Hallo ihr Lieben,
stellt euch mal folgende Situation vor:
Ein Auszubildener hat 2,5 Jahre lang bis zum 17.01.2011 eine Ausbildung bei einem Unternehmen gemacht. In dieser Zeit wurden Weihnachts - und Urlaubsgeld bezahlt. Ab dem 18.01.2011 wurde dann ein befristeter Arbeitsvertrag ausgefertigt. Aus diesem heraus kündigte der Arbeitnehmer zum 01.03.2011, da es in dem Ausbildungsunternehmen mehrfach zu Mobbing kam.
Der Arbeitnehmer hat dann zum Kündigungszeitpunkt 2 qualifizierte Zeugnisse angefordert.
Diese kamen auch, jedoch nach der meinung des AN nicht qualifiziert.
Das Ausbildungszeugnis enthielt lediglich Angaben über Ihre Person, Dauer und Art der Ausbildung und den Satz " Wurde nach richtlinien der ausbildungsordnung ausgebildet." Das ist doch kein qualifiziertes Zeugnis???
Das Zeugnis für die letzten 3 Monate im Arbeitsverhältnis, weichte aufeinmal 2-3 Noten vom Azubizeugnis ab.
Kann das sein?
Und dann sollte sie noch das Weihnachtsgeld von DEZ 2010 zurückzahlen. Ist das rechtens?
Wie seht ihr das?
Per Einschreiben wurde schon 2 x mal gebeten, dass zeugnis zu ändern.
Jetzt kommt der Gerichtstermin, hätte man da chancen?
Chancen gibt es immer… ich würde so was nicht ohne Anwalt machen…
Auch ein Hallo,
Hallo ihr Lieben,
stellt euch mal folgende Situation vor:
Ein Auszubildener hat 2,5 Jahre lang bis zum 17.01.2011 eine
Ausbildung bei einem Unternehmen gemacht. In dieser Zeit
wurden Weihnachts - und Urlaubsgeld bezahlt. Ab dem 18.01.2011
wurde dann ein befristeter Arbeitsvertrag ausgefertigt. Aus
diesem heraus kündigte der Arbeitnehmer zum 01.03.2011, da es
in dem Ausbildungsunternehmen mehrfach zu Mobbing kam.
Bei Weihnachtsgeld ist oftmals eine Klausel, dass diese zurück zu zahlen ist, wenn das Arbeitsverhältnis vor dem 30.6. etc. etc. etc. beendet wird.
Falls tarifvertragliche Bindung, könnte man da nachlesen.
Der Arbeitnehmer hat dann zum Kündigungszeitpunkt 2
qualifizierte Zeugnisse angefordert.
Wieso 2?
Diese kamen auch, jedoch nach der meinung des AN nicht
qualifiziert.
Das Ausbildungszeugnis enthielt lediglich Angaben über Ihre
Person, Dauer und Art der Ausbildung und den Satz " Wurde nach
richtlinien der ausbildungsordnung ausgebildet." Das ist doch
kein qualifiziertes Zeugnis???
Wenn man in der Ausbildung ist, lernt man. Wie soll ein AG das Lernverhalten eines Azubi bewerten?
Das Zeugnis für die letzten 3 Monate im Arbeitsverhältnis,
weichte aufeinmal 2-3 Noten vom Azubizeugnis ab.
Kann das sein?
Theoretisch ja, denn als Azubi hatte man noch „Welpenschutz“ und die Anforderungen an einen ausgelernten Mitarbeiter sind Höher als an einen Azubi.
Und dann sollte sie noch das Weihnachtsgeld von DEZ 2010
zurückzahlen. Ist das rechtens?
Wie oben geschrieben, ist überwiegend in AV vereinbart, dass das Weihnachtsgeld zurückgezahlt werden muß, wenn das AV am …endet bzw. in Teilforderung.
Schönen Tag noch.
Unfassbar - Ausbildungszeugnis qualifiziert
Hallo.
Daß du keine Ahnung hast, mache ich dir nicht zum Vorwurf.
Daß du aber deine Ahnungslosigkeit als Hinweis gibst, ist arrogant, unverschämt, schädigend und hier absolut fehl am Platz.
Wenn man in der Ausbildung ist, lernt man. Wie soll ein AG das
Lernverhalten eines Azubi bewerten?
Ausbildungszeugnis
Hilfe, hilfe, hilfe
Grüßle
Thom
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