Die Frage betrifft einen hypothetischen Fall, daß es ein halbjähriges Untermietverhältnis gibt und der Untermieter sein Zimmer für eine einmonatige Reise seinerseits „untervermieten“ will.
Zusatzfrage: Wie oft ist die Übernachtung einer weiteren Person durch den Vertrag abgedeckt bzw. was für Zusatzkosten würden dadurch entstehen?
Vielen Dank für eine kurze Einschätzung!
Bernd
Ersteres kommt drauf an was im Untermietvertrag steht, wenn Unter-Untervermietung ausgeschlossen ist dann auf gar keinen Fall, immer muß aber der Vermieter zustimmen. Übernachtungsgäste gehen den Vermieter zunächst mal nichts an, solange sie nicht dauerhaft mitwohnen.
Z.B. , Strom, Wasser und Abwasser.
Grundsätzlich kann der VM Besuch auch Übernachtungsbesuch nicht verbieten. Die Karenzzeit liegt bei 6 Wochen jährlich.
Allerdings darf der Besuch den VM nicht in unzumutbarem Ausmaß beeinträchtigen und das kann bei einem untervermieteten Zimmer bedeutend schneller der Fall sein als in einer eigenständigen Mietwohnung. ramses90