Hat mein Bruder ein Vorkaufsrecht ?

Meine Mutter gedenkt, ihr Haus zu verkaufen! Es handelt sich hierbei um unser Elternhaus! Mein älterer Bruder (es gibt noch einen jüngeren) will das verhindern, in dem er ein Vorkaufsrecht seinerseits geltend machen will (obwohl er es sich nicht leisten könnte)! Meine Mutter will es verkaufen, weil sie es auf Dauer nicht halten kann und damit es später keinen Zoff gibt! Meine frage: hat mein Bruder generell ein Vorkaufsrecht?

Hallo,

leider kann ich da keine sichere Auskunft geben. Ich denke aber nicht, dass ihm ein Vorkaufsrecht zusteht. Er kann es wieder jeder andere zu den üblichen Konditionen kaufen.

Hallo Worldwindow,

ich gehe einmal davon aus, dass deiner Mutter das Haus alleine gehört sie auch allein im Grundbuch steht. Falls das nicht so ist - und ihr als Söhne bespw. ggf. zum Teil mit im Grundbuch steht - erbitte ich einen Hinweis.

Dein Bruder hat schonmal kein gesetzliches Vorkaufsrecht. Dieses besitzen lediglich Gemeinden, Mieter bei Umwandlung der Wohnung in Teileigentum etc. Dann gibt es noch dingliche (d. h. im Grundbuch festgehalten) und schuldrechtliche (durch einen Vertrag) Vorkaufsrechte. Falls dein Bruder ein solches Vorkaufsrecht nicht hat (und das müsste die Mutter ja wissen), kann dein Bruder m. E. kein Vorkaufsrecht geltend machen.

Nochmals zur Klarstellung: allein aus der Tatsache heraus, dass man ein Sohn ist, hat man noch kein Vorkaufsrecht!

Ich hoffe, dass ist klar geworden.
Bei Rückfragen, gerne nochmal melden.

VG

Das Gesetz sieht ein Vorkaufsrecht zugunsten der (anderen) Miterben vor, sobald ein Miterbe seinen Erbanteil verkaufen will.

meines Wissens hat er kein Vorkaufsrecht, ausser es hätte ihm jemand eingeräumt, sprich rechtlich gültig (z.B. über einen Vertrag) zugesichert.

Ich weiß aus eigener Erfahrung dass Erbsachen immer emotional sehr belastet sind. Deswegen ist es immer von Vorteil, sich frühzeitig und „cool“ mit dem Thema auseinanderzusetzen. Am Besten, man läßt die Ehepartner „außen vor“!

Viel Glück bei der Einigung, Hans.