Hat er anspruch auf Rente

Hallo Wissende und intressierte;
Ein Segelfreund, in Deutschland vor 76 Jahren gebohren wundert sich ob er anspruch auf eine deutsche Rente hat und ob es sich fuer ihn ueberhaubt lohnen koennte anzufragen. Mit 16 hat er noch als deutscher Soldat das letzte Kriegsjahr mittgemacht dannach noch 4 Jahre in Ostdeutschland gearbeited und ist dann nach Kanada ausgewanderd wo er noch heute lebt und eine kleine Kanadische Rente bezieht. Danke im voraus fuer jede antwort, Karl.

Hallo Karl,
Rente gibt es nur für diejenigen, die auch in die Versicherung eingezahlt haben. Auch kämen im geschilderten Fall keine Anrechnungszeiten in Frage (z.B. für Kindererziehung).
Gruß
Karl-H.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Karl,
Rente gibt es nur für diejenigen, die auch in die Versicherung
eingezahlt haben. Auch kämen im geschilderten Fall keine
Anrechnungszeiten in Frage (z.B. für Kindererziehung).
Gruß
Karl-H.

Hallo,

so stimmt das nicht (weder sachlich noch inhaltlich)! Zum einen gilt der Kriegsdienst als Ersatzzeit und wird bei der allgemeinen Wartezeit voll angerechnet. Zum anderen können auch die in Ostdeutschland zurückgelegten Zeiten berücksichtigt werden.

Des Weiteren kommt hinzu, dass zwischen Deutschland und Kanada ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Deshalb schleunigst zum kanadischen Rentenversicherungsträger gehen und dort Antrag auf die deutsche Rente stellen. Es ist darauf zu achten, dass alle aus der damaligen Zeit vorhandenen Unterlagen mitgeschickt werden (es reichen Kopien)! Zuständig für die Bearbeitung ist dann die LVA Freie und Hansestadt Hamburg in Hamburg. Der Antrag wird aber vom kanadischen Träger direkt dorthin weitergeleitet.

Viele Grüße
Florian Mair

Verständnisnachfrage
Hallo FloM,
ist es nicht so dass mindestens 60 Kalendermonate tatsächlich
Beiträge entrichtet werden mussten und die Soldatenzeit dann dazu
kam als Anrechnungszeit oder lieg ich da falsch ??

Gruss

Günter Czauderna

Hallo Günter,

also, ich will das mal ausführlich erklären :smile:

Die für die Regelaltersrente (65. Lebensjahr) erforderliche Wartezeit von 60 Monaten kann mit Beitragszeiten und Ersatzzeiten erfüllt werden (§§ 35, 50 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 51 Abs. 1, 4 SGB VI).

Bei den Kriegsdienstzeiten des 2. Weltkrieges handelt es sich immer um Ersatzzeiten nach § 250 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI. Diese stehen den Beitragszeiten im Rahmen der Wartezeiterfüllung gleich. Wichtig in diesem Fall ist, dass Ersatzzeiten nicht mit Anrechnungszeiten verwechselt werden!

Im vorliegenden Fall kann es also durch Zusammenrechnung der Ersatzzeiten, (ost)deutschen Beitragszeiten und der kanadischen Versicherungszeiten durchaus zu einer Erfüllung der allgemeinen Wartezeit kommen (ich halte es sogar für wahrscheinlich).

Ich hoffe, es ist dann alles klar. Wenn nicht, einfach nochmal fragen!

Viele Grüße
Florian

1 „Gefällt mir“

Danke !!
Hallo Flom,
danke für die Aufklärung - demnach war meine Meinung die falsche.

Gruss

Günter Czauderna