Hat ein Vormund auch das Sorgerecht?

Meine beiden Enkel leben seit 1 1/2 Jahren bei uns. Erst war ich zum Ergänzungspfleger mit Aufenthaltbestimmung eingesetzt, jetzt bin ich als Vormund benannt, wobei meiner Tochter und dem Vater der Kinder das Sorgerecht entzogen wurde. Wer hat dieses Sorgerecht jetzt? Was ist, wenn es bei einer evtl. Operation um die Zustimmung geht? Wo kann ich finanzielle Unterstützung zum Lebensunterhalt der Kinder beantragen, wenn Beide keinen Unetrhalt zahlen? Für Hilfe und Ratschläge wäre ich sehr dankbar!

Am besten sofort ans Jugendamt wenden. Lebensunterhalt wird da auch durch den gesetzlichen und staatlichen Unterhaltsvorschuß bezahlt, sofort beantragen. Was für ein Schicksal.

Gott will, dass es den Kids gut geht. Ihnen auch.

Gruß

Andi

alle Hochachtung, solche Großeltern sollten alle Kinder haben!
Da Sie Vormundschaft haben werden Sie die Entscheidungen treffen und Zustimmungen geben können.
Was das Finanzielle betrifft wenden Sie sich schnellstens an das zuständige Jugendamt, wo die Kinder jetzt wohnen. Die werden Ihnen einen Vorschuss (in voller Höhe) zahlen und auch weitere Stellen sagen können, da das Geld für Pflegekinder ja höher ist. Ich meine aber, dieses wird auch vom Jugendamt bezahlt. Diese setzen sich dann auch mit den Eltern aus einander, da haben Sie nichts mit zu tun. Gehen Sie so schnell wie möglich zum Jugendamt, denn die zahlen erst ab dem Tag, wo man den Antrag stellt, nicht im Nachhinein. Ich wünsche Ihnen alles Gute und viel Glück mit den Kindern.
Gruss
Agnes

Hallo!

Im Normalfall hat das Sorgerecht nun das Jugendamt. Es wäre daher evtl. zu empfehlen, dass Du das Sorgerecht beantragst, damit du keine Probleme bekommst. Denn alle Anträge bei Krankenkassen u.ä. müssen normal dann über die Sorgerechtsstelle laufen. Es kann aber auch sein, dass das Jugendamt das Sorgerecht an eine andere Stelle übergeben hat. Aber eigentlich hätte diese Stelle sich dann mal mit dir in Verbindung gesetzt.

Frag einfach mal beim Jugendamt nach und erkundige dich am besten auch, ob du nicht das Sorgerecht (zumindest übergangsweise) beantragen kannst.

LG

Hallo,

ein Vormund ist automatisch der Sorgerechtsinhaber. Er kann auch auf Unterhalt für die Kinder klagen. Einfach nicht zahlen, geht nicht. Dafür muss es nämlich schon wichtige Gründe haben und darüber entscheidet ein Gericht.

Normalerweise bekommen Pflegeeltern vom Staat Pflegegeld. Soweit ich aber weiß (ist aber nicht 100%ig) bekommen nahe Verwandte - wie z. B. Großeltern - kein Pflegegeld.

Wenn die eigenen Mittel knapp sind, wäre vielleicht die Möglichkeit, bei den Hartz IV-Behörden etwas in Richtung Sozialhilfe zu beantragen.

Gruß

Hallo,
hat das ein gericht entschieden oder das Jugendamt ?
Den wenn das Gericht es war dann müsste das alles in dem schrieftlichen urteil drin stehen.
Es kann auch sein das das Jugendamt das sorgerecht hat aber alle anderen dinge Ihnen überlassen hat.
Es gibt von der stadt aus oder caritas und so weiter beratungstellen die wissen wo ihnen welches geld zusteht und helfen weiter.
Und wegen Sorgerecht und so das steht auch in der akte der kinder bei jungendamt drin da können sie sich auch informieren und auch dort fragen wie es mit unterhallt aussieht ob sie da anspruch drauf hätten den das jugendamt zahlt auch unterhaltsvorschuss.
Ich bekomme für meine kidner auch wohngeld da sollten sie auch mal fragen bei der zuständigen stelle.
Mehr kann ich ihnen leider nicht sagen.

Hi

genau weiß ich es nicht, aber das zuständige Jugendamt sollte doch in der Lage sein, alle Fragen zu beantworten.

Nach meinem Wissensstand heißt Vormundschaft= gesetzlicher Vertreter und damit solltet du auch das Sorgerecht haben.

