Hat man als Mann Rechte beim Thema Kinder?

Hallo liebe Leute. Ich wende mich mit einer Frage hier an dieses Forum, die mir irgendwie keiner beantworten kann. Um jetzt vorab den ganzen Pseudo-Emanzen schonmal den Wind aus den Segeln zu nehmen, muss ich mit der Geschichte etwas ausholen:

Letztes Jahr hab ich ne Junge Frau kennen gelernt. Serbin. Augenscheinlich normal. Ich habe mir keine weiteren Gedanken gemacht, bin selbst mit einem Serben befreundet und der ist schwer in Ordnung… Ich hab mich in sie verliebt, sie wohl auch in mich und wir kamen zusammen. Irgendwann stellte sich heraus, dass sie Muslimin ist. Ich wollte den Kontakt sofort abbrechen, weil ich mit dieser Art von menschen schon meine Erfahrungen gemacht habe, alle negativ. Sie konnte meine Ablehnung nicht verstehen, zeigte sich enttäuscht und versicherte mir, dass alles in Ordnung sein wird, sie und Ihre Familie völlig normal is und sich meine schlechten Erfahrungen nicht wiederholen würden. Tja, leider war es zu spät als sie es mir beichtete… War schon zu sehr in sie verschossen und glaubte ihre Geschichten. Die weiteren Wochen waren geprägt von Terror-Anrufen ihres Ex (Kosovo-Albaner, ebenfalls Moslem), der einfach nicht kapieren wollte das schluss ist. Irgendwann schien auch ihre (ach so normale) Familie zu verstehen, dass das zwischen uns was ernstes ist und waren, wie es sich für hier lebende Moslems gehört, voll und ganz gegen mich. Ich wurde bedroht, dass ich sie in Ruhe lassen sollte… Bei einem Gespräch mit ihrer Mutter, erläuterte Sie mir, dass ich nur mit Ihrer Tochter zusammen sein darf, wenn ich zum Islam Konvertiere. Das habe ich natürlich abgelehnt… Habe nichtmal den Glauben meiner Eltern behalten und bin Konfessionslos, da ich Religion für etwas Menschengemachtes und schlechtes halte… Ich weigerte mich also mich selbst zu verraten und mir an meinem Prinzen rumschnippeln zu lassen und lehnte das reizende Angebot ab. Unter Protest der Eltern blieben wir noch kurz zusammen, bis sie an einem Tag aus heiterem Himmel schluss machte. Sie sagte, dass sie nichts mehr mit mir zu tun haben will und zu ihrem Ex geht, sie hat gemerkt, dass sie doch noch zu sehr in ihn verliebt ist. Ich verstand die Welt nicht mehr und wollte mit ihr reden. Am Abend rief mich ihr Ex an und bedrohte mich. 3 Wochen später bin ich nochmal zu ihr auf die Arbeit gefahren um ihr, ihr Handy und schmuck zu bringen. Ich gab ihr ihre Sachen und sagte „wir müssen reden“. Ihre Antwort: „es gibt nichts mehr zu reden“. Am Abend erhielt ich dann von Ihrem „jetzt-wieder-freund“ einen Anruf, in dem er mir mit Mord drohte, wenn ich seine Frau wieder auf der Arbeit belästigen würde, dass mir dann nichtmal mehr Gott helfen könnte… So wie wir das eben von unseren muslimischen Kulturbereicherern kennen.

Ich lies also los und ging meinen Weg wieder alleine. Ich habe dieses Jahr eine neue Frau kennen gelernt… DEUTSCHE!:wink: Und war mit ihr vor kurzem in unserem ersten, gemeinsamen Urlaub. Am Tag meiner Rückkehr fand ich zwei Briefe. Einen vom Jugendamt und einen von Ihrer Anwältin in dem mir sehr grob mitgeteilt wurde, dass ich innerhalb einer kurzen Frist die Vaterschaft für irgendein Kind anzuerkennen hätte, weil der Unterhalt ansonsten eingeklagt wird… Ich bin natürlich zum Anwalt und seitdem herrscht reger Schriftverkehr. Werde natürlich einen Vaterschaftstest machen lassen, aber selbst hier werde ich stark unter Druck gesetzt… Nun meine Frage… Im Worst-Case natürlich… Muss ich bei dieser Vorgeschichte wirklich unterhalt zahlen? Sie verschwieg mir die Schwangerschaft mit den Worten „es gebe nichts zu bereden“ und lies mich sogar bedrohen damit ich sie in ruhe lassen und nun will sie auch noch Geld? Hat man als Mann in diesem Land wirklich so wenig rechte, dass sie damit durchkommt? Wenn ja: welchte finanziellen Vorteile hätte ich durch so ein ungewolltes Kind? (zudem nahm sie eigentlich ja die Pille). Oder werde ich jetzt finanziell ruiniert? Was kommen alles für Kosten auf mich zu?

