Angenommen, in einer vermieteten Wohnung läßt der Besitzer auf seine Kosten nötig gewordene Handwerksarbeiten durchführen. Die Höhe der Miete wird dadurch nicht geändert. Haben die Mieter Recht auf Einsicht des Kostenvoranschlags bzw. der Rechnung?
Hallo!
Besitzer = hier gemeint Eigentümer ? Denn Besitzer der Mietwohnung ist der dort wohnende Mieter !
N E I N !
Aus welchem Grund denn ?
MfG
duck313
Nein , was geht einen unbeteiligten Dritten die Vertragsgestaltung der Parteien an? Kann eurer Vermieter mit ebengleicher Forderung denn eine Kopie oder Einsicht in deine Zahnarztrechnung beanspruchen?
G imager
Hallo,
Angenommen, in einer vermieteten Wohnung läßt der Besitzer auf
seine Kosten nötig gewordene Handwerksarbeiten durchführen.
Die Höhe der Miete wird dadurch nicht geändert.
Na bestens. Allerdings eine genauere Beschreibung der Handwerksarbeiten wäre nicht schlecht gewesen.
Haben die
Mieter Recht auf Einsicht des Kostenvoranschlags bzw. der
Rechnung?
Unter Umständen, wenn die Rechnungsposten bei der nächsten Nebenkostenabrechnung auftauchen und auf den Mieter abgewälzt werden sollen, hat der Mieter Recht zur Einsicht der Belege.
Gruß
BHShuber
Nein , was geht einen unbeteiligten Dritten die
Vertragsgestaltung der Parteien an?
so pauschal - leider falsch.
bei Handwerkerkosten könnte es sich auch um Wartungskosten handeln und diese können auf die Nebenkosten umgelegt werden.
Kematef