Hi, mir hat ein Nissan-Autohaus in Landsberg definitiv einen elektronisch gestörten Jahreswagen verkauft (ging schon am ersten Tag los, hab auch sofort schriftlich per EMail reklamiert). Zahlreiche Details deuten auf Absicht, und dass der Verkäufer unbedingt genau wissentlich diesen Schrott angedreht hat (u.a. hat er permanent versucht mich als gewerblichen Käufer erscheinen zu lassene, damit ich keine Gewährleistung habe - stand irgendwo hinten so im Vertrag etc.), aber ich kanns wohl eher nicht beweisen … Aber egal. War ja letztlich privat und ich habe nun Gewährleistung). Nun aber die eigentlich Frage: Hat es denn jemand hier geschafft, solch ein Auto wieder zurück zu geben??? Wenn ja, wie. Kein gewerblicher Kauf also, aber 14-Tage Frist seit Vertragsabschluss längst verstrichen (Vertragsabschluss war im Dez). ÜBERGABE war allerdings erst vergangene Woche. Und wie gesagt, dass was nicht stimmt mit dem Ding hab ich sofort reklamiert. Auf die Email hab ich auch eine Antwort vom Verkäufer … . Gestern ging dann nachts plötzlich auf der finstersten Landstraße die Beleuchtung aus … also RICHTIG heftiger Schrott, saugefährlich, nicht Kinkerlitzchen … . Oder MUSS Ich denen trotzdem erst mal das Recht einräumen den Mangel zu beheben und dann kann ich ggf. auf Rücknahme pochen !? (Die Kiste hat mich gestern nacht fast umgebracht, ich will sie eigentlich nur wieder los sein .,. !?? Hat jemand Erfahrung, sonst muss ich mir die Tage nen Anwalt suchen, befürchte ich … wenn die nicht mitziehen??
Hi
Die Frage ist zunächst, ob ein 14 Tägiges Wiederrufsrecht überhaupt im Vertrag enthalten ist. War ja wohl eher kein Fernabsatzgeschäft. Dazu müsste man sich den Vertrag genauer ansehen. Dann ist die Frage, ob diese Frist mit Vertragsabschluss anfängt zu laufen oder erst mit Lieferung der Ware.
Man könnte allerdings argumentieren, dass es sich bei dem gelieferten Fahrzeug um eine Schlechtleistung handelt, damit wäre Rückabwicklung möglich.
Genaues kann man also anhand meiner laienhaften Meinung so nicht sagen.
Hoffe es hilft weiter
LG
Mike
Huhu,
das 14 Tägige Recht zur Vetragsabwicklung hast du nur bei Fernabsatz.
Folgende rechte hast du
Nacherfüllung
Rücktritt oder Minderung
Schadensersatz
Ersatz vergeblicher Aufwendungen
Generell läuft das Ganz so ab.
Käufer fordert Nachbesserung der Mängel.
Der Verkäufer hat das Recht auf zwie nachbesserungen. Schafft er das nicht wird es haarig. Entweder gibt es eine Minderung des Kaufpreises, wenn Mangel Gering.
Oder aber das Geschäft wird rückabgewickelt. Dabei wird der händler versuchen Geld abzuzeihen für die Nutzungszeit, dies ist aber nach EU-Recht nicht erlaubt.
Wirres Zeug.
Wer reklamiert per email ?
Welches 14-tägiges Widerrufsrecht ? Es gibt keins, wenn man im Laden oder beim Händler persönlich kauft. Das gibt’s nur im Onlinehandel.
Man reklamiert und Händler muss kostenlos nachbessern.
Ist der Fehler nicht behoben , gibt es viele Mängel oder ist die Nachbesserung unzumutbar (weil absehbar erfolglos) kann man auch vom Vertrag zurücktreten.
MfG
duck313
merci, die zwei Mal Nachbesserung waren das Problem, das ich auf die schnelle so nicht recherchieren konnte. Habe immerhin inzwischen mit RA geklärt dass ich dabei REcht auf ein kostenloses Ersatzfahrzeug habe … das beruhigt!!
immer besser schriftlich als mündlich der Herr Schlauberger. DA man heute selten Briefe schreibt, sagt Rechtsanwälting ist Email immer gute Idee. Am besten wenn die auch beantwortet wird, dann sitzt das. Nachquasseln was die anderen schreiben und sich wichtig machen ohne Ahnung zu haben, kann ich auch. Sorry mal!
Danke Dir. Schlechtleistung ist vermutlich hier nicht „groß“ genug … ?? ob ich dem Ding nicht mehr traue und Angst hab damit nachts weiter damit rum zu fahren, weil das ja wieder passieren könnte, wird ggf. vermutlich als mein persönliches Pech eingestuft. … wenn die BEHAUPTEN es sei repariert und passiert nie wieder muss ich vermutlich damit leben und das Risiko eingehen. Wenn ich dann am Baum hänge, können meine Kinder ja dann das Autohaus verklagen … Super. Sorry hab reichlich schwarzen Humor ;p
Hallo,
Spitzenantwort von @anon44275120
Doch was auch sehr gut hilft,
melde dein Problem mit deinem Händler mal der Generalvertretung
z. B.
NISSAN Center Europe GmbH
Renault-Nissan-Str. 6-10
50321 Brühl
Tel.: 0800 / 58 949 87 (kostenfrei innerhalb Deutschlands)
glaub mir es wirkt!
„Nicht ist schlimmer, als ein schlechtes Image!“
Gruß aus Altbayern