Hat man bei der Kindergeld-Kasse Null Rechte?

Hallo :smile:

Ich habe mal eine Frage zur Kindergeldzahlung.

Die Lage wäre so: Kind 1 holt seit fast einem Jahr das Abitur nach und jobbt nebenbei, bekommt für den Job 220€/Monat. Das Abitur bezahle es selbst. Weiterhin ist Kind 1 22 Jahre alt.

Sofort als Kind 1 das Abitur begann, legt Mutter 1 Schulbescheinigung bei der FK vor und erkundigten sich im nachhinein darüber ob alles okay wäre. Die Kindergeldkasse sagte „Ja, alles bestens. Geld wird weiter gezahlt“.

Dann im November 2008 kam Botschaft Nr. 1: „Sie haben keine Schulbescheinigung bei uns vorgelegt. Das Kindergeld für ihre Tochter (Kind 1) wird ab Dezember gestrichen. Bitte senden Sie uns eine Bescheinigung zu, damit das Geld weiter gezahlt werden kann.“
Beide dachten sich okay. Dann schicken wir sie eben nochmal. Wieder geschickt. Wieder erkundigt. -> Scheinbar wieder angekommen.

3 Monate ohne jegliche Rückmeldung dererseits gehen ins Land.
Das tolle an der Sache ist, dass Kind 1 ernsthaft auf dieses Geld angewiesen ist. Es kann ohne das Geld seine Rechnungen nicht bezahlen, denn es lebt nicht mehr bei seiner Mutter zu Hause.

Nach den 3 Monaten ruft Mutter 1 bei der Kasse an (Sie tat es auch zwischendurch mindestens einmal im Monat, jedes mal ohne Auskunft). Es ist inzwischen Mitte März. Der freundliche Herr am anderen Ende der Leitung verspricht, dass Geld wäre in der nächsten Woche auf dem Konto von Kind 1, denn die Zahlung wäre bis Mai 2010 bestätigt.

Aber 5 Tage später der Hammer: Brief mit Nachzahlungsaufforderung von beinahe 2500€ weil Mutter 1/Kind 1 angeblich in den letzten 3 Jahren nie einen Nachweis über den verbleib des Kindes gemacht hätten. Dabei gab es jedes Mal eine Bescheinigung derer Seite und das sofort. Sie haben erkundigten sich, wenn sich bei Kind 1 etwas änderte. Und das passierte recht häufig, da es nie einen Ausbildungsplatz bekommen hatte. Zwischendurch Praktikum gemacht und auf einer Schule gewesen. Sie bekamen vor allem jedes Mal Bescheide zugeschickt, dass das Geld weiterhin genehmigt ist. Das war der absolute Schock. Also wieder angerufen. (Ich persönlich weiß, man sollte hingehen. Aber Kind 1 wohnt in einer anderen Stadt und Mutter 1 arbeitet auch außerhalb. Also gar nicht so einfach ^^ Mal ganz davon abgesehen, dass Kind 1 dort aus irgendwelchen Gründen jedes Mal jegliche Aussage verweigert wurde)
Man sagte am Telefon, es wäre wirklich nie eingegangen. Dann sage Kind 1 zu seiner Mutter, sie soll das nochmal anrufen und’nen Vorgesetzten verlangen. Kann ja nicht sein, dass da einer nicht was was andere tun. Sie ruft wieder an. Es gibt keinen Vorgesetzten, wird ihr gesagt. Aber diese wieder andere Person sagt ihr, alles wäre da, bis auf Gehaltsabrechnungen von Kind 1.

Und da frag ich persönlich mich dann schon, was abgeht :smile:

Ja, soviel dazu. Sie haben dann ALLE Unterlagen für den Zeitraum erneut via Einschreiben eingeschickt. Nach über einer Woche (gestern) ruft Mutter 1 da wieder an und ihr wird gesagt, man wüsste nicht, ob die Unterlagen angekommen sind. Spätestens diesen Monat hat Kind 1 keine Ahnung, wie es seine Rechnungen begleichen soll. Da der Etat der Mutter erschöpft ist und sie es nicht mehr vorstrecken kann. Tolle Sache.
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Hat irgend jemand mal etwas ähnliches erlebt und kann sagen, was man vielleicht beispielsweise tun könnte? Kann man überhaupt etwas tun oder ist man denen in einem solchen Fall sozusagen ausgeliefert?

