Liebe/-r Experte/-in,
ich bin dabei einen Antrag der Bundesagentur, wegen Kündigung durch meinen Arbeitgeber, auszufüllen.
Die Reise/Montagebereitschaft kann mit drei verschiedenen Möglichkeiten beantwortet werden:
- uneingeschränkt
- zeitweise
- nicht vorhanden
Eigentlich suche ich einen Job ohne Reise und oder Montagebereitschaft.
Hat es einen Nachteil z.B. Arbeitslosengeld oder Sperre wenn ich hier nicht vorhanden angebe oder hat es keine Auswirkung?
Danke im Voraus
Gruß
Reiner Schumacher
Hallo,
Danke für Ihre Anfrage, die ich leider nicht hundertprozentig richtig beantworten kann, weil ich kein Arbeitsvermittler bin.
In der Regel müssen Sie alles tun, um aus dem Leistungsbezug herauszukommen und eine Ihnen zumutbare Arbeit aufnehmen. Das ist Bedingung, sich dem Arbeitsmarkt uneingeschränkt zur Verfügung zu stellen, was nicht nur heißt, jede zumutbare Art von Tätigkeit auszuüben, sondern auch bundesweit. Es sei denn, Sie machen gesundheitliche Einschränkungen nachweisbar mit Attest geltend, dass Sie nicht bundesweit erwerbstätig sein können. Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitsvermittler über diese Frage.
Ich empfehle Ihnen, das Kreuz bei uneingeschränkt zu machen.
Hallo,
das ist für die Vermittlung relevant.
- uneingeschränkt: bundesweit, Umzugsbereitschaft
- zeitweise: Tagespendelbereich
- nicht vorhanden: nur im Umkreis
Zu Beginn der Arbeitsloigkeit kann man durchaus nur im Umkreis suchen. Bei längerer Arbeitslosigkeit sieht der Gesetzgeber zumindest die Bereitschaft zum Pendeln vor.
Das ist jedoch auch immer vom lokalen Arbeitsmarkt abhängig.
Gruß