Hat geschiedene Ehefrau Anspruch auf Witwenrente?

Ich würd gern wissen,ob eine geschiedene Ehefrau einen Anspruch auf Witwenrente hat oder nicht…wer kann mir weiterhelfen?

Lieben Dank

Ich würd gern wissen,ob eine geschiedene Ehefrau einen
Anspruch auf Witwenrente hat oder nicht…wer kann mir weiterhelfen?

Bei einer Scheidung wird in der Regel ein Versorgungsausgleich durchgeführt, damit sind dann die Ansprüche aus der GRV ausgeglichen. Eine Witwenrente gibt es danach nicht mehr.

das kommt darauf an. Wenn der geschiedene Ehemann bis zum Tod Unterhalt an die geschiedene Frau gezahlt hat, kann ein Anspruch auf Geschiedenenwitwenrente bestehen. Am besten mal bei Versicherungsamt der zuständigen Stadtverwaltung nachfragen und beraten lassen.

Gruß
Nelly

Hallo,
das würde ich so nicht einfach behaupten ohne alle nötigen Fakten ( und damit meine ich nicht auf den Verweis das man tel mal nachfragen soll ) dem Fragenden zu nennen.

http://rentenberatung-aktuell.de/20100121928/sozialv…

Gruß SUnny

Hallo,

aufgrund des Versorgungsausgleich im Scheidungsverfahren: NEIN.

Falls allerdings die Ehe vor dem 30.06.1977 geschieden wurde, besteht ein zeitlich befristeter Anspruch auf Scheidungswitwenrente, der Stichtag ist allerdings vor dem 30.076. 1977

Schönen Tag noch.

Nicht unbedingt auf Witwenrente (kommt wie bereits erwähnt auf den Scheidungstermin an) sondern evtl. auf Erziehungsrente wenn noch minderjährige Kinder da sind.

Grüße Bröselchen

Hallo,
was habe ich denn behauptet? Ich habe geschrieben, es KANN ein Anspruch bestehen, und das weiß ich aus meiner Berufspraxis! Da ich aber keine Rentenberaterin bin, kann ich nicht alle nötigen Fakten nennen! Das Versicherungsamt der Stadtverwaltung ist hierfür immer ein guter Anlaufpunkt! Man muss sich seine Infos ja nicht ausschließlich aus dem Internet holen. Persönliche Beratung kann manchmal besser sein! Schließlich kennt niemand hier die genaue Konstellation.

Nelly