Moin.
Herr Müller war zur Reha (die er als arbeitsfähig antrat) und ist von dort als arbeitsfähig entlassen worden. Noch am selben Tag hatte er einen Termin beim heimischem Arzt, der ihn arbeitsunfähig schrieb, was her M. noch heute ist. Nun gefällt daß der Krankenkasse nicht. Zur Überprüfung durch den medizinischen Dienst verlangt sie von M. den Entlassungsbericht, vorher werde sie kein Krankengeld zahlen. Durch vorherige AU - Zeiten aus gleichem Grund endete die Lohnfortzahlung Anfang Juli, so daß Herr M. seit über zwei Monaten keinerlei Geld erhalten hat.
Ist das i.O.? Hat die KK ein Anrecht auf den Entlassungsbericht? Und hat sie ferner das Recht, die Zahlung von Krankengeld zu verweigern, so lang sie keinen Rehabericht hat? Offensichtlich ist dieser doch nicht für die Kasse bestimmt, sonst hätten sie ihn doch von der Klinik bekommen?