Hallo!
würde gern wissen wie es sich im folgendem fall verhält:
eine frau hat einen zeitvertrag bis februar 2013. jetzt ist sie schwanger, das baby wird im juni 2010 geboren, es folgt ein jahr elternzeit bis juli 2011. die frau will dann wieder in den job zurück. geht das automatisch?oder verliert sie den anspruch auf ihren arbeitsplatz?
mache mir große sorgen um die zukunft…
mfg, k.l.
Hallo!
Soweit ich informiert bin, besteht selbstverständlich derselbe Kündigungsschutz wie wenn es sich um eine unbefristete Tätigkeit handeln würde.
Das heißt, das Baby kommt, die Ansprüche auf Elternzeit können genommen werden und sie kann wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren.
Im Februar 2013 läuft der Vertrag dann ganz normal aus, wenn er nicht verlängert wird.
danke für die schnelle antwort!!!wäre schön, wenn sich ihre info als richtig erweist!!