hallo ,

oh je das ist ja harter toback …

also auf schreiben vonm jugendamt solltest du erstmal nicht reagieren —vor allem auf gar keinen fall eine vaterschaft anerkennen …

(das jugendamt wird dann klage beim gericht einreichen ----mach dir keinen kopf das ist mehr show als alles andere) auch solltest du auf keinen fall irgendwelche gehaltsunterlagen zum festsetzen des kindesunterhaltes einreichen …

du solltest abwarten bis das familiengericht einen vaterschaftstest anordnen tut (dann trägst du die kosten von knapp 3000€ nämlich nicht —und die vatreschaftsteste aus der apotheke für nur 700 € werden vor gericht nicht anerkannt)

dann muss erstmal festgestellt werden ob du tatsächlich der vater bist …sollte es so sein dann musst du glaubhaft beweisen das deine ex dich arglistig getäuscht hat und du weder ein kind wolltest oder das du überhaupt nicht gewusst hast das eins unterwegs ist !!!
(allein die vorgeschichte gilt leider nicht …eine eventuelle unterhaltspflicht gegenüber dem kind gilt immer)

das das jugendamt auf dich zugekommen ist liegt daran das sie vermutlich hartz4 leistungen beantragt hat oder bezieht oder sie hat fürs kind unterhaltsvorschuss beantragt …und das geld will das amt natürlich wieder haben…

also lass dich bitte nicht verrückt machen und warte erstmal ab ob das gericht einen vaterschaftstest anordnet und was dabei raus kommt – das dauert

(ps .für die vaterschaftsfeststellung gibt es fristen …sollte nachdem das kind 2 jahre alt ist immernoch kein ergebniss vorliegen kann sie auch keine unterhaltsforderungen gegen dich geltend machen )

lieben gruss nancy

Hallo, vielen Dank für die schnelle Antwort. Soso? 3.000 Euro? Jetzt weiß ich auch, warum die Anwältin drängt, dass ICH ein Institut beauftragen soll. Sie sagte nämlich, dass das JA hier der falsche Ansprechpartner sei.
Und der Zusatz mit den zwei Jahren ist ja interessant… Stimmt das? Also sollte ich es schaffen, das ganze hinzuziehen (was ja eher unwahrscheinlich ist) wäre ich aus der Sache raus?

ja das mit der frist stimmt tatasächlich (habe ich am eigenen leib gespürt -daher ist meine älteste tochter offiziell vaterlos)

ja ca 3000€ betragen die kosten für vaterschaftstest + gerichtsverfahren (wenn du das selbst in auftrag gibst)

daher kann ich dir nur raten …reagiere auf diese dämlichen anwälte nicht sondern warte bis du etwas vom familien-gericht bekommst indem ein richter einen vaterschaftstest anordnet —dann kostet es dich mit prozesskostenbeihilfe nix …solltest du noch nicht einmal der vater sein …trägt deine ex die kompletten kosten und zwar alles …

anwälte sind meiner meinung nach eh die grössten lügner die hier auf erden existieren …da ist meine meinung ähnlich wie deine bzgl moslems…

sollte sich in der richtung etwas neues entwickeln schreib mich ruhig an …

und bis dahin …nicht reagieren und auf gar keinen fall eine vaterschaft anerkennen …warte bis vom gericht ein vaterschaftstest angeordnet wird !!!

lieben gruss nancy

Hallo

um es mal direkt auf den Punkt zu bringen. Rechtlich interessiert die Geschichte nicht. Wenn festgestellt wird, dass du der Vater bist, musst du Unterhalt für das Kind und mindestens 3 Jahre BU für sie bezahlen.

Ich gehe ml davon aus, dass ihr Sex hattet. Wenn also die Chance besteht, mach einen Test, wenn sie sich weigert, lass ihn anordnen. Unterschreibe keinen Vaterschaft oder Titel ohne 100% Sicherheit dass du der Vater bist.

Für den Fall der Fälle, reche mal alles durch und gucke, wie du dastehst. Im schlimmsten Fall sind ca. 1000 EUR pro Monat Unterhalt (KU+BU).

Gruss

Hallo,
danke für die Antwort.
Was ist BU? Warum muss ich für die noch irgendwas zahlen?

1.000 Im Monat kann ich aber unmöglich zahlen. Mir bleibt ja so schon kaum was übrig. Nach Abzug von Miete und Finanzierungsbeträgen habe ich 900 Euro „zum Leben“. OHNE Abzug von Versicherungen, sprit zur Arbeit usw.
Wie soll ich das bezahlen?

