… Bilder, die Fotografen von Ihm in Ausübung seiner Tätigkeit geschossen haben auf der eigenen Internetseite zu verwenden? Wenn ja, unter welchen Bedingungen?
Vielen Dank für Eure Antworten,
Marcel
… Bilder, die Fotografen von Ihm in Ausübung seiner Tätigkeit geschossen haben auf der eigenen Internetseite zu verwenden? Wenn ja, unter welchen Bedingungen?
Vielen Dank für Eure Antworten,
Marcel
Hallo,
… Bilder, die Fotografen von Ihm in Ausübung seiner
Tätigkeit geschossen haben auf der eigenen Internetseite zu
verwenden?
Nein. Er ist nur das Motiv, nicht derjenige, der die Urheberrechte am Photo hat - das ist der Photograf. Und dann gibt’s da oft noch jemanden, der die Nutzungsrechte besitzt, meist ein Zeitungsverlag o.ä., also der Brötchengeber des Photografen, in dessen Auftrag er gearbeitet hat.
Gruß
loderunner (ianal)
… Bilder, die Fotografen von Ihm in Ausübung seiner
Tätigkeit geschossen haben auf der eigenen Internetseite zu
verwenden? Wenn ja, unter welchen Bedingungen?
Das darf er schon. Er muss es nur bezahlen. Das Nutzungsrecht bleibt ja beim jeweiligen Fotografen. Mit dem muss er ein Nutzungshonorar aushandeln.
Grüße
Jo
Hi, du hast völlig recht, aber…
gibt’s da oft noch jemanden, der die Nutzungsrechte besitzt,
meist ein Zeitungsverlag o.ä., also der Brötchengeber des
Photografen, in dessen Auftrag er gearbeitet hat.
…die haben i.d.R. auch nur das sog. Zweitnutzungsrecht (einfach weil es sie weniger kostet 
Grüße
Jo
Na da ist das etwas kompliziert.
Urheberrecht-Fotograph
Recht am eigenen Bild-Sportler
Nutzungsrecht-Verwerter z.b. Zeitung
… Bilder, die Fotografen von Ihm in Ausübung seiner
Tätigkeit geschossen haben auf der eigenen Internetseite zu
verwenden? Wenn ja, unter welchen Bedingungen?
Am einfachsten ist es, wenn er mit dem Fotografen vereinbart, dass dieser ihm gegenüber auf sein Urheberrecht verzichtet und dafür der Fussballer dem Fotografen gegenüber auf das Recht an dieser Abbildung seiner Person. So haben beide was davon, anderenfalls keiner.
smalbop
wage ich zu bezweifeln
Recht am eigenen Bild-Sportler
nun, ob ein profifußballer - also eine person des öffentlichen lebens - ein generelles recht am eigenen bild hat, das während seiner beruflichen tätigkeit aufgenommen wurde, wage ich zu bezweifeln.
solange dieses bild nicht gewerblich benutzt wird, könnte er schlechte karten haben. wer will verbieten, dieses bild zb auf einer privaten website zu verwenden?
Hallo,
Am einfachsten ist es, wenn er mit dem Fotografen vereinbart,
dass dieser ihm gegenüber auf sein Urheberrecht verzichtet
Das kann er gar nicht, die sind fix an den Urheber gebunden. Er kann ihm nur Nutzungsrechte einräumen. Wenn die nicht schon jemand anders exklusiv besitzt.
Gruß
loderunner (ianal)
Am einfachsten ist es, wenn er mit dem Fotografen vereinbart,
dass dieser ihm gegenüber auf sein Urheberrecht verzichtet
Nunja … hat ja lode schon geschrieben.
und
dafür der Fussballer dem Fotografen gegenüber auf das Recht an
dieser Abbildung seiner Person. So haben beide was davon,
anderenfalls keiner.
Die Wahrscheinlichkeit, daß ein „professioneller Fußhaller in Ausübung seines Jobs“ eine der im KUG formulierten Ausnahmeregelungen für das Recht am eigenen Bild erfüllt, dürfte groß sein.
http://bundesrecht.juris.de/kunsturhg/__23.html
Das Derby zwischen SV Kleinkleckersdorf und dem FC Großkleckersdorf kann nämlich durchaus ein Ereignis der (lokalen) Zeitgeschichte sein. Sofern nicht irgendein Stadionbetreiber hier sein Hausrecht gelten macht, hat der Fußballer da recht wenig zu verbieten. Mit anderen worten: Das, was er dem Fotografen da anbietet, hat der Fotograf höchstwahrscheinlich bereits.
Gruß,
Max
Hallo,
nachdem loderunner und ich die Frage bereits korrekt beantwortet hatten (was ja vermutlich für den UP das Sonnvollste ist), nun das :
Am einfachsten ist es, wenn er mit dem Fotografen vereinbart,
dass dieser ihm gegenüber auf sein Urheberrecht verzichtet und
dafür der Fussballer dem Fotografen gegenüber auf das Recht an
dieser Abbildung seiner Person. So haben beide was davon,
anderenfalls keiner.
Was ist das? Biertresenjuristei?
Weder das Urheberrecht noch das „Recht am eigenen Bild“(über das ohnehin unter Laien völlig falsche Vorstellungen kursieren) stehen hier zur Debatte.
Wovon keiner was hat, sind solche Antworten.
Jo