Hat keiner eine Idee? - nochmal Gerichtsort

Ein Sohn verklagt seine Mutter wegen seines Ebpflichtteils nach ableben des Vaters.
Der Prozess findet am zuständigen Amtsgericht des letzten Wohnortes des Erblassers statt. Beklagt wird die Mutter als Erbin. Diese wird durch eine bevollmächtigte Person vertreten, da sie selbst schwer an Alzheimer erkrankt ist und sich nicht mehr verteidigen kann. Wegen dieser Krankheit ist die Mutter zu Ihrem anderen Sohn umgezogen, da dieser Ihre Pflege übernommen hat. Der neue Wohnort liegt mehr als 100 km vom alten Wohnort entfernt. Bei jedem Verhandlungstag muss deshalb eine größere Distanz zurückgelegt werden.
Mitten im Prozess stirbt die Mutter. Der Sohn läßt den Prozess unterbrechen um ihn dann gegen den nächsten Erben (seinen Bruder, der damals auch der Betreuer war) fort zu setzen.
Wo findet nun die Fortsetzung des Prozesses statt. Der letzte Wohnort der Mutter war wie oben schon erwähnt bei dem Sohn, der sie Pflegte (und der jetzt wohl der neue beklagte ist).
Wird der Prozess am zuständigen Amtsgericht des Wohnortes des Beklagten (also am letzten Wohnort der jetzt verstorbenen Mutter) fortgesetzt oder dort, wo der Prozess gegonnen hat?
Die Klage selbst müßte in dem Fall ja sicher auch erweitert werde, da es ja jetzt um den Pflichtteil des Erbes beider Eltern geht, oder sehrt Ihr das anders?

Sagt mal bitte Eure Meinung hierzu!

Vielen Dank

René

Erstmal eine Frage: läuft das alles ohne Anwalt? Dann ist „Jemand“ selbst schuld…
Dann: Der Gerichtsstand ergibt sich aus § 27 ZPO: Zuständig ist (und bleibt!) das Gericht, bei dem der Erblasser zur Zeit des Todes seinen Gerichtsstand hatte.

Ciao, Wotan

Hallo Wotan,

danke erst einmal für Deine Antwort.
Der jetztige Erblasser (in) ist doch aber jetzt die Mutter und die hatte zum Zeitpunkt Ihres Todes Ihren Gerichtsstand am Wohnort des pflegenden Sohnes.

Danke für die nochmalige Antwort

Gruß

René

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Hallo Wotan,

danke erst einmal für Deine Antwort.
Der jetztige Erblasser (in) ist doch aber jetzt die Mutter und
die hatte zum Zeitpunkt Ihres Todes Ihren Gerichtsstand am
Wohnort des pflegenden Sohnes.

Danke für die nochmalige Antwort

Auf welche Frage?
Wo ist denn eigentlich das Problem? Es bietet sich an, die Sache da weiterlaufen zu lassen, wo sie angefangen wurde; man könnte sie hier aber vielleicht auch an den Gerichtsstand des letzten Wohnortes der Mutter ziehen. Es ist Sache der beteiligten Parteien, eine örtliche Zuständigkeit zu rügen oder nicht - wenn sie keiner rügt, findet die Sache halt an einem Gericht statt, das vielleicht nach der ZPO eigentlich örtlich nicht zuständig wäre. Das ist dann halt so und stellt kein Problem dar.

Ciao, Wotan

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Hallo nochmal,

danke für Deine Hilfe.

Viele Grüße

René

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