Hat eine Patientenverfügung ausgestellt auf die Schwägerin, Priorität vor Ehefrau

Wenn eine Patientenverfügung von einem Getrenntlebenden auf die Schwägerin lautet, weil sie sich angeboten zu helfen und schlicht dazu sein, wenn,s denn mal " soweit " ist, auch was die Kontenvollmacht bzw. Verfügung angeht, also eine umfassende Patientenverfügung,
hat dann die " Nochehefrau " im Bedarfsfall noch " was " zu sagen, wenn sie schon zu Lebzeiten kein Interesse mehr bekundet hat?

Hallo!

das ist ja gerade das wichtige an einer Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht
Ohne sie kann eine Ehefrau gar nichts machen, sie bekommt nicht mal vom Arzt Auskünfte !

Und wenn man also eine Verfügung aufsetzt und nicht die Noch-Ehefrau einsetzt, dann ist alles OK.
Dann hat die Ehefrau keinerlei Mitspracherecht.

Ein gemeinsames Konto ist aber eine andere Sache.

MfG
duck313