Hat ein Single-Haushalt ein Recht auf Starkstrom?

Hallo Leute!

Ich kenne mich nicht so mit der Rechtslage aus. Folgender Fall: Eine 30qm² große Wohnung beinhaltet bei Einzug eine Kochnische mit 2 Platten-Herd(normale Steckdose), Spüle und Kühlschrank. Wenn der Mieter aber dennoch die Küche vergrößern möchte, d. h. richtige Küchenzeile mit allen drum und dran. Aber dennoch in der Wohnung kein Starkstrom für E-Herd und Backofen vorhanden ist. Muss der Vermieter dann auf Verlangen des Mieters einen Starkstrom auf Kosten des Vermieters legen lassen. Die Wohnung wird von einer Wohnungsgenossenschaft vermietet, bei Einzug wurde der Mieter nicht über diesen Mangel in Kenntnis gesetzt, des Weiteren steht auch nichts im Mietvertrag.
Vielen Dank für die Antworten!

Gruß Kai

Hallo Leute!

Hallo

Muss der Vermieter dann auf Verlangen
des Mieters einen Starkstrom auf Kosten des Vermieters legen
lassen.

Nein, muss er nicht.

Die Wohnung wird von einer Wohnungsgenossenschaft
vermietet, bei Einzug wurde der Mieter nicht über diesen
Mangel in Kenntnis gesetzt, des Weiteren steht auch nichts im
Mietvertrag.

Ist das ein Mangel?
Ist nicht mehr der Mieter dafür verantwortlich bei der Besichtigung zu schauen ob alles vorhanden ist was er braucht?

Vielen Dank für die Antworten!

Gruß Kai

Grüße

Die Frage im Betreff klingt niedlich bis provokant, aber selbstverständlich hat mein Vorschreiber recht: Das ist kein Mangel, sondern ein Zustand, den man bei Anmietung akzeptiert hat.

Gruß!

Horst

Hallo

seit wann brauchen normale Küchenherde 360Volt??? Das ist nämlich Starkstrom.Hab ich da was verpasst?

Wallflower

Hallo,

seit wann brauchen normale Küchenherde 360Volt???

naja, eigentlich ist es ein 400V-Anschluss. Da aber in aller Regel die Platten nicht zwischen den Phasen, sondern zwischen Phase und Null angeschlossen werden, betreibt man sie mit 230V. Nur Profigeräte werden wirklich mit 400V betrieben, wegen der wesentlich höheren Leistung.

Jeder normale Haushalts-Elektroherd kann deshalb auch an einem entsprechend kräftigen 230V-Anschluss betrieben werden. Fragt sich, ob sowas vielleicht vorhanden ist. Vielleicht mal den Vermieter danach fragen, wie die Vormieter gekocht haben?

Einen Anspruch auf nachträgliche Leitungen sehe ich jedenfalls auch nicht. Notfalls könnte man ja sogar mit einem Campingherd mit Gaskartusche/-Flasche auskommen; die Wohnung ist ja deswegen nicht unbenutzbar.

Gruß
loderunner (ianal)

Die Hausverwaltung des Mieters hat in diesen Fall die Kosten getragen. Sie hat noch nicht ein Mal in Erwägung gezogen, solches abzulehnen.

Die Hausverwaltung des Mieters hat in diesen Fall die Kosten
getragen. Sie hat noch nicht ein Mal in Erwägung gezogen,
solches abzulehnen.

Das ist das, was ich immer rate, eine gütliche Einigung zu suchen. Wer nett fragt bekommt meist mehr im Leben…