Freue mich über Eure Antworten.

Lieben Gruß,
Patricia

Hallo

Sie ruft wieder an. Es gibt keinen Vorgesetzten, wird ihr gesagt.

Wie, es gibt keinen Vorgesetzten? D. h. die Sachbearbeiter, die man da ans Telefon kriegt, sind die höchsten Vorgesetzten? Oder es ist eine völlig demokratische Behörde, bei der jeder gleichviel zu sagen hat??

… kann sagen, was man vielleicht beispielsweise tun könnte? Kann man überhaupt etwas tun oder ist man denen in einem solchen Fall sozusagen ausgeliefert?

Ich würde das Sozialgericht anrufen und fragen, ob Klagen wegen Kindergeld auch vor dem Sozialgericht ausgehandelt werden. Wenn ja, dann würde ich Untätigkeitsklage einreichen. Gleichzeitig würde ich - wieder per Einschreiben - der Kindergeldkasse mitteilen, dass nun ein Kredit aufgenommen werden muss, und die Behörde die Zinsen und Gebühren übernehmen muss, da sie dafür verantwortlich zu machen ist.

Viele Grüße
Simsy

Hallo :smile:

Vielen Dank für Deine Antwort.

Ist es nach 3 Monaten schon möglich eine solche Klage einzureichen? Ich hatte mir sowas in der Art schon überlegt, aber da ja dann nach 3 1/2 Monaten dieser Nachzahlungsbescheid kam… Ich frage mich, ob die das nur geschickt haben um nicht als „untätig“ dazustehen ^^

Lieben Gruß,
Patricia

[MOD] Vollzitat gelöscht

Hallo

Ist es nach 3 Monaten schon möglich eine solche Klage einzureichen?

Nach 3 Monaten „schon“ ist gut …
Das sollte sich der Bürger mal erlauben, 3 Monate auf ein amtliches Schreiben nicht zu reagieren. Oder auch im normalen Geschäftsverkehr.

Ich würde das Sozialgericht anrufen und fragen. Was die dann sagen, stimmt mit größerer Wahrscheinlichkeit als das was ich sage. Ich hoffe, dass die da zuständig sind, sonst wird es schwierig.
http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/index.php

Viele Grüße
Simsy

Vielen Danke für Deine vielen Hinweise Simsy :smile:

Lieben Gruß,
Patricia

Also zur Untätigkeitsklage:

Im Antragsverfahren ist die Untätigkeitsklage nach Ablauf von 6 Monaten ab Antragstellung zulässig ( § 88 Abs. 1 SGG ) In einem Widerspruchsverfahren beträgt die Wartezeit 3 Monate ( 88 II SGG )

Eine Untätigkeitsklage beschleunigt manchmal die Sachentscheidung, wenn ein Sachbearbeiter „geschlampt“ hat und er diese Scharte, die ihm in Gestalt der Klage vor Augen kommt, auswetzen will. Es kann taktisch sinnvoll sein, schon vor Ablauf der Fristen des § 88 SGG eine Untätigkeitsklage anzudrohen. Die Untätigkeitsklage beschleunigt auch dann, wenn die Behörde die anwaltlichen Kosten derselben nicht tragen will und deshalb die Sachentscheidung umgehend trifft zusammen mit der Rüge, dass die Untätigkeitsklage aus den und den sachlichen Gründen verfrüht war ( deswegen immer prüfen, ob man wirklich im Recht ist… )
Hat die Behörde triftige Gründe zur Untätigkeit, bringt die Untätigkeitsklage keinen Zeitgewinn. Es kann Jahre dauern, bis darüber vom Sozialgericht entschieden wird. Wird antragsgemäß geurteilt, dann nie über die Leistung selbst, sondern immer nur, dass Antrag oder Widerspruch zu bescheiden sind. Die Untätigkeitsklage erweist sich oft als ein probates zusätzliches Druckmittel.

