angenommen eine person baut einen unfall. die person bekommt eine 50/50 schuld zu gesprochen. die person klagt gegen die 50/50 auf 100 schuld des gegners.
vor gericht wird entschieden das der gegner 70 % und der kläger 30% des schadens zu tragen hat.
hat die person ( kläger ) nun gewonnen oder verloren vor gericht ? der kläger wollte zwar 100 % schuld des gegners, aber immerhin ging das urteil besser aus als vorher 50/50.
es geht um das bezahlen der klage. wer welche kosten zu tragen hat
Wenn der Kläger 100% einklagen wollte und ihm eine Mitschuld
von 30% zugesprochen wurde, er also zu 70% verloren hat,
lautet die Kostenentscheidung:
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 30% und der
Beklagte zu 70%.
Könnte ein spitzfindiger Anwalt nicht auf die Idee kommen, daß es
eigentlich nur um die 50% des Klägers ging, von denen er 40% zugesprochen bekommen hat?
Klar, aber warum sollte sich ein Richter von einer so abwegigen Rechtsauffassung beeindrucken lassen? Es ist doch ganz einfach: Das Gericht legt den Streitwert fest. Will jemand 1.000 Euro einklagen und bekommt nur 700 Euro, so lautet die Kostenquote eben 7/10 zu 3/10.
von wem wurde denn die ursprüngliche Aufteilung getroffen? Von einem Gericht und war das endgültige Urteil dann die Berufungsinstanz? Dann wird alles zusammengerechnet und 30/70 aufgeteilt.
War die 50/50 Aufteilung aber ein Angebot der gegnerischen Versicherung, gings in dem Rechtsstreit ja nur um die restlichen 50%. Davon wurden aber nur 40% als korrekt anerkannt. Aufteilung also 60/40.
War die 50/50 Aufteilung aber ein Angebot der gegnerischen
Versicherung, gings in dem Rechtsstreit ja nur um die
restlichen 50%. Davon wurden aber nur 40% als korrekt
anerkannt. Aufteilung also 60/40.
Eine nichtjuristische sondern (vielleicht blöde) mathematische Frage: Wie kommt ihr auf die 40 anerkannten Prozent?
also, insgesamt geht es zum Beispiel um 2000 €.
Die Versicherung meint halbe halbe ist ok und bietet 1000 € an.
Der Kläger will aber mehr (die restlichen 1000 €).
Letztendlich sagt das Gericht, ok, 70/30 ist richtig, macht als Gesamtentschädigung dann 1400 €, also 400 € mehr als vorher.
Da aber eigentlich 1000 € mehr verlangt wurden, sind die 400 € davon nur 40%.