Hat Jemand Ahnung vom Sonderkündigungsrecht?

Ich habe bei Kabel Deutschland von meinem Sonderkündigunsrecht gebrauch gemacht und den Vertrag wegen Umzug gekündigt.Die Kündigung haben sie angenommen,wollen mir aber meinen vorrausbezahlten Jahresbeitrag nicht zurückgeben,da ich nicht rückwirkend kündigen könne,sondern erst ab Eingang der Kündigung.Ist das richtig?

Generell kann Kabel Deutschland nur für die Zeit Gebühren verlagen, für die Sie auch geleistet haben.

Wenn Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht gebrauch gemacht haben, haben Sie ja zu einem bestimmten Termin gekündigt. ZB zum 01.02.2011

Wenn Ihnen die Kündigung zum 01.02.2011 bestätigt wurde, hat Kabel Deutschland auch nur Anrecht auf Beiträge bis zu diesem Zeitraum.

Also: Überprüfen Sie nochmals Ihre Kündigungsbestätigung. Zu welchem Termin wurde die Kündigung bestätigt? Bis wann haben Sie bezahlt?

Wenn Sie beispielsweise bis Ende des Jahres gezahlt haben, ihr Vertrag aber aufgrund des Sonderkündigungsrechtes früher endet, hat Kabel Deutschland Ihnen den Beitrag anteilig zurückzuerstatten.