Hat man als Leiharbreiter auch rechte

Wenn man bei einer Leiharbreitsfirma anfängt, bekommt man einen Personal Fragebogen in dem man angibt welche schichten man bereit ist zu arbeiten.
In diesem fall wurde bei nachtschicht kein Kreuz gemacht, weil man das nicht kann.
nun wurde man an eine firma vermittelt , die im dreischichtbetrieb arbeitet.
bis freitag war auch nie die rede von nachtschicht.abet dann kams. 
Wenn man keine nachtschicht arbeitet wird man abgemeldet.
die dame von der leiharbeit wusste wohl nicht das es ein dreischichtbetrieb ist.

ist das alles rechtens so?
kann man einfach so abgemeldet werden wenn man es von vornherein gesagt hat?
liegt der fehler dann bei einem selbst?? 
Ist man als Leiharbreiter nur mensch zweiter klasse??

Von hinten durch die Brust ins Auge
Servus,

das Recht, auf einer Stelle beschäftigt zu werden, für die man nicht geeignet ist, hat man weder bei Leiharbeit noch bei Direkteinstellung.

Bei Einstellung durch den Arbeitgeber ohne Umweg über Leiharbeit werden Leute, die keine Nachtschicht arbeiten können, für Dreischichtbetrieb gar nicht erst eingestellt. So what?

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Sie haben mich als Experten ausgewählt. Ich bin jedoch kein Rechtsanwalt und kann somit nur meine persönliche Sichtweise schildern. Ich weiß nicht was Sie unter „abgemeldet“ verstehen, vermute jedoch Sie meinen Kündigung. Maßgeblich ist das, was im Arbeitsvertrag steht  und da müssen die Arbeitszeiten festgehalten werden. Vom Fragebogen haben Sie hoffendlich eine Kopie. Wichtig: Immer alles schriftlich machen. Als Leiharbeiter Mensch zweiter Klasse? Nach meinem persönlichen Empfinden ja. Vielleicht sollten Sie einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen. Haben Sie keine Rechtsschutzversicherung, können Sie sich beim Amtsgericht einen Beratungskostenhilfeschein holen (nicht in Hamburg).

Hallo

Sie haben mich als Experten ausgewählt.

Hat sie nicht, das macht das System mittlerweile selbstständig, wenn man eine Frage ins Forum stellt.
Die Kriterien, nach denen die Experten" ausgewählt werden, sind aber mehr als fragwürdig.

Gruß
Wawi

Als Leiharbeiter Mensch zweiter Klasse ? JA, sogar 3te Klasse. Einfach Anwalt nehmen und Leihbude verklagen, die hat keinen Recht dich entlassen, weil du Nachtschicht abgesagt hasst. Du hasst das schriftlich (Fragebogen) abgegeben wann kannst du arbeiten und wann nicht. Verscuch mal bei ver.di wenden,ich glaub da kann man mehr erfahren wegen Arbeitsrecht.

Ordentliche Kündigung Leiharbeit in der Probezeit
Servus,

wenn die Leihbude (insbesondere in der Probezeit) ordentlich kündigen kann, wenn ihr Vertrag mit dem Entleiher von diesem gekündigt wird, ist mit Verklagen nicht so sehr viel geboten.

Welchem Teil des vorgetragenen Sachverhalts entnimmst Du, dass keine ordentliche Kündigung möglich ist?

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

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Grundsätzliches
Hallo,

jeder Leiharbeiter hat einen Arbeitsvertrag mit einer Leiharbeitsfirma. Dieser Vertrag regelt die Rechte und Pflichten und kann von beiden Seiten ordentlich gekündigt werden.

Zusätzlich gibt es einen Vertrag zwischen der Leiharbeitsfirma und der entleihenden Firma (bzw. Firmen). Dessen Inhalt muß den Leiharbeiter jedoch nicht interressieren.

Der Leiharbeiter ist bei seiner Leiharbeitsfirma angestellt und kann nur von dieser gekündigt werden.