Hallo zusammen,
ich brauche bitte Rat in folgendem Fall:
Wir haben eine Wohnung angemietet zu 01.03.2012
Der Makler hat folgende Falschaussagen bei der Besichtigung getroffen:
- Eine Garage, mit 2 Toren (also zum Durchfahren) die einem anderen Mieter gehört kann genutzt werden um damit auf unsere Grundstück zu gelangen um dort nach seiner Aussage z. B. ein Boot o.a. abzustellen. Tatsächlich haben wir 3 Fahrzeuge, von denen eines über der Winter mit einer Überwurfgarage dort untergebracht werden sollte. Desweiteren fallen in dem Großen Garten sehr viele Gartenabfälle an die z. T. durch diese Garage entsorgt werden müssten. Nach Unterschrift stellte sich heraus, dass man durch diese Garage nicht fahren kann, da der andere Mieter die Rückseite total verbaut hat.
- Der gleiche Mieter hatte in unserem Garten einen kleinen Anteil. Nach Aussage des Maklers würde dieser aber so gut wie nie genutzt. Ebenfalls nach Unterschrift stellte sich durch Gespräche mit anderen Nachbarn heraus, dass die Mieter sehr wohl sehr häufig im Garten sind.
2a. Ich habe einen großen Hund und der Mieter hat mir im ersten Gespräch klar gemacht, dass er eine Hundeallergie hat.
Leider sich auch der Vermieter nach der Unterschrift des Mietvertages als sehr pedantisch herausgestellt. Man darf die Waschmaschine nicht hinstellen wo man will, die Duschwand gehört nach jedem Duschen abgezogen, Kompostmüll gehört in Zeitungspapier eingewickelt.ect. Das Ganze kam zum Eklar, als uns der Vermieter bei einem Gespräch im Garten, bei dem wir uns eine Zigarette anzündeten, mitteilte, dass in der Wohnung micht geraucht werden darf. Wir haben daraufhin fristlos gekümdigt. Wir haben nicht mal in der Wohnung gewohnt, Einzug war geplant für 30.31.04.
Nun meine Frage: ich habe 3.333,00€ Maklerprovision bezahlt, besteht die Chance, das Geld zurückzubekommen?
Hoffe auf Antworten
Liebe
die maklerprovision zurück zu bekommen schätze ich im geschilderten fall als recht aussichtslos ein.
Hi
schwierig, schwierig…
Das ist ne doofe Sache da du auch beweisen musst das der makler dich falsch beraten hat. Nun ja da gibt es Dinge bei dir, wo ein Vermieter sich wünschen kann, jedoch nie und nimmer durchsetzen. Dazu gehört das rauchen in den eigenen wänden. Das mit der Dusche abziehen halte ich , entschuldigung für pipifax da eigentlich schon auch aus deinem interesse zivilisiert zu leben schlicht weg ergreifend als muss.Gleiches gilt für das Zeitungspapier und Kompost. Desgleichen kann dir egal sein, das der andere Vermieter eine Hundealergie hat, wenn dein Vermieter dir den Hund in der wohnung erlaubt. Das damit natürlich eventuell mit dem Nachbarn keine dauerhafte Freundschaft geschlossen werden kann sollte dir auch klar sein. Das mit dem Gartenanteil geht da voll in die Hose, da er ja gesagt hat das der andere einen Anteil hat, du wusstest es also. Schlimer siehtes da mit der Durchfahrt aus. Immer wenn du belegen kannst das ein wichtiges elementarer Umstand für deine Entscheidung ausschlaggebend war, diese Wohnung anzumieten, du das dem Makler auch klar gemachthast und es danach dann nicht eintrifft, macht er sich Schadensersatzpflichtig. Dein Makler hat einfach nicht das Recht dazu die Nutzung einer Sache, welche ja nicht zu seinem Auftrag gehört (Nutzung der Garage eines Nachbarn) zu bestimmen. Da hättest du eigentlich auch drauf kommen müssen. Jetzt solltest du es nur noch beweisen können, das er das so gesagt hat. Wer schreibt der bleibt…
in diesem Sinne
Peter
Hallo, geh zum spezialisierten Anwalt. Denke es bestehen gute Chancen, zumindest wenn es Zeugen gibt. Hier wirst Du nichts erreichen, hier Argumente zu finden, die den Makler dann veranlassen, das Geld zurückzuzahlen, halte ich für aussichtslos. Also nochmal, ohne Rechtsbeistand wird das nichts. Frag den Anwalt, wie es sich mit den Kosten verhält. Habe bereits mehrfach gehört, dass wenn du im Recht bist, der Vermieter deine Anwaltskosten tragen muss. Also - fragen kostet nichts.
Der Vermieter kann Ihnen in Ihrer Wohnung das Rauchen nicht untersagen. Sie können Ihre Wohnung vertagsgemäß zu Wohnzwecken nutzen. Die Müllentsorgung regelt die Hausordnung. Der Makler hat Sie darauf hingewiesen, dass eine Garage über die Durchfahrtmöglichkeit in den Garten verfügt, sonst nichts! Schauen Sie sich darauf hin sicherheitshalber noch einmal das Exposé des Maklers an, in dem er die Wohnung beschrieben hat. Dann machen Sie sich mit dem Inhalt des zwischen Ihnen und dem Vermieter geschlossenen Mietvertrages vertraut. Sofern Ihnen darin ein Durchfahrtrecht eingeräumt wuerde, muß der Vermieter dafür sorgen, dass Sie dies auch wahrnehmen können. Soweit Ihnen der Garten zur Ausschließlichen Nutzung unter Ausschluß anderer Mieter vermeitet wurde, können Sie den Mitmieter des Gartens verweisen!
Der Mietvertag ist durch die Vermittlung des Maklers zustandegekommen. Die Provision war damit verdient und wurde von Ihnen auch folgerichtig bezahlt. Mit einer späteren Kündigung des Mietverhältnisses hat der Makler nichts zu schaffen; das ist Angelegenheit zwischen Ihnen und dem Vermieter.