Ich kenne mich nicht so mit der Rechtslage aus. Folgender Fall: Eine 30qm² große Wohnung beinhaltet bei Einzug eine Kochnische mit 2 Platten-Herd(normale Steckdose), Spüle und Kühlschrank. Wenn der Mieter aber dennoch die Küche vergrößern möchte, d. h. richtige Küchenzeile mit allen drum und dran. Aber dennoch in der Wohnung kein Starkstrom für E-Herd und Backofen vorhanden ist. Muss der Vermieter dann auf Verlangen des Mieters einen Starkstrom auf Kosten des Vermieters legen lassen. Die Wohnung wird von einer Wohnungsgenossenschaft vermietet, bei Einzug wurde der Mieter nicht über diesen Mangel in Kenntnis gesetzt, des Weiteren steht auch nichts im Mietvertrag.
Vielen Dank für die Antworten!
Muss der Vermieter dann auf Verlangen
des Mieters einen Starkstrom auf Kosten des Vermieters legen
lassen.
Nein, muss er nicht.
Die Wohnung wird von einer Wohnungsgenossenschaft
vermietet, bei Einzug wurde der Mieter nicht über diesen
Mangel in Kenntnis gesetzt, des Weiteren steht auch nichts im
Mietvertrag.
Ist das ein Mangel?
Ist nicht mehr der Mieter dafür verantwortlich bei der Besichtigung zu schauen ob alles vorhanden ist was er braucht?
Die Frage im Betreff klingt niedlich bis provokant, aber selbstverständlich hat mein Vorschreiber recht: Das ist kein Mangel, sondern ein Zustand, den man bei Anmietung akzeptiert hat.
naja, eigentlich ist es ein 400V-Anschluss. Da aber in aller Regel die Platten nicht zwischen den Phasen, sondern zwischen Phase und Null angeschlossen werden, betreibt man sie mit 230V. Nur Profigeräte werden wirklich mit 400V betrieben, wegen der wesentlich höheren Leistung.
Jeder normale Haushalts-Elektroherd kann deshalb auch an einem entsprechend kräftigen 230V-Anschluss betrieben werden. Fragt sich, ob sowas vielleicht vorhanden ist. Vielleicht mal den Vermieter danach fragen, wie die Vormieter gekocht haben?
Einen Anspruch auf nachträgliche Leitungen sehe ich jedenfalls auch nicht. Notfalls könnte man ja sogar mit einem Campingherd mit Gaskartusche/-Flasche auskommen; die Wohnung ist ja deswegen nicht unbenutzbar.