Hat mein Halbbruder ein Erbrecht ?

Mal angenommen Mann E und Frau S sind verheiratet und aus dieser Ehe sind 2 Kinder ( Kind D und B).

Vor der Ehe hat hat Mann E allerdings ein uneheliches Kind R mit Frau N gezeugt. Dieses Kind R wurde von dem Ehemann von Frau N adoptiert.

Wie wird das erbe auf die 3 kinder verteilt wenn

a) Frau S zuerst stirbt
b) Mann E zuerst stirbt
c) beide verstorben sind

Kann man Kind R enterben und das Erbe nur zwischen Kind D und Kind B aufteilen, oder ist dies unmöglich

Was würde geschehen, wenn Kind R nichts von seinem leiblichen Vater Mann E weiß und dieser verstirbt, wird er dann erst nach dem Tod von ihm erfahren und wie würde es ihm mitgeteilt werden ?

Vielen Dank schon mal im vorraus

das konnte nur mit Einverständniss des leiblichen Vaters durchgeführt werden. Ab der Adoption ist jegliches Verwandschaftliches Verhältniss nicht mehr existent. Es ist auch nicht mehr dein Halbbruder.

@OBM vielen Dank für deine schnelle Antwort sie hat mir sehr weitergeholfen, kann Kind R in diesem Fall keinen Pflichtanteil in anspruch nehmen ?

Hallo,

Auch kein Pflichtteil.
Wenn es denn wirklich eine Adoption war. Manchmal wird von etwas geredet und es werden Begriffe benutzt, die bei „rechtlicher Betrachtung“ ganz anders aussehen.

Gruß
Jörg Zabel

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