Hat man das Recht auf seine Stunden zu kommen bei einem 400 Euro Job?
Die Situation ist folgende:
Ein Bekannter arbeitet seit 3 Jahren als 400-Euro-Kraft in einem Kino. Er hat dort schon von Anfang an 2 Tage die Woche gearbeitet (meist Samstag und Sonntag). 2 1/2 Jahre lang ist er immer auf 350-400 Euro gekommen bei 6 Euro die Stunde und Arbeitsschichten zwischen 6 und 9 Stunden. Alle anderen Mitarbeiter haben ebenso immer ca. 400 Euro erreicht. Vor ca. einem halben Jahr wurden aus keinem ersichtlichen Grund (Arbeit bzw. Besucherzahl ist nicht gestiegen) etwa 20 neue Mitarbeiter eingestellt. Seither kommen fast alle Mitarbeiter nicht mehr auf ihre ca. 66 benötigten Stunden für die 400 Euro. Stattdessen bekommen die meisten nur noch 200-250 Euro im Monat. Denn durch die vielen neuen Mitarbeiter sind die Schichten nur noch 2,5 bist maximal 5,75 Stunden lang, also nur noch ca. die Hälfte der bisherigen Arbeitszeit. 5,75 Std., weil ab 6 Std. hätten die Mitarbeiter eine Pause. Diese wird somit auch nicht mehr gewährt durch die verkürzte Arbeitszeit.
Lange Rede kurzer Sinn…
Hat man das Recht seine Stunden für die 400 Euro zu erreichen oder hat da der Arbeitgeber freie Hand? Gibt es eine Möglichkeit so etwas nachzulesen?
Muss noch kurz erwähnen, dass auch wieder mehr als 10 Mitarbeiter weinger da sind und der Arbeitgeber will wieder neue Leute einstellen, obwohl die Mitarbeiter auch ohne noch mehr Leute nicht auf ihr Geld kommen. Selbst in der Urlaubszeit wo einige nicht da waren, war es nicht möglich 400 Euro zu verdienen
hier ist zwar nur vom Überschreiten jedoch nicht vom Unterschreiten der 400 Euro Grenze die Rede, aber evtl. kann Dir das Service Center Deine Frage zweifelsfrei beantworten:
das ist keine geeignete Adresse. Bei der Minijob-Zentrale kennt man sich bloß mit der richtigen Behandlung von Minijobs betreffend Sozialversicherung und Steuern aus.
Arbeitsverträge sind - mit ein paar Einschränkungen - frei verhandelbar, da hat zum Glück kein Sozialversicherungsträger drin rumzumischen.
Dass ein Arbeitsvertrag keine Regelung betreffend regelmäßige Arbeitszeit und Entgelt enthält, glaube ich nicht.
Ob Bestimmungen zur regelmäßigen Arbeitszeit ggf. wegen ihrer Formulierung unwirksam sind, lässt sich nur beurteilen, wenn man sie wörtlich kennt.
üblicherweise formuliert man Arbeitsverträgen mit geringfügig Beschäftigten für unregelmäßige Tätigkeiten so, dass „bis zu … verdient werden kann / Stunden gearbeitet werden kann“, wobei der AG vorgibt, wann gearbeitet wird/gearbeitet werden kann, und damit eben auch, wieviel somit in Summe dabei rum kommt. Es steht dem AG insoweit frei, auf wieviel Köpfe er solche Arbeiten verteilt, und was somit fpr den einzelnen erreichbar ist.