Hat jemand Efahrung mit dem Einrichten eines P-Kon

Ich habe ein neues Konto bei der Sparkasse eingerichtet und möchte es jetzt zusätzlich als P-Konto deklarieren. Da ich Neukunde bei der Sparkasse bin, weiß ich nicht, ob Sie auf meinen Antrag hin vielleicht die Kundschaft gleich wieder beenden werden. Darüberhinaus weiß ich nicht, wie das Prozedere aussieht. Hat jemand erste Erfahrungen mit so etwas gemacht und möchte diese mit mir teilen? :wink:

Danke für alle hilfreichen Antworten!

mfG

Hallo,

sobald du bereits Inhaber eines Girokontos bist, ist die jeweilige Bank dazu verpflichtet, dieses Konto (auf Antrag) in ein P-Konto umzuwandeln. Die Vertragsbeziehung zu dir darf deswegen NICHT aufgehoben werden, d.h. das ist kein Kündigungsgrund. Das Konto darf nur aus Gründen gekündigt werden, die du in den AGB der Sparkasse nachlesen kannst.

Grüße

Hallo,
diese Dinge sind zu beachten. Heute kann man auch noch nicht sagen in wie weit sich dieses P-Konto negativ auf den Scorewert der Schufa nieder schlägt und diesen negativ beeinflußt. Wenn man nicht ganz tief drin steckt und schon Schulden hat bei denen man täglich mit dem Gerichtsvollzieher rechnen muß so würde ich die Finger von diesem Konto lassen. Hier die Gründe dafür.

-Keine Zahlungen am POS (Point of Sale) mehr möglich!
-bei vorligenden Pfändungen besteht nur Pfändungsschutz im Rahemen eines bestehenden Guthabens i.H.d. Freibeträge. Bei Sollsaldo und vorliegender Pfändung können keinerlei Verfügung getroffen werden.
-Kein Dispokredit, bestehender wird sofort gelöscht!
-Ein eventuell bestehender Bagatellbetrag wird entnommen.
-Das Konto wird mit einer automatischen Disposition versehen.
-Karte geht nur noch am Automaten der Kontoführenden Bank.
-Keine Offline Buchungen möglich.
-Keine Kreditkarten mehr.
-Eine Ruheendstellung einer bestehenden Pfändung ODER eingehenden Pfändung ist NICHT möglich, eine bereits bestehende ruhende Pfändung wird WIEDER AKTIVIERT.

Gruß Sunny

Heute kann man auch noch nicht
sagen in wie weit sich dieses P-Konto negativ auf den
Scorewert der Schufa nieder schlägt und diesen negativ
beeinflußt.

Dazu ein Zitat aus den FAQ des Bundesministeriums der Justiz: " Kann die SCHUFA die Information über mein P-Konto an andere Stellen weitergeben? Nein. Sie darf die Daten, die sie im Rahmen der Mißbrauchskontrolle von Banken erhält, nur für die Auskunft an andere Banken zur Ermittlung mehrfacher P-Konten nutzen, nicht aber für die Beantwortung von Anfragen zur Kreditwürdigkeit oder für die Berechnung von Score-Werten."

-Keine Zahlungen am POS (Point of Sale) mehr möglich!

Nicht generell, denn das liegt im Ermessen der Bank. Einige Institute geben auch weiterhin ec- oder sogar Kreditkarten (wenn auch auf Prepaid-Basis) heraus. Ein Beispiel hierfür ist die DKB (siehe Pkt. 4.2 im Preis-Verzeichnis: http://dkb.de/download/preisverzeichnis_privatkunden…).

-bei vorligenden Pfändungen besteht nur Pfändungsschutz im
Rahemen eines bestehenden Guthabens i.H.d. Freibeträge.

Das stimmt.

Bei Sollsaldo und vorliegender Pfändung können keinerlei Verfügung
getroffen werden.

Das wäre ja auch der Fall, wenn man Pfändungen auf einem Girokonto hat, was kein P-Konto ist.

-Kein Dispokredit, bestehender wird sofort gelöscht!

Wird sicherlich bei vielen Banken so gehandhabt, ist aber nicht die Regel. Es liegt im Entscheidungsspielraum der Bank, ob sie das so verfolgt oder nicht.

-Ein eventuell bestehender Bagatellbetrag wird entnommen.

Was meinst du denn damit?

-Das Konto wird mit einer automatischen Disposition versehen.

Auch eine Aussage, die ich nicht einordnen kann!?

-Karte geht nur noch am Automaten der Kontoführenden Bank.

Stimmt nicht. Es gibt -wie gesagt - auch Banken, die da auch weiterhin keine Einschränkungen machen. Beispiel: Schwäbische Bank und Global MasterCard (https://www.global-mastercard.de/premium). Mit der Karte kann weiterhin überall, wo Mastercard akzeptiert wird, bezahlt und abgehoben werden.

-Keine Offline Buchungen möglich.

Was sind denn Offline-Buchungen? Meinst du beleghafte? Natürlich sind die weiterhin möglich.

-Keine Kreditkarten mehr.

„Echte“ Kreditkarten eventuell bzw. eher nicht, aber Prepaid (siehe oben) gehen noch.

-Eine Ruheendstellung einer bestehenden Pfändung ODER
eingehenden Pfändung ist NICHT möglich, eine bereits
bestehende ruhende Pfändung wird WIEDER AKTIVIERT.

Dazu ist mir auch Nichts bekannt.

Gruß Sunny

Auf welche Erfahrung(en) stützt du denn deine Aussagen?

Grüße

Das stimmt aber es wird überall davor gewarnt ob dies nicht indirekt mit umgangen wird und es eben doch für einzelne als auschlagebender Grund zur Ablehnung genommen wird.
Sunny

Dazu ein Zitat aus den FAQ des Bundesministeriums der Justiz:
Kann die SCHUFA die Information über mein P-Konto an
andere Stellen weitergeben?
Nein. Sie darf die Daten, die
sie im Rahmen der Mißbrauchskontrolle von Banken erhält, nur
für die Auskunft an andere Banken zur Ermittlung mehrfacher
P-Konten nutzen, nicht aber für die Beantwortung von Anfragen
zur Kreditwürdigkeit oder für die Berechnung von
Score-Werten.“

Dann kann man nur hoffen, dass sich die Schufa wenigstens daran hält. Die Prüfung der Eintragungsvoraussetzungen scheint bei der Schufa nicht unbedingt höchste Priorität zu genießen. Die Chancen für den Bürger dann selbst gegen die Schufa (außergerichtlich) tätig zu werden und den negativen Eintrag löschen zu lassen tendieren gegen null.

ml