Hat man hier gewonnen oder verloren ?

hallo

angenommen eine person baut einen unfall. die person bekommt eine 50/50 schuld zu gesprochen. die person klagt gegen die 50/50 auf 100 schuld des gegners.

vor gericht wird entschieden das der gegner 70 % und der kläger 30% des schadens zu tragen hat.

hat die person ( kläger ) nun gewonnen oder verloren vor gericht ? der kläger wollte zwar 100 % schuld des gegners, aber immerhin ging das urteil besser aus als vorher 50/50.

es geht um das bezahlen der klage. wer welche kosten zu tragen hat

gruss

Der Kläger hat teilweise gewonnen und teilweise verloren. Entsprechend fällt auch die Kostenentscheidung aus, § 92 ZPO.

Levay

Der Kläger hat teilweise gewonnen und teilweise verloren.
Entsprechend fällt auch die Kostenentscheidung aus, § 92 ZPO.

Levay

wie würde dann als beispiel die kostenverteilung aussehen bei angenommen gesamtgerichtskosten von 1000 euro ?

Wenn der Kläger 100% einklagen wollte und ihm eine Mitschuld von 30% zugesprochen wurde, er also zu 70% verloren hat, lautet die Kostenentscheidung:

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 30% und der Beklagte zu 70%.

Levay

Hallo,

Wenn der Kläger 100% einklagen wollte und ihm eine Mitschuld
von 30% zugesprochen wurde, er also zu 70% verloren hat,

Hat er dann nicht zu 70% gewonnen?
Das:

lautet die Kostenentscheidung:
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 30% und der
Beklagte zu 70%.

würde dazu passen.
Gruß
loderunner (ianal)

Hat er dann nicht zu 70% gewonnen?

Ja, sorry.

Hallo,

Wenn der Kläger 100% einklagen wollte und ihm eine Mitschuld
von 30% zugesprochen wurde, er also zu 70% verloren hat,
lautet die Kostenentscheidung:

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 30% und der
Beklagte zu 70%.

Könnte ein spitzfindiger Anwalt nicht auf die Idee kommen, daß es
eigentlich nur um die 50% des Klägers ging, von denen er 40% zugesprochen bekommen hat?

Cu Rene

Klar, aber warum sollte sich ein Richter von einer so abwegigen Rechtsauffassung beeindrucken lassen? Es ist doch ganz einfach: Das Gericht legt den Streitwert fest. Will jemand 1.000 Euro einklagen und bekommt nur 700 Euro, so lautet die Kostenquote eben 7/10 zu 3/10.

Levay

Hi Schmuffel,

von wem wurde denn die ursprüngliche Aufteilung getroffen? Von einem Gericht und war das endgültige Urteil dann die Berufungsinstanz? Dann wird alles zusammengerechnet und 30/70 aufgeteilt.

War die 50/50 Aufteilung aber ein Angebot der gegnerischen Versicherung, gings in dem Rechtsstreit ja nur um die restlichen 50%. Davon wurden aber nur 40% als korrekt anerkannt. Aufteilung also 60/40.

Schöne Grüße, Bernhard.

War die 50/50 Aufteilung aber ein Angebot der gegnerischen
Versicherung, gings in dem Rechtsstreit ja nur um die
restlichen 50%.

Ja, das habe ich nicht bedacht, diese Möglichkeit besteht.

hi

War die 50/50 Aufteilung aber ein Angebot der gegnerischen
Versicherung, gings in dem Rechtsstreit ja nur um die
restlichen 50%. Davon wurden aber nur 40% als korrekt
anerkannt. Aufteilung also 60/40.

Eine nichtjuristische sondern (vielleicht blöde) mathematische Frage: Wie kommt ihr auf die 40 anerkannten Prozent?

Danke
Raoul

Dann hat der spitzfindige Anwalt aber den falschen Antrag gestellt und sollte noch mal nen Crashkurs in Sachen ZPO machen.

Hi Raoul,

also, insgesamt geht es zum Beispiel um 2000 €.
Die Versicherung meint halbe halbe ist ok und bietet 1000 € an.

Der Kläger will aber mehr (die restlichen 1000 €).
Letztendlich sagt das Gericht, ok, 70/30 ist richtig, macht als Gesamtentschädigung dann 1400 €, also 400 € mehr als vorher.

Da aber eigentlich 1000 € mehr verlangt wurden, sind die 400 € davon nur 40%.

Grüße, Bernhard.

verstanden, danke owt