Hat ein Widerspuch Aussicht auf Erfolg?

Guten Tag,
wenn jemand am 23.03.09 eine Ordnungswidrigkeit begangen hat (7 km/h zu schnell):

  • Anhörungsbogen mit Datum vom 22.06.2009
  • Poststempel vom 26.06.2009
  • Posteingang am 30.06.2009.

Wie sind die Chancen mit einem Widerspuch um das Zahlen des Verwarnungsgeldes zu kommen?

Vielen Dank im Voraus

Klaus

Wie sind die Chancen mit einem Widerspuch um das Zahlen des
Verwarnungsgeldes zu kommen?

Hi,

woher sollen wir das wissen. Weder das Messverfahren, noch die Umstände können wir aus unseren Karten lesen.

Wenn es ein Kombination von Zahlkarte und Anhörung war, hätte es innerhalb einer Woche bezahlt werden können. Dann wären es 10 oder 15€ gewesen.

Wird nicht gezahlt gibt es ein Bußgeldverfahren das mit 23,50€ Gebühren und Porto zusätzlich zum Bußgeld eröffnet wird.

Gegen den Bußgeldbescheid kann nicht Widerspruch, aber Einspruch eingelegt werden.

Wenn die Verwarnung berechtigt ist lohnt es sich nicht dagegen vorzugehen. Es wird sonst idR. eben 23,50€ teurer.

Aber wer zu viel Geld hat kann es versuchen. Ich würde schleunigst zahlen.

Q-Gruß

Hi
bei 7 km/h zu schnell so einen Aufstand?
Falls du auf Verjährung hinauswillst: keine Chance, da die anhörung noch rechtzeitig angeordnet wurde

Gruß
HaWeThie

Hallo!

woher sollen wir das wissen.

Also ich weiß es. Der Ausgangsfall sagt klar „Es hat jemand eine Ordnungswidrigkeit begangen“. Also müssen wir da nicht mehr rumdeuteln. Die Frage ging demnach einzig in Richtung Verfolgungsverjährung, und die ist unterbrochen. Es gibt also nur eine Antwort: Null Prozent.

Dreiviertel aller Strafmandate wegen OWiGs sind ungerechtfertigt und es lohnt sich ein Einspruch/Widerspruch im Rahmen der Frist. Es lohnt sich immer, auf Formfehler zu achten (nicht nur die eigenen, sondern auch die der Behörde. Wenn man geblitzt wurde, kann
man prüfen lassen, ob das Gerät geeicht war. Fraglich ist dabei nur, ob sich der Aufwand lohnt. Ich mache mir bei Strafzetteln ab 25,- die Mühe und prüfe nach, ob das überhaupt stimmt, was da behauptet wird.
Interessant ist noch, das die Behörde nur das Verfahren von amtswegen delegiert bekommt, entscheidend ist allenfalls der Prozess. In der deutschen Jurisprudenz gehts gewiss nicht stets um Recht, allenfalls darum, die Lücken zu finden :wink:

beste Grüße vom
Plüschfisch