Hat man ein recht auf Nachbesserung?

Hallo,

bei einem 4 Jahre alten Haus blättert bereits die Farbe an der Fassade ab und auch ein wenig Putz.
Die Firma hat 2009 die Arbeiten durchgeführt, hat man da noch recht auf Nachbesserung?
Eine Firma teilte mit, dass keine Gebäudeabdichtung gemacht wurde!

Danke für Rat!

Hallo!

Kommt darauf an, was man vereinbart hatte. Es kämen Fristen von 4 oder 5 Jahren in Betracht. Fristen laufen ab Fertigstellung und Abnahme.
Nur, wenn es nicht von der Firma zu vertretende Bauschäden(Feuchte) gibt, dann haftet sie vermutlich auch nicht, wenn ihre Leistung(der Anstrich/Putz) sich löst.
Es sei denn, diese Abdichtung wäre auch von der Firma hergestellt worden.

  1. Man stelle fest, ob man überhaupt noch Gewährleistung hat.
    wenn ja

  2. Sachverständiger muss die Schadensursache feststellen
    je nach Ergebnis

  3. Schaden bei der Firma geltend machen

mfG
duck313

Danke!

Wovon hängt es denn ab, ob 4 oder 5 Jahre Gewährleistung bestehen?

Grüße

Danke!

Wovon hängt es denn ab, ob 4 oder 5 Jahre Gewährleistung
bestehen?

Handelt es sich um einen Vertrag bei dem die VOB (4 Jahre) gilt oder wurde der Vertrag nach dem BGB (5 Jahre) geschlossen?

hi

Wovon hängt es denn ab, ob 4 oder 5 Jahre Gewährleistung
bestehen?

Handelt es sich um einen Vertrag bei dem die VOB (4 Jahre)
gilt oder wurde der Vertrag nach dem BGB (5 Jahre)
geschlossen?

und wenn nix explizit drüber drinsteht, oder der Kunde ein Privatmensch und keine Fachfirma ist,
ist es automatisch ein BGB-Vertrag mit 5 Jahren Frist

lG