Hat er ein Recht auf ein Arbeitsverhältnis?

Hallo,
ein Bekannter von mir mit Nicht-EU-Pass hat eine italienische unbefristete Aufenthaltserlaubnis.
Momentan ist er hier in Deutschland gemeldet und würde gerne einer Arbeit nachgehen. Nur ist nicht klar, ob er nun nach dem Arbeitsrecht ein Recht auf ein Beschäftigungsverhältnis hat.
Ich habe versucht mich im Internet zu informieren, scheitere jedoch leider daran, dass ich die italienische Aufenthaltserlaubnis nicht recht einordnen kann.
Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Hilfe!!

Leider weiß ich zu diesem Thema gar nichts.
Gruß U. Daniel

Hallo,

Italien gehört zur EU, daher kann Ihr Bekannter in Deutschland eine Arbeit aufgnehmen.

Gruß
Martin

Hallo,

zunächst mal bin ich mir nicht sicher, ob ein Nicht-EU-Ausländer hier überhaupt einer Erwerbstätigkeit nachgehen darf, nur weil er eine italienische Aufenthaltserlaubnis hat. Tendentiell würde ich das bezweifeln.
Aber selbst wenn er einer Erwerbstätigkeit in Deutschlands nachgehen dürfte, besteht in Deutschland generell kein Anspruch auf ein Beschäftigungsverhältnis. Weder ein Deutscher noch ein EU-Ausländer hat den Anspruch auf einen Arbeitsvertrag.

Gruß

Michael

Hallo,
unbefristet für Italien warum und wie in Deutschland, da kann bestimmt die Polizei oder das Arbeitsamt helfen.
Gruß
Cress

Sorry, da kann ich absolut nicht helfen, da ich mich mit dem Thema noch nie beschäftigt habe.

Trotzdem vielen Dank für Ihr Bemühen

Ich danke Ihnen für den Tipp!

Vielen Dank trotzdem :smile:
Grüße zurück

Vielen Dank erst einmal für Ihre Antwort
Es ging nicht um den Anspruch auf ein Beschäftigungsverhältnis sondern um das Recht auf eines. Also darum, ob er berechtigt ist, eine Arbeitsstelle anzutreten.
Trotzdem vielen Dank

wieso aufenthaltserlaubnis? Italien ist in der eu?

Sorry, da kann ich wohl nichts zu schreiben. Internet ist bestimmt schwierig - was ist Arbeitsamt oder Ausländerbetreungen der Behörden?
Viel Erfolg!

Hallo,
tut mir leid, hier muss ich passen.
Gruß wannsee

Hallo,

ein Recht auf ein Beschäftigungsverhältnis ist mir nicht bekannt, soweit ich weiß gab es das bis 1989 in der Deutschen Demokratischen Republik.

Die Sache ist die, dass er ja kein Italiener ist sondern nur die unbefristete Aufenthaltserlaubnis hat.
Daher ist mir die Rechtslage unklar.

wieso aufenthaltserlaubnis? Italien ist in der eu?

Dennoch vielen DAnk für Ihr Bemühen

Sorry, nicht mein Gebiet. ICh empfehle eine Nachfrage auf dem Ausländeramt.