Hi!
Ich wollte mal fragen, wie es mit dem Recht aussieht Kleidungsstücke umzutauschen die getragen wurden, aber an einer Stelle kaputtgegangen sind ohne fremdverschulden. D.h. in diesem Falle gleich bei 2 verschiedenen Hosen an selbiger Stelle (links neben dem Reißverschluss.)
Da es sich hier nicht um eine Naht handelt, sondern der Stoff dort eingerissen ist: kann man diese Hose(n) wieder umtauschen, wenn man den Kassenbon noch besitzt? Ärgerlich ist ja, dass dieses gleich 2x innerhalb kürzester Zeit bei 2 verschiedenen Hosen vom selben Laden an selber Stelle eingerissen sind.
Normalerweise hat man doch nun ein Umtauschsrecht von 2 Jahren, aber gilt dieses auch für Kleidungsstücke? Für zweitere Hose existiert kein Kassenbon mehr, aber würde hier nicht auch ein Kontoauszug zählen, wenn die Hose mit der EC-Karte bezahlt wurde?
Gruß,
Phytia