Hat jemand die Stichproben-Verf. nach dem SGB IX für Beiblattrückzahlungen?

Hat jemand die Verfügung, in der beschrieben steht, wie eine Stichprobe durchzuführen ist nach dem 4-Augen-Prinzip. Rechnerische und sachl. Richtigkeit. Komme aus NRW, ist wohl überall gleich die Verf.

Sorry, aber ich weiß aufgrund deiner dürftigen Angaben nicht, von was Du überhaupt redest.
Wenn es um Verfahrensfragen geht, dürfte doch eher SGB X in Frage kommen.

&Tschüß
Wolfgang

Hallo,
Sorry, ich kann leider nicht qualifiziert weiterhelfen.
Viel Erfolg.

Da kann ich dir leider nicht helfen, da ich in dem Bereich noch nicht gearbeitet habe.

Gruß dein wer weiss was Helfer