Aus der Geschichte kann man nur vermuten, dass die zwei Briefe von der Serbin und deren Anwältin waren, ich gehe mal davon aus.

Es ist gleichgültig, ob diese Frau die Schwangerschaft benannt hat, oder nicht. Das einzig relevante ist, ob Du der Vater des Kindes bist. Wenn eine Vaterschaft durch ein Gutachten bewießen ist, dann sehe ich lediglich den Vorteil, dass Du weißt, wo Du jahrelang (wenn das Kind nicht krank ist/wird, längstens 27 Jahre) einen Teil Deines Einkommens abliefern darfst. Wenn Du den Unterhalt brav bezahlst, dann kannst Du die Hälfte den Kinderfreibetrags und das halbe Kindergeld beanspruchen. Wenn Du das als einen finanzieller Vorteil betrachtest, dann hast Du wenigstens etwas gewonnen.

Grüße sendet

Falsche Leser, schreib an Familienrecht in WWW oder sprich mit Jugendamt.

Mein partner hat sich auch „verführen“ lassen und zahlt monatlich. Verhüterlis in einer Heissen Minute kosten weniger

Hallo,

als erstes Mal Hut ab, dass Sie sich nicht von Ihrer eigenen Überzeugung und Glauben haben ab bringen lassen.

Als Zweites… Sie kennen die Kultur… passen Sie gut auf sich auf.

So, Sie wissen das Geburtsdatum des Kindes, Kommt es mit der Zeugung in Ihrer Zeit, oder wäre es eine Frühgeburt?
Sie haben natürlich zu Recht solche Zweifel und einen Vaterschaftstest muss in jedem Fall gemacht werden.
Dieses wird wohl auch vom Gericht angeordnet, dann kostet es ihnen wenigstens nichts.
Der Schriftverkehr zwischen Anwälten ist alles alles nur geplänker. Das Jugendamt hat GAR NICHTS zu sagen, alle Anordnungen müssen vom Gericht kommen.
Lassen Sie sich zu keinem Gespräch, oder gar Unterschrift beim Jugendamt verleiten (ich schicke Ihnen einen Link mit, damit Sie mich verstehen).
Sehen wir die Lage mal nüchtern und mit dem Blick eines Aussenstehenden… die Kultur der Menschen mit diesem Glauben würde es gar nicht zu lassen, dass die Dame (EX? ein Musleme)sich mit einem Deutschen einlässt, schwanger von diesem wird und als wenn nichts wäre wieder vom Ex und ihrer Familie aufgenommen würde?? Das glaube ich nicht, man hätte Sie wahrscheinlich nicht mehr gesehen, die Eltern hätten die Tochter verstossen, bestimmt nicht wieder auf genommen… der gehörnte Ex ganz sicher auch nicht.
Haben Sie mal ein Bild vom Kind gesehen? Man sieht normal wenn zwei Kulturen gemischt sind.
Das Jugendamt lässt keine Ruhe, die müssten sonst bezahlen und was ist in genau diesem Falle die leichteste Lösung??
Passen Sie gut auf sich und Ihrer Freundin auf und keine Gespräche mit der Frau oder deren Familie, sowie dem Jugendamt.
Sollte sich bei dem Vaterschaftstest raus stellen das Sie der Vater sind bezahlen Sie, es spielt keine Rolle ob Sie das Kind jemals kennen lernen werden, dürfen, oder wollen… und das leicht 25 Jahre!
Können sie finanziell nicht zahlen, so wird es ein hoher Schuldenhaufen, an dem Sie und Ihre Familie (die Sie irgendwann haben werden)dran zu knabbern haben.

Ich habe die Öffentlichkeit hier raus genommen, sodass keiner mit lesen kann, denn ich denke dumme Antworten und Vorwürfe werden Sie genug bekommen.
Ich wünsche Ihnen von Herzen alles Gute für Ihren weiteren Lebensweg mit Ihrer Freundin.
Sie könne sich gerne melden.
http://www.trennungsfaq.de/unterhalt.html#volljaehrig

L.G.

Hallo mbcoupe,
vorgeschichte hin oder her, wenn du der Vater bist musst du auch unterhalt bezahlen, da wirst du nicht drum herrum kommen. Wenn du deinen Unterhaltsverpflichtungen nachkommst, dann steht dir für die Steuern der eintrag eines halben kindes zu, das macht zwar nicht viel, aber besser als nicht, man muss dir auch das halbe kind gewähren, das weiß ich aus erfahrung, da ich ebenfalls ein halbes kind auf der karte habe, die andere hälfte der richtige vater, da er sich aber nicht kümmert, wollten wir auch nicht das er das halbe kind auf seiner steuerkarte hat, aber die Behörden haben gesagt, das wenn er zahlt er auch ein recht auf das halbe kind hat und dieser anspruch erst verfällt, wenn er seine Zahlungen zu glaube ich mindestens 70 % nicht mehr nachkommt.

