Frau X betritt einen bekannten Elektroladen. Im Eingangsbereich steht ein kleiner Arcor-Stand mit einem Arcor-Händler. Frau X geht auf den Händler zu und schließt einen Vertrag ab. Zwei Tage später möchte sie aus verschiedenen Gründen dem Vertrag widerrufen. Sie bekommt jedoch die Antwort, dass sie kein Wiederrufsrecht hat.
Frau X erkundigt sich im Internet und liest in einem Forum, dass Kunden dann ein Widerrufsrecht zusteht, wenn der Vertrag
telefonisch oder
online oder
an der Haustür oder
im „ambulanten Handel“ (angeblich fällt darunter z. B. auch ein Vetriebsstand im Eingangsbereich eines Einkaufscenters)
abgeschlossen wurde.
Frau X weiß nun nicht, ob das der Wahrheit entspricht?
Frau X erkundigt sich im Internet und liest in einem Forum,
dass Kunden dann ein Widerrufsrecht zusteht, wenn der Vertrag
telefonisch oder
online oder
an der Haustür oder
im „ambulanten Handel“ (angeblich fällt darunter z. B. auch
ein Vetriebsstand im Eingangsbereich eines Einkaufscenters)
abgeschlossen wurde.
Frau X weiß nun nicht, ob das der Wahrheit entspricht?
Frau X betritt einen bekannten Elektroladen. Im
Eingangsbereich steht ein kleiner Arcor-Stand mit einem
Arcor-Händler. Frau X geht auf den Händler zu und schließt
einen Vertrag ab.
Von einem „überraschenden Ansprechen“ kann also nicht die Rede sein. Daher kein Widerrufsrecht.