Hat man ein Sonderkündigungsrecht der

… Mietwohnung wenn man ins Altenheim muss
Meine Schwiegermutter muss ins Altenheim, hat sie da ein Sonderkündigungsrecht dem Vermieter gegenüber oder muss die 3 Monatsfrist eingehalten werden?

Der Gesetzgeber und die Rechtssprechung haben ein entschiedenes vielleicht für Sie parat.

In der Regel gelten 3 Monate, da der Vermieter nicht das Risiko seiner Mieter tragen muss. Immerhin keine 6 Monate, wie nach langen Mietzeiten durchaus auch möglich. Unter Umständen ist bei betagten Mietern eine Verkürzung der Mietzeit möglich, abhängig von der jeweiligen Mietsituation vor Ort.

Konkret heißt das meines Erachtens: Der „betagte“ Mieter, Ihre Schwiegermutter, sollte den Mietvertrag mit einer angemessenen Frist außerordentlich und unter Berufung auf §543 (1) BGB kündigen, wobei er hilfsweise seine vorzeitige Entlassung aus dem Mietvertrag auf Treu und Glauben gem. §242 BGB zum gleichen Termin vom Vermieter fordert.

Moin!
Ich weiß, daß Sie lieber eine andere Antwort erwartet hätten, aber:
§ 565 Abs. 2 BGB Kündigungsfristen:
Bei einem Mietverhältnis über Wohnraum ist die Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Nach fünf, acht und zehn Jahren seit der Überlassung des Wohnraums verlängert sich die Kündigungsfrist um jeweils drei Monate…
Es gibt m.W. nach vom Gesetz her keine individuelle Kündihgungsfrist für Leute, die -warum auch immer- aus sozialen oder medizinischen Gründen früher ausziehen wollen.
ABER: Gehen Sie zum Vermieter -is´ ja auch nur ein Mensch- und reden Sie persönlich mit dem. Erklären Sie die Lage und fragen Sie, ob er Ihre SchwiMu vorzeitig aus dem Vertrag entläßt.

Ich weiß, daß Sie jetzt eine Menge Arbeit vor sich haben, ich hab´s grade hinter mir…
Alles Gute!
MK

… Mietwohnung wenn man ins Altenheim muss
Meine Schwiegermutter muss ins Altenheim, hat sie da ein
Sonderkündigungsrecht dem Vermieter gegenüber oder muss die 3
Monatsfrist eingehalten werden?

Die Frist ist einzuhalten.