Hat man als Reseller auch ein Widerrufsrecht?

Hallo,
meine Frage ist ob man als Reseller auch ein Widerrufsrecht hat?
Beispiel:
Herr Müller ist bei 123 Hosting Reseller. Er verkauft beispielsweise Webspace und Domain.
Ein Kunde kauft jetzt auf Herr Müllers-Webseite ein bisschen Webspace + eine .de-Domain. Die .de-Domain kauft Herr Müller erst bei 123 Hosting ein, wenn der Kunde sein bestellten Webspace + Domain bezahlt hat. Den Webspace aber musste Herr Müller schon vorher bei 123 Hosting kaufen. (beispielsweise 40GB) Webspace kann Herr Müller also nicht erst kaufen wenn ein Kunde Webspace bestellt hat.

Herr Müller überlegt es sich aber doch anderes, er will doch kein Reseller bei 123 Hosting sein. Er hat aber schon 40GB Webspace bei 123 Hosting gekauft.

Meine Frage ist nun:
Kann Herr Müller ein Widerruf an 123 Hosting schreiben, wenn er die 40GB Webspace doch nichtmehr haben will? (Er hat noch keine Kunden, also er hat noch nichts von den 40GB Webspace an Kunden weitervermietet. Er hat also noch die volle 40GB Webspace!)
Kann er sein Geld zurückfordern, und 123 Hosting bekommt die 40GB Webspace zurück?

Ich geh mal davon aus, dass der Webspace bereits zur Verfügung gestellt wurde oder? Wenn ja gibt es meines Wissens nach grundsätzlich kein Wiederufsrecht mehr, da der Hoster ja seine Dienstleistung erbracht hat.

Aber man kann ja einfach mal anfragen und auf Kulanz hoffen. Fragen kostet ja nichts! :wink:

Guten Abend.

Nach dem HGB ist ein Reseller ein Kaufmann und somit kann er sich nicht auf das Wiederufsrecht berufen. Das steht nur einem Verbraucher zu. Kaufleute regeln die Vertrgsrelevanz in Verträgen.

Hallo atomkueken,
du sprichst hier 2 Dinge an: Webspace und Domain.
Ein Webspace ist keine direkte Sonderanfertigung. Er wird zwar speziel für den Resellerkunden erstellt und konfiguriert, kann aber ohne Probleme auch an einen anderen Kunden weitervermietet werden. Daher gilt hier ein Wiederrufsrecht von 14 Tagen.

Anders ist es bei einer bestellten, bezahlten und registrierten Domain. Diese wurde auf Kundenwunsch sozusagen speziell „angefertigt“. Es sind Kosten für die Registrierung entstanden und diese muß der Resellerkunde bezahlen.Hier gilt das Wiederrufsrecht nicht, da es eine Sonderanfertigung ist.

Anderer Fall:
Der Webspace und die Domain wurden zwar in Auftrag gegeben, aber nichts wurde bezahlt, so kann der Resellerkunde ohne Kostenersatz innerhalb von 14 Tagen vom Vertrag zurück treten.

Eine Kündigung muß/sollte in jedem Fall schriftlich per Post, am Besten per Einschreiben/Rückschein erfolgen.

Ein Wiederrufsrecht gilt übrigens auch dann, wenn es auf der Webseite nicht gesondert aufgeführt wurde.
Hier hat sich der Verkäufer dann eines Vergehens schuldig gemacht, da das Wiederrufsrecht seit 1.1.2010 gesetzlich geregelt ist.

Ich würde mich freuen, wenn ich dir helfen konnte.

Abendliche Grüsse von katzebiggi

Hallo Atomkueken,

prinzipiell sollte Hr Müller meines Wissens auch in diesem Fall 14 Tage Widerrufsrecht haben.
Wichtig ist, dass er keine personalisierte Leistung geordert hat.
Viele Hoster beschreiben in ihren AGB genau, was geht und was nicht.

Die Domainbestellung wäre z.B. der Punkt, an dem sein Vertrag eine extra für ihr angelegte Leistung enthält und normalerweise erlischt dadurch auch das Widerrufsrecht.
Bsp: Ich lass mir mein Wunschkennzeichen stanzen und sage ne Std später „Brauch ich doch nicht“ - Ich werde es vermutlich nicht einfach zurückgeben können. :smile:

Auch wenn man sich z.B. einen dedizierten Server bestellt, kann es anders aussehen.

Um auf Nummer sicher zu gehen auf jeden Fall vor Abschluss eines Vertrags die AGB lesen!
Oder direkt anfragen und bei Kulanzgeschichten IMMER schriftlich geben lassen.

Grüsse, RT

Hallo Atomkueken

der Fall sieht in der Regel folgendermassen aus:
Normalerweise hat der Anbieter der Reseller Pakete, also 123 Hosting, eine Mindestvertragslaufzeit. Diese bewegt sich je nach Anbieter zwischen einem und zwölf Monaten(bei unseriösen Anbietern manchmal auch 24 Monate). Das heißt das Herr Müller unabhängig von seiner Kundschaft für die Dauer der Mindestvertragslaufzeit bezahlen muss. Ob Herr Müller nun einen Teil des Webspaces bereits weitervermietet hat oder nicht, hat dabei keinen Einfluß auf die Mindestvertragslaufzeit. Ein Widerrufsrecht von 14 Tagen wie es bei B2C geschäften besteht gibt es in diesem Fall(B2B) nicht.

Mit so etwas kenne ich mich leider nicht aus, aber hier ist einer der ( lustigerweise ) die selbe Frage wortwörtlich gestellt hat ^^ :
http://www.123recht.net/Hat-man-als-Reseller-auch-ei…
und schauen kannst du auch hier, dort ist das neue Reseller-gesetz veröffentlicht:
http://www.trustedshops.de/shop-info/kostenlos-downl…

Mit Freundlichen Grüßen,

Tion