vertrag unterschrieben hat, kann der käufer eigendlich nur auf die kulanz des verkäufers hoffen.

viel glück bei der sache und nerven behalten

Hallo,

so wie ich das sehe, ist der Freund im Recht.
Hat er eindeutig gekennzeichnet,dass er privat verkauft, und Gewährleistung und Garntie ausschließt (wird gern verwechselt) und dazu angegeben hat,dass es sich um ein Stück mit (eventuellen) Defekten handelt, besteht meiner Meinung nach kein Rückgaberecht, da dies rein gewerblicher Natur ist.

Hierzu kann ich folgendes Urteil empfehlen:

„Die Richter urteilten zugunsten der Verkäuferin. Aus der Formulierung des Ausschlussklausel ergebe sich hinreichend, dass sie für etwaige Fehler an dem Pferdeanhänger nicht haften wolle. Durch die Verwendung des Begriffs Privatverkauf´ sei ohne weiteres erkennbar gewesen, dass sich die Verkäuferin von den Pflichten eines gewerblichen Verkäufers entbinden wolle und der Zusatz daher keine Garantie´ mache deutlich, dass dies die gesamten Gewährleistungspflichten betreffe. Dass lediglich die Garantie ausgeschlossen werden sollte, hielten die Richter für unwahrscheinlich. Schliesslich sei die Garantie etwas, das normalerweise nur in dem gewerblich Bereich eine Bedeutung habe. Zudem würden Laien den Begriff Garantie oft fälschlicherweise mit Gewährleistung gleichsetzen. Die Käuferin hätte von dem Vertrag nur zurücktreten können, wenn die Verkäuferin die Mängel arglistig verschwiegen hätte, obwohl sie ihr bekannt gewesen wären. Doch auch bei einer Besichtigung seien die Mängel nicht deutlich geworden und auch der TÜV habe den Pferdeanhänger zuvor ohne Beanstandung abgenommen. (Aktz.: 12 S 555/05)“

Auf einen Sachmangel nach §434 BGB liegt hier zwar vor,war dem Käufer aber vor Vertragsabschluss bekannt und somit hat er diesbezüglich kein Rückgaberecht.
Und nach einem Urteil des BGH (Az. VIII ZR 375/03) wurde festgestellt das private Verkäufer (in dem Fall bei Ebay - dürfte aber analog übertragbar sein) kein Wiederrufsrecht wie gewerbliche Verkäufer anbieten.

Einfach mal in Ruhe das Gespräch suchen.

LG

Hallo,

leider kenne ich mich da nicht aus.

MfG

Rainer