Gestern hat „jemand“ eine babyflasche von nuk aufdrehen wollen, dabei ist diese zersprungen, ohne großen Druck ausgeübt zu haben. Dabei hat sie sich den halben Daumen abesäbelt und mehrere Aterien verletzt, so dass es eine ehr starke Blutung gab, die nicht zu stoppen war, der Notarzt musste her.
Danach mußte die Hand aufwenig „geflickt“ werden uns ist nun in Gips.
Meine Frage: der Hersteller der Flasche wirbt mit „Sicherheitsglas“. Dann
hätte sie aber nicht zerbrechen dürfen, sie war auch vorher nicht beschädigt.
Lann man die Leute verklagen, oder gibt es da wenig Aussicht auf Erfolg?
Vielen Dank.
Wie das konkret ausschaut und welche konkreten Aussichten bestehen wird dir hier seriöserweise niemand sagen.
Ich stimme Jaschili zu, dass es sich um eine Produkthaftungssache handeln könnte - wobei dann das Produkt natürlich fehlerhaft gewesen sein muss. Nur deswegen weil es einem verletzt ist es noch nicht fehlerhaft. Wenn Ansprüche in Erwägung gezogen werden, ist es am besten, so schnell wie möglich einen Rechtsanwalt zu konsultieren, der die Aussichten für den konkreten Fall abklärt.
zunächst sollte man plausibel machen, wie bei wenig aufgewendeter Kraft die beschriebenen Verletzungen entstehen können. Diese Aussagen passen nicht so recht zusammen… Und warum ein Notarzt bei einer Schnittverletzung am Daumen notwendig sein sollte ist mir auch schleierhaft (solchen Patienten werden die Wunden gerne ausführlich desinfiziert).
Im Übrigen sind gerade die Hersteller von Säuglingsprodukten sehr auf ihren Ruf bedacht. Evtl. läßt sich etwas auf dem „kleinen Dienstweg“ erreichen.
Ob eine Klage erfolgversprechend ist, wage ich allerdings (s.o.) zu bezweifeln.
Gruß Stefan
Gestern hat „jemand“ eine babyflasche von nuk aufdrehen
wollen, dabei ist diese zersprungen, ohne großen Druck
ausgeübt zu haben. Dabei hat sie sich den halben Daumen
abesäbelt und mehrere Aterien verletzt, so dass es eine ehr
starke Blutung gab, die nicht zu stoppen war, der Notarzt
musste her.
Danach mußte die Hand aufwenig „geflickt“ werden uns ist nun
in Gips.
Meine Frage: der Hersteller der Flasche wirbt mit
„Sicherheitsglas“. Dann
hätte sie aber nicht zerbrechen dürfen, sie war auch vorher
nicht beschädigt.
Lann man die Leute verklagen, oder gibt es da wenig Aussicht
auf Erfolg?
Vielen Dank.
die geschädigte könnte fotomaterial an nuk senden und drauf hinweisen, daß eine kleine entschädigung für die arztkosten sie davon abhalten könnte, der presse zu erzählen, was nuk für ein interessantes sicherheitsglas benutzt.
die geschädigte könnte fotomaterial an nuk senden und drauf
hinweisen, daß eine kleine entschädigung für die arztkosten
sie davon abhalten könnte, der presse zu erzählen, was nuk für
ein interessantes sicherheitsglas benutzt.
VORSICHT!
So ist man nämlich ganz schnell im Nötigungsbereich und das ist gemeinhin eine Straftat. So was ist immer sehr riskant und wenn man pech hat, hat die Firma eine sehr streitsüchtige Rechtsabteilung.
So ist man nämlich ganz schnell im Nötigungsbereich und das
ist gemeinhin eine Straftat.
das tut einer firma wie nuk sicher nur gutes (das ist doch eine große nicht wahr, die ausschließlich babyzeugs - also VERTRAUENSprodukte - erzeugt?), wenn sie einen kunden verklagt, dem zuerst die hand zerschnitten worden ist. das kommt besonders gut in vebrauchersendungen zur prime time!
So ist man nämlich ganz schnell im Nötigungsbereich und das
ist gemeinhin eine Straftat.
das tut einer firma wie nuk sicher nur gutes (das ist doch
eine große nicht wahr, die ausschließlich babyzeugs - also
VERTRAUENSprodukte - erzeugt?), wenn sie einen kunden
verklagt, dem zuerst die hand zerschnitten worden ist. das
kommt besonders gut in vebrauchersendungen zur prime time!
schon, und es ist sicher auch sehr schlecht für die firma, dass da offensichtlich (ich unterstelle die richtigkeit des ausgangspostings) ein produktionsfehler vorgelegen hat. Auch gibt es sicher (?seriöse?) medien, die dass sehr interessieren würde. ABER: wenn ich ihnen drohe (sei es auch nur versteckt), dass ich im zweifel die presse einschalte, dann mache ich mich wegen nötigung möglicherweise strafbar. und was habe ich davon, meine hand im fernsehen zu sehen, wenn ich ein paar hundert-tausend euro weniger habe (geldstrafe) oder womöglich sogar auf bewährung bin?
und was habe ich
davon, meine hand im fernsehen zu sehen, wenn ich ein paar
hundert-tausend euro weniger habe (geldstrafe) oder womöglich
sogar auf bewährung bin?
soweit kommt es in der praxis nicht. vorher kommt es längst zu einer „außergerichtlichen einigung“. klartext: schweigegeld.
das tut einer firma wie nuk sicher nur gutes (das ist doch
eine große nicht wahr, die ausschließlich babyzeugs - also
VERTRAUENSprodukte - erzeugt?), wenn sie einen kunden
verklagt, dem zuerst die hand zerschnitten worden ist.
…nur dass im Falle einer Nötigung nicht NUK, sondern die Staatsanwaltschaft anklagt sollte man nicht vergessen.
Es gibt auch vorher keine außergerichtliche Einigung - jedenfalls nicht soweit es sich um ein Offizialdelikt handelt und das ist bei Nötigung in Deutschland zum Teil und in Österreich zur Gänze der Fall.
Eine außergerichtliche Lösung ist nur in dem Fall denkbar, dass es sich beim Delikt nicht um ein solches handelt, welches von Amts wegen verfolgt wird, da eine amtswegige Verfolgung nicht aufgehalten werden kann -> das „Opfer“ kann bei einem reinen Offizialdelikt nicht (!) verhindern, dass der „Täter“ bestraft wird.
Theoretisch wäre es vielleicht im konkreten Fall wirklich möglich, dass das in Frage kommende Delikt in Deutschland eines Strafantrages bedürfte - das weiß ich nicht. Aber auch in diesem Fall kann die Staatsanwaltschaft bei öffentlichem Interesse von Amts wegen vorgehen.
Merkregel daher allgemein: über strafrechtliche Tatbestände können Täter und Opfer nicht disponieren über zivilrechtliche schon.