Wenn eine Patientenverfügung von einem Getrenntlebenden auf die Schwägerin lautet, weil sie sich angeboten zu helfen und schlicht dazu sein, wenn,s denn mal " soweit " ist, auch was die Kontenvollmacht bzw. Verfügung angeht, also eine umfassende Patientenverfügung,
hat dann die " Nochehefrau " im Bedarfsfall noch " was " zu sagen, wenn sie schon zu Lebzeiten kein Interesse mehr bekundet hat?
Hallo!
das ist ja gerade das wichtige an einer Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht
Ohne sie kann eine Ehefrau gar nichts machen, sie bekommt nicht mal vom Arzt Auskünfte !
Und wenn man also eine Verfügung aufsetzt und nicht die Noch-Ehefrau einsetzt, dann ist alles OK.
Dann hat die Ehefrau keinerlei Mitspracherecht.
Ein gemeinsames Konto ist aber eine andere Sache.
MfG
duck313