Hat er gegen die Schweigepflicht verstossen

Liebe/-r Experte/-in,
es geht um folgenden sachverhalt. Ich bin seit 2007 wegen Krankheit ALG 2 Empfänger. Rentenantrag läuft.
Nun hatte ich letzte Woche eine Auseinandersetzung mit unserem Jobcenter. Daraufhin beschwerte ich mich bei der Bundesagentur und auch die Presse kontaktierte ich. Bei seiner Recherche befragte ein Reporter auch den Geschäftsführer des Jobcenters. Während dieses Gespräches sagte der Geschäftsführer dem Reporter wie oft ich in letzter Zeit, welche Anträge gestellt hätte.
Hat er damit gegen seine Schweigepflicht verstossen ? Was sollte ich dagegen unternehmen ?

Hallo Michael,

es gäbe 2 Ansätze.
Einerseits hat das Jobcenter das Recht auf Gegendarstellung,
falls darüber in der Presse berichtet wurde und sie
der Meinung ist, dass die Fakten schlicht und weg falsch sind.

Andererseits sehe ich ebenso die Schweigeplicht, da das persönliche
Angelegenheiten sind, die so nicht an die Öffentlichkeit dürfen.

Wurde der Sachbearbeiter der Presse zum Beispiel persönlich angegriffen
von Ihnen und dann durch die Presse in der Öffentlichkeit kritisiert, entfällt diese Schweigepflicht, denn der Sachbearbeiter möchte sich nur schützen.

Es kommt somit drauf an, was sie genau der Presse mitgeteilt haben, ob sie jemanden persönlich angegriffen haben, ob eine Veröffentlichung in einer Zeitung etc stattgefunden hat usw. dazu fehlen leider Informationen um genau darauf eine Antwort zu geben.

Wenn jedoch ihr Persönlichkeitsrecht zu Unrecht verletzt worden ist, können sie diese Widrigkeit natürlich anzeigen!

Beste Grüße

Jurora