Hat mein sohn ein recht auf erbschaft?

hallo leute ,was ich schon immer wissen wollte,hat mein sohn ein recht auf ein erbe,
er ist der erstgeborene von herrn „X"der aber verheiratet ist und inzwischen auch eheliche kinder
mit seiner ehefrau hat! ich selber habe,als mein sohn 5jahre war auch geheiratet und meinem sohn,
mit einverständnis des laiblichen vaters,unterschrift beim jugendamt,den neuen namen gegeben,
also in die ehe schreiben lassen,aber nicht adoptiert,nur namensgebung,der laibliche vater hatte
immer alimente bezahlt!mich würde jetzt interessieren,falls herr"X“ versterben sollte,ob dann mein sohn erbberechtigt
ist oder wäre,man hört verschiedenes,wir sind in wien zuhause,und bitten um antworten auf diese frage,LG.

Eheliche und uneheliche Kinder sind in Österreich erbrechtlich gleichgestellt.
Natürlich erbt er. Gleichberechtigt mit den ehelichen Kindern.

Ich verstehe es nicht. Kann man das nicht auch klarer beschreiben um was es geht ?

Dein Sohn ist das Kind von Herrn X ?
Wie soll das gehen, wenn er nicht adoptiert ist ?

Das ist einuneheliches Kind und diese sind sowohl in Austria wie in D und da wenn sie nach 1949 geboren sind, den ehelichen Kindern im Erbrecht gleichgestellt. ramses90

Sicher, bei uns in Deutschland auch. Aber vom selben Erzeuger müssen sie schon sein.

Nur geht es hier doch anscheinend um ein fremdes Kind was in einer anderen Familie lebt und dessen Namen führt. Aber nicht adoptiert ist.

Es erbt nichts aus der Familie wo es lebt (nur wenn laut Testament so bestimmt) es erbt aber vom leiblichen Vater, der hier Herr X genannt wird.

Wenn ich es richtig verstanden habe.

Das weiß ich ja.
Aber fragt er das denn an ?
Ich lese da was anderes.

Der Sohn der Fragerin ist der Erstgeborene von Herrn X.
Damit ist er erbberechtigt, wenn dieser stirbt.
Egal, wessen Namen er trägt.

Der Sohn lebt bei der Mutter und ihrem Ehemann, der nicht der Vater ist, weil das ist Herr X.
Sie hat das schon klar geschrieben.

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ER fragt gar nichts an, es ist seine Mutter, die fragt. Und die ist höchstwahrscheinlich weiblich.

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Es ist immer schön wenn man die Frage so gut versteht.
um wie viel Ecken muss man eigentlich denken um den Text zu verstehen?

Ich beglückwünsche alle, die eine so gute Auffassungsgabe haben :smile:

Sie fragt das an und zwar für den (esrt) geborenen Sohn des X der inzwischen verheiratet ist.
Sie lebt mit diesem Sohn inzwischen mit einem anderen Partner zusammen auf dessen Nachnamen der Sohn des X mit der Einwilligung des X = leiblicher Vater umbenannt wurde, sodass nun in der Familie alle denselben Nachnamen tragen.
Jetzt klar? ramses90

Ja, klar.
Der Sohn hat Erbrechte an Vater X und an seine Mutter, nicht an den neuen Ehemann der Mutter.

danke für die zahlreichen antworten!
mein sohn hat sich selbst mit dem noch nie
aussernander gesetzt,das wollte ich als seine mutter
wissen,weil man halt viele verschiedene antworten
bekommen hat,aber ich wollte halt wissen,ob er
anrecht hätte,sollte es so sein!!! herr „X“ soll noch lange
leben,gott behüte ihn!
nochmal danke,LG.