Hat jemand Erfahrung mit Urheberrechtsverletzung - Fotografie NEBULUS Petra Heide - Abmahnung an Ebay Verkäufer ?

Ich habe wegen Verstoßes gegen das Urheberrechtsgesetz eine Abmahnung erhalten und soll an „Fotografie Petra Heide“ einen Schadensersatzanspruch bezahlen. Es handelt sich um ein Foto aus dem Internet - eine Nebulus Winterjacke, welche über Ebay gekauft wurde. Da sie nicht passt hatte ich sie weiterverkaufen wollen und neben meinen eigenen Foto´s EIN Bild von der Nebulus Seite genommen. Ich weiß, dass ich damit gegen das Urheberrecht verstoßen habe, gar keine Frage. Was mich jedoch SEHR SEHR stutzig macht, ist dass diese Person / Firma bei Google bekannt ist wie ein Bunter Hund. Nämlich mit genau dieser Masche: Schadensersatzansprüche gegen Internetuser im großen Stil. Anwaltskanzleien warnen davor, den Betrag zu bezahlen weil diese Anforderung nicht ganz rechtens wäre. Auf vielen Seiten kommt man bei der Recherche aber immer wieder auf eine ganz bestimmte Anwaltskanzlei in Hamburg und auch das kommt mir allein Anhand der Bewertungen dieser Kanzlei alles sehr dubios vor. Hat jemand Erfahrung?

Hallo!

Einschlägig ist hier § 97a UrhG.

Derart in Bausch und Bogen äußert sich vermutlich kein Anwalt. Vielmehr gibt es fragwürdige Konstellationen, die man insbesondere hinsichtlich Höhe der Forderung prüfen lassen sollte. Dabei geht es neben der Unterschrift unter eine Unterlassungserklärung und nur einem unberechtigt genutzten Produktfoto durch eine nicht gewerblich handelnde natürliche Person i. d. R. um einen Betrag in zweistelliger Größenordnung zuzüglich Anwaltskosten. In solchen Fällen kann man niemandem empfehlen, die Sache durch Nichtzahlung vor Gericht gehen zu lassen.

Das ändert aber nichts daran, dass eine Urheberrechtsverletzung vorlag. Bei klarem Sachverhalt sollte man sich nicht hinreißen lassen, auch noch Prozesskostenrisiken einzugehen.

Du wirst wissen, wie mühsam es zuweilen ist, ein richtig gutes Foto zustande zu bringen. Es ist eben nicht damit getan, mal eben das Smartphone in die Gegend zu halten. Wenn sich jemand keine Mühe mit Ausleuchtung, Hintergrund und Detailerkennbarkeit gab, ist den Bildern die lässige Lieblosigkeit deutlich anzusehen. Wenn sich jemand solche Mühe macht und andere Leute nutzen ohne zu fragen das Ergebnis der Arbeit für ihre eigenen Zwecke, ist jeder Fotograf sauer und das Urheberrecht gibt ihm die Handhabe, gegen solche faulen Abgreifer vorzugehen. Bei Übertreibungen mit Forderungen in ungerechtfertigter Höhe kann und sollte man sich wehren. In allen anderen Fällen muss man zahlen und zukünftig den ehernen Grundsatz beachten: Finger weg von fremden Bildern und Texten!

Um welche Beträge für die Urheberrechtsverletzung und das Anwaltshonorar geht es?

Gruß
Wolfgang

Hallo Wolfgang, ein Anwaltshonorar gibt es nicht. Petra Heide stellt die Abmahnung und den Schadensersatzanspruch als Firma / Privatperson.
Für ein einziges Foto wird verlangt:
Nutzungshonorar unerlaubt verwendeter Lichtbilder 90 Euro
Verwendung Online Shop 50 % vom Nutzungshonorar 45 Euro
Zuschlag auf das Nutzungshonorar 100 % 90 Euro
Auslagen 4,85 Euro
Einschreiben Porto 3,80 Euro
Gesamt 233,65 Euro
Dazu verlangt sie eine Unterlassung- und Verpflichtungserklärung; so dass bei einer Zuwiderhandlung (erneutes einstellen von ihren Fotos) eine „angemessene Vertragsstrafe zu zahlen sei, deren Höhe nach billigem Ermessen von der Unterlassungsgläubigerin bestimmt wird“.

Das scheint mir jetzt angemessen zu sein, wenn diese Firma wirklich Inhaber der Rechte an dem Bild ist. Wenn sich die besagte Hamburger Kanzlei einschaltet, verzehnfachte sich der Betrag vor ein paar Jahren fast. DAS ist es, was meines Wissens inzwischen gesetzlich etwas eingedämmt wurde.

Aber die Geschäftsidee ist ich schlecht. Ich werde auch mal gleich ein paar Bildchen hochladen :wink:

Schönste Grüße
Ann da Cava

PS: Und bitte „Fotos“ ohne Apostroph! Sonst schicke ich auch eine Unterlassungserklärung.

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Hallo!

Dem Grunde nach ist die Forderung in Ordnung, denn die Urheberrechtsverletzung ist unstrittig. Geht also nur noch um die Höhe. Für eine Klärung müsste die Sache vor einen Amtsgericht ausgetragen werden. Könnte auf einen Vergleich hinauslaufen, bei dem Du einige Zehner weniger an die Klägerin zahlst, aber einen Teil der Gerichtskosten zu tragen hast. Oder das Gericht findet die Sache in Ordnung und Du zahlst alles. Wer dafür auch noch einen Anwalt beschäftigt, kann im Ergebnis nur verlieren.

Das ist unkritisch. Du wirst hoffentlich nie wieder, auch nicht volltrunken oder anders begründetem Zustand verminderter Zurechnungsfähigkeit auf die Idee kommen, fremde Fotos zu verwenden. So etwas macht man einfach nicht, sondern verwendet nur selbst angefertigte Fotos und selbst entworfene Texte.

Natürlich gibt es Leute, die auf die Abmahntour reisen. Aber das Mitleid auch von Gerichten hält sich in Grenzen, weil Urheberrechtsverletzungen so ganz und gar überflüssig sind. Die Motivationen für solche Handlungen sind nicht nachvollziehbar,

Gruß
Wolfgang

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Gut, vielen Dank für Ihre Unterstützung!