Gruß

Hallo
Ich denke das da das Jugendamt mit im Spiel ist ,dann liegt auch das Sorgerecht beim Amt.Als Vormund glaube ich reicht dann Deine Zustimmung man kann ja nicht jedesmal vom Jugendamt ne Unterschrift einholen!
Hilfe müstest Du auch dort bekommen wird das nicht als Pflegekind(er) anerkannt ???
Das wird normalerweise gut bezahlt und unterstützt !!!
Ich würd da mal nach hacken,und nicht locker lassen.
Schade das man nicht sofort darüber Informiert welche Hilfe man bekommen kann!!! Keiner zahlt halt gerne Freiwillig aber Du hast da Anrecht drauf !!!
LG Sandy

Wenn sie nicht das Sorgerecht haben,so liegt es beim Jugendamt.Sie können es dort für sie beantragen.

wegen dem Unterhalt würde ich mich an das Jugendamt wenden, wegen der Sorgerechtsfrage auch, leider kann ich nicht mehr sagen

hallo,

die rechtliche situation musst du auf jedem fall für dich geklärt wissen!
wer hat dich zum vormund bestimmt? dort bekommst du mit sicherheit auch antworten auf diese fragen!!!
ansonsten gibt es unterhaltsvorschuss über das jugendamt!
wenn die kinder schon seit 1 1/2 jahren bei euch leben, warum beschäftigst du dich erst jetzt damit? das sind doch ganz exentientelle fragen, wie lief das über diesen zeitraum?!
alles gute für euch
papsch

So weit ich weiss, haben sie das Sorgerecht für ihr Enkel offensichtlich erhalten. Denn mir sind nur Fälle bekannt, die genau anders herum waren: die Eltern haben das Sorgerecht für ihre Kinder, trotzdem wird vom Jugendamt ein Vormund bestimmt. Wenn sie nun der Vormund ihrer Enkel sind, müssten sie auch das Sorgerecht haben. Mein Rat: haben sie schon einen zuständigen Mitarbeiter beim Jugendamt, KSD oder ASD? Entweder an ihn wenden oder herausfinden, wer für ihren „Vorgang“ zuständig ist. Mit der finanziellen Unterstützung ist es nicht so einfach: grundsätzlich wird davon ausgegangen, sie sorgen für ihre Enkel…bzw. erhalten die Kinder Unterhalt. Wenn nun beide Elternteile nicht zahlen, entweder einen sogenannten Titel beim Amtsgericht/Familiengericht beantragen, um die Eltern zur Zahlung zu zwingen. Oder, wenn beide nicht verdienen und nicht zahlen können, Unterhaltsvorschuss beantragen…
Eine andere Möglichkeit wäre, wenn ihre Tochter oder ihr Sohn sie als Tagespflegeperson bestimmen, dann hätten sie eine Aufwandsentschädigung vom Jugendamt bekommen. Ob das noch geht, wenn sie der offizielle vormund der Kinder sind, weiss ich leider nicht. Ich hoffe, ich konnte ihnen weiterhelfen.

Liebe Susanne,

Sie haben eine schwere Aufgabe übernommen, für die ich Ihnen viel Kraft, Geduld und Ausdauer wünsche!

Generell ist es so, dass Sie als vom Gericht bestellter Vormund das komplette Sorgerecht über Ihre Mündel haben. Allerdigns ist gesetzlich vorgesehen, dass Sie bei vielen Entscheidungen vor allem bei der Geldanlage die Einwilligung des Familiengerichts benötigen.
Nun verstehe ich Sie aber so, dass es da kein Geld anzulegen gibt, sondern vielmehr Sozialleistungen zu beantragen sind. Das können Sie als gesetzlicher Vertreter Ihrer Mündel, die sie ja durch die Festsetzung des Gerichts sind, jederzeit eigenständig tun - Sie sind sogar eigentlich dazu verpflichtet.

Gleiches gilt für Einwilligungen in Operationen, die Sie als gesetzlicher Vertreter alleine erteilen können.

Generell lege ich Ihnen ans Herz, sich an das Jugendamt Ihres wohnsitzes zu wenden: Dort ist man zur Beratung bei de rausübung er Personensorge verpflichtet und kann Sie in allen Ihren Fragen beraten und begleiten.

Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gerne noch einmal melden.

Herzliche Grüße,

Matthias.

Hallo,

in diesem Fall liegt ganz klar das Sorgerecht beim Vormund, der gerichtlich festgelegt wurde.Das gilt auch für Entscheidung im Bereich Gesundheit, Schule etc.

Je nach Alter hat man die Möglichkeit Unterhaltsvorschuss zu erhalten, der bis zum 12. Lebensjahr des Kindes bewilligt wird.

Mehr ist leider nicht machbar. Ein Versuch wäre noch die ARGE, die allerdings nach den Einkommensverhältnissen geht.

Viele Grüße
Yvonn Dosse