Gruß Armour

BU ist Betreuungsunterhalt und der muss für mindestens 3 Jahre bezahlt werden. Das Geld steht der Person zu, die das Kind betreut. Der Mindessatz beträgt 770€ oder das Nettoeinkommen der letzen 12 Monate.

Nach 3 Jahren ist in der Regel ein anteiliger Betrag fällig, wobei der BU Bezieher dann in der Beweispflicht ist und fordern muss.

Einfach ist diese Zeit nicht, da musst du dann wirklich mit ca. 1000€ auskommen oder einen Regelung mit der Dame finden.

Gruss

Hallo,

wenn der Vaterschaftstest positiv ist werden Sie zahlen müssen. Es ist egal ob sie es wussten oder nicht.
Ich gehe mal davon aus, dass Sie keinen weiteren Kontakt zu der Dame bzw. zu dem Kind wünschen.

Hallo mbcoupe, lasse erst einen Vaterschaftstest machen!!! und warte den Vaterschaftstest erst mal ab, ob du wirklich der Vater des Kindes bist.

Gruß hexe1971

ja, davon können sie ausgehen. Möchte von der ganzen sippe nie wieder etwas hören oder sehen. Die drohungen die ich erhalten habe reichen mir für dieses leben. Schlimm ist nur, dass ich laut düsseldorfer tabelle mehr bezahlen müsste als ich eigentlich kann. Und ich hätte selbst gerne irgendwann mal diene kinder und eine eigene familie. Die werde ich mir dann aber unmöglich leisten können. Weiß ja nichtmal wie ich dann mein eigenes leben unterhalten sollte. UND diese sippe wäre durch das kind erbberechtigt. Bedeutet, wenn meinem vater und mir etwas zustoßen würde, hätte dieses kriminelle pack automatisch das haus:frowning:

Hallöchen,

die juristischen Fragen sollte ein Anwalt beantworten können.
Die anderen Dinge gehen eher die Polizei etwas an und sind wohl mehr „taktische“ Erwägungen.

Hallo,

die Umstände wie es zu dem Kind gekommen ist, sind für Unterhaltsansprüche unwichtig. Richtig ist, die Vaterschaft zu klären.

Wenn Du dann der Vater bist, hat das Kind Anspruch auf Kindergeld und Unterhalt. Okay,eine kleine Teil bekommst Du vom Arbeitsamt oder als Steuervorteil. Der Rest ist nicht ganz billig. Wie hoch der monatliche Kindesunterhalt ist, ist in der „Düsseldorfer Tabelle 2012“ nachzulesen.

Dann hoffe ich mal, das Du nicht der Vater bist!

Gruß

blackdaniel

Hallo,
Du hast doch einen Anwalt, so schreibst Du ja, warum fragst Du uns dann noch.
MfG - Rat

Hallo,

wenn die Vaterschaft rechtskräftig festgestellt wird, musst Du Unterhalt bezahlen. Der Unterhalt ist nicht für die Mutter, sondern soll das Überleben des Kindes sichern.

Das Kind kann nichts für die Handlungen der Mutter.

Du hast dann übrigens ein Umgangsrecht mit dem Kind.

Gruß

Hallo,

ich denke, Du wirst ja schon von einem Anwalt vertreten und der wird Dir sicher auch gesagt haben, …Vaterschaftstest !!!

Ohne wirst Du ja wohl nicht zahlen und wenn es dann hart auf hart kommt, also der Vater auch bist, dann mußt Du halt zahlen.

Man sollte sich halt nie auf die Aussage: „ich nehme die Pille“ verlassen.

Melde Dich doch mal im Fernsehen bei dieser Mittagssendung „Britt“, die machen einen Vaterschaftstest kostenlos.
Aber auch wenn Du ihn bezahlen mußt, immer noch billiger als für ein Kind aufzukommen.

Viel Glück

Nun gut, wenn ich also mal die Quintessenz nehme hast du folgende Fragen:

Musst du Unterhalt zahlen wenn es dein Kind ist?
Ja

Finanzielle Vorteile durch ein Kind?
Halber Eintrag auf der Steuerkarte, Kinderlosenzuschlag bei der Rentenversicherung fällt weg

Kosten die auf dich zukommen?
Kindesunterhalt, ggf auch Unterhalt für die Mutter des Kindes. Für letzteres bin ich nicht Experte. Ablesbar in der Düsseldorfer Tabelle (Suchmaschine nutzen)

Musst du bei dieser Vorgeschichte zahlen?
Ja. Es geht ums Kind. Das Kind hat Anspruch auf Unterhalt, wenn du der Vater bist.

Gruß, DC