Hat Frau X ein Widerrufsrecht?

Hallo,

die Situation:

Frau X betritt einen bekannten Elektroladen. Im Eingangsbereich steht ein kleiner Arcor-Stand mit einem Arcor-Händler. Frau X geht auf den Händler zu und schließt einen Vertrag ab. Zwei Tage später möchte sie aus verschiedenen Gründen dem Vertrag widerrufen. Sie bekommt jedoch die Antwort, dass sie kein Wiederrufsrecht hat.
Frau X erkundigt sich im Internet und liest in einem Forum, dass Kunden dann ein Widerrufsrecht zusteht, wenn der Vertrag

  1. telefonisch oder
  2. online oder
  3. an der Haustür oder
  4. im „ambulanten Handel“ (angeblich fällt darunter z. B. auch ein Vetriebsstand im Eingangsbereich eines Einkaufscenters)
    abgeschlossen wurde.
    Frau X weiß nun nicht, ob das der Wahrheit entspricht?

Hallo,

Frau X erkundigt sich im Internet und liest in einem Forum,
dass Kunden dann ein Widerrufsrecht zusteht, wenn der Vertrag

  1. telefonisch oder
  2. online oder
  3. an der Haustür oder
  4. im „ambulanten Handel“ (angeblich fällt darunter z. B. auch
    ein Vetriebsstand im Eingangsbereich eines Einkaufscenters)
    abgeschlossen wurde.
    Frau X weiß nun nicht, ob das der Wahrheit entspricht?

das entspricht schon den Tatsachen, ist aber nicht ganz vollständig. Hier der Gesetzestext:
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__312.html

Frau X betritt einen bekannten Elektroladen. Im
Eingangsbereich steht ein kleiner Arcor-Stand mit einem
Arcor-Händler. Frau X geht auf den Händler zu und schließt
einen Vertrag ab.

Von einem „überraschenden Ansprechen“ kann also nicht die Rede sein. Daher kein Widerrufsrecht.

Gruß
Christian