Hat mein Stiefsohn 21 Anspruch auf Internet?

Hallo!

Mein 21 Jähriger Stiefsohn wohnt mit in unseren Haus, in welches wir vor kurzem gezogen sind. Zuvor wohnte er bereits seit der Scheidung seiner Eltern in unserem Haushalt (vor 8 Jahren). Seit einem Dreiviertel Jahr sind wir am bauen und nun endlich eingezogen. Geholfen hat er nicht, hat aber auch in dieser Zeit die Chance nicht genutzt, sich eine eigene Wohnung zu suchen. Er wollte nicht wirklich mit auf’s Land ziehen. Statt dessen versinkt er im Internet. Er hat zwar eine Ausbildung, aber mehr nicht… Nun stellt er nur Ansprüche, tut aber nichts dafür. Als er mir gestern helfen sollte, ist er völlig hysterisch geworden, hat rumgeschrieen, dass er hier überhaupt nicht herziehen wollte und so weiter… Nun konfrontierte er mich heute, das er sich nicht erpressen lasse, da ich ihm nach diesem Auftritt das Internet gesperrt habe. Er habe Anspruch auf Internet! Kann das stimmen? Wir bekommen noch Kindergeld für ihn, aber sicher nicht dafür, dass ich ihm Internet zur Verfügung stelle oder doch?

Grüße Thomas.

Hallo, ich kenne mich zwar bei Internetproblemen ganz gut aus; dass bezieht sich aber ausschließlich auf die Technik. Ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand einen Anspruch auf einen Internetzugang hat. Diese Frage kann in diesem Forum wahrscheinlich keiner beantworten. Da ist wohl eine Rechtsberatung notwendig.

Gruß manni-frd

Hallo.Kurz und knapp:Nein,hat er nicht.Er ist 21 und seit drei Jahren volljährig.Er hat eine abgeschlossene Ausbildung und da kann von Ihm erwartet werden das er sich einen Job sucht.Tedet doch mal in Ruhe zusammen.Irgendetwas scheint ja im Moment nicht zu harmoniesieren.Warum wollte er nicht mit aufs Land?
Schließlich bleibt noch das er sich etwas eigenes sucht-notfalls auch mit Frist ( freiwillig ) für den Auszug von " Hotel Mama / Papa "

Gruß,

Hi Thomas,

es gibt tatsächlich so was wie einen „Anspruch auf Internet“. Dieser wurde durch den Bundesgerichtshof beschlossen. Allerdings heißt das mehr oder weniger, dass man bei Ausfall der Leitung klagen kann. Hier ist die Sachlage jedoch anders. Dein Stiefsohn zahlt ja nicht für die Leitung. Daher hat er mit 21 auch keinen Anspruch.

Allerdings solltest Du Dich eher fragen was genau da los ist. Die ganze Situation scheint ja nicht so doll zu sein. Menschen spiegeln immer das eigene Verhalten.
Der Zustand in dem Du Dich befindest wird auch die Beziehung zu Deiner Partnerin belasten.
Ihr solltet miteinander in „Ruhe“ reden und die Dinge klären. Für mich hört sich die Situation ziemlich verfahren an. Kann Dich nur dazu ermuntern die Beziehung zu kitten, Ihn zu fragen wie er sich fühlt und was Ihm auf dem Herzen liegt.

Internet kann er sich mit 21 Jahren jedoch selbst kaufen, dazu braucht man einen Stick und eine SIM karte. Ob das allerdings förderlich für die Beziehungen im Haus (also Deine und die Eure zum Sohn) ist, dass wage ich mal zu bezweifeln.

Das Kindergeld braucht Ihr schon für Essen und Wohnraum, wenn was übrig bleibt könnte man Ihm das geben.

Wie gesagt, glaube Internetanschlüsse sind nicht Euer Problem.

Grüße
Chris

Hallo Thomas,
rechtlich kann ich Dir zu Deiner Frage nichts Verbindliches, Fundiertes sagen.
Menschlich gesehen bist Du im Recht. Dein Sohn hätte beim Hausbau, beim Umzug und bei ganz vielen kleinen Arbeiten, die täglich bei solch einem Haus und Hof wie Deinem/Euerem anfallen, feste mithelfen können und sollen.
Das Kindergeld deckt ja höchstens 1/4 dessen ab, was man für so einen Sohn/Stiefsohn täglich an Mühen, Sorgen und Geld aufwenden muß. So 5 oder 6 Std. täglich darf er Euch ruhig helfen. Das ist halt meine persönliche Meinung.
Und wenns hart auf hart kommt, so wie jetzt bei Euch, dann hat der Herr Siefsohn sicher überhaupt kein Recht auf einen von Euch bezahlten, intakten Internet-Zugang. Ob es auch taktisch, menschlich, psychisch klug ist, seinen Internet-Zugang zu sperren, das kommt zu sehr auf den Einzelfall an. Da weiß ich zu wenig über Euch.
Vorschlag: Setzt Euch doch mal ruhig zum Kaffee an einen Tisch, Deine Frau, Dein Stiefsohn und Du zu einer Lage-Erörterung. Er kann ja auch noch einen Freund mitnehmen zu dieser Besprechung. Daß