Man braucht unbedingt noch alte Rechnungen von einem Gasversorger aus den Jahren 2004 bis 2006; die alten Rechnungen sind irgendwie verloren gegangen!
Hat man einen Rechtsanspruch auf Herausgabe?
Man hat es beim Kundenservice schon mit Telefonaten unf Briefen versucht, aber die machen einen „auf Stur“! Begründung: die Rechnungen vor 2009 sind archiviert und sie können diese nicht mehr im Originalzustand ausdrucken, da diese wohl irgendwie Infos enthalten, die für den Kunden nicht bestimmt sind! Man schlug auch vor sämtliche Daten bis auf den Rechnungsbetrag unkenntlich zu machen, aber auch da wurde abgeblockt.
Wahrscheinlich ist es denen einfach nur zu mühsam ins Archiv zu gehen und zu suchen!
bei jeder Bank ist es möglich, Kopien für Vorgänge zu bekommen, deren Aufbewahrungsfrist noch nicht überschritten ist. Allerdings nur gegen Bares - die aktuellen Preise kenne ich nicht, die lagen mal bei 5 € pro Vorgang. Warum sollte der Energieversorger die Schusseligkeit des Kunden bezahlen?
Was würdet ihr der fragenden Person raten?
Nicht mit dem Anwalt wedeln, sondern mit Scheinen.
meine KV hat mich mal 6 Monate hingehalten um mir Kosten zu erstatten. Kollegin krank, „interne Abläufe nicht optimal“. Nachdem dann wieder wochenlang Funkstille war habe ich 2 Wochen Frist gesetzt und mit rechtlichen Schritten gedroht. Nach 4 Tagen kam eine Mail dass man das Geld zur Überweisung angewiesen hat. 2 Tage später war es auf meinem Konto. Also, geht (bzw. ging) doch.
Deswegen ja auch das „oftmals“ und nicht „in garantiert 100% der Fälle“.
meine KV hat mich mal 6 Monate hingehalten um mir Kosten zu
erstatten. Kollegin krank, „interne Abläufe nicht optimal“.
Nachdem dann wieder wochenlang Funkstille war habe ich 2
Wochen Frist gesetzt und mit rechtlichen Schritten gedroht.
Nach 4 Tagen kam eine Mail dass man das Geld zur Überweisung
angewiesen hat. 2 Tage später war es auf meinem Konto. Also,
geht (bzw. ging) doch.
Wenn man jetzt noch wüsste, was das mit einer verloren gegangen Rechnung zu tun hat
wäre man schlauer !
Es gibt keinen Rechtsanspruch auf eine Ersatzrechnung. Wenn deine Kostenübernahmzusage nicht das gewünschte Ergebnis bringt, kannst du dich auf den Kopf stellen