Die Familienkasse ist keine demokratische Organisation.

Selbstverständlich gibt es Behördenleiter, die man nur schlecht ans Telefon bekommt, in der Regel wird der
Dienstweg eingehalten - der Sachbearbeiter stellt zu seinem direkten Vorgesetzten durch, usw. Ob es immer auch der Vorgesetzte ist und nicht nur ein Kollege…

Ganz sicher ist man da schriftlich. Wenn man in der Anschrift entweder den Namen des Behördenleiters einsetzt oder die Amtsbezeichnung verwendet, sollte es
ausgeschlossen sein, dass ein normaler Mitarbeiter das Schreiben in die Finger bekommt. Die Beantwortung sollte dann vom Behördenleiter entsprechend beaufsichtigt/überwacht werden. Dieser unterschreibt
eigentlich mit grüner Tinte… kommt aber auf seine eigene Besoldungsstelle an.

Vielen Dank auch für diese Antwort.

Ich denke, beim Sozialgericht können die Fragen beantwortet werden - also die betreffend der Berechtigung einer solchen Klage!? Anwalt ist nämlich im Moment noch nicht vorhanden.

Nach beinahe 2 Wochen nun kam die Auskunft der Kasse (wieder am Telefon), dass die Post 2 Tage vorher eintraf und nun wieder mindestens 6 Wochen Wartezeit bevorstehen sollen. Auch die Dame am Telefon sagte wohl, es wäre möglich den „Vorsitzenden“ der Fam Kasse persönlich anzuschreiben.
Aber schon erstaunlich, dass ein Schreiben innerhalb einer Stadt beinahe 2 Wochen braucht, oder? :smile:

Die Kindergeldkasse sagte „Ja, alles bestens. Geld wird weiter gezahlt“.

Warum in aller Welt wird das alles mündlich gemacht.
Da kann hinterherjeder behaupten, was er will.
So was sollte man nur schriftlich machen(!) und wenn nötig per Einschreiben.

Nach den 3 Monaten ruft Mutter 1 bei der Kasse an (Sie tat es
auch zwischendurch mindestens einmal im Monat, jedes mal ohne
Auskunft).

Schriftlich machen!

Der freundliche Herr

. :smile:
Name aufgeschrieben??

Wie auch immer: Dem SChreiben des Familienkasse innerhalb der vorgegebenen Frist (je eher, je besser) widersprechen.

Infos zum Kindergeld: http://www.klicktipps.de/kindergeld.php#links_kinder…

Warum Familienkassen so sind:
http://www.klicktipps.de/kindergeld.php#unsere_meinung

Umgang mit Behörden:
http://www.klicktipps.de/seniorentipps.php#umgang_mi…

Sie tat es auch zwischendurch mindestens einmal im Monat

öfter machen oder hingehen (baimGehen aber was schriftliches verlangen)! =„freundlich lästig fallen“

Lieben Gruß,
JK

Das Sozialgericht kann nicht helfen -.-
Ernüchterung folgte: Das Sozialgericht ist nicht verantwortlich für solche Dinge. Privat einen Anwalt holen soll man sich.
Aber da die Mutter ihre Ersparnisse rausgehauen hat für die Tochter, ist kein Geld für einen Anwalt übrig. Wo kann man sich denn rechtlich Beraten lassen ohne dabei Pleite zu gehen? ^^

Und zum neusten Posting vom 20.4:
Hab ja extra hingeschrieben, dass hingehen nicht klappt - rein zeitlich. Und wenn ich man sich schriftlich bei denen nach IRGENDWAS erkundigt, kann man 3-4 Wochen auf die Antwort warten, oder man bekommt gar nicht erst eine.

Wo kann man sich denn rechtlich Beraten lassen ohne dabei Pleite zu gehen?

So was würde ich im Forum „Allgemeine Rechtsfragen“ fragen.

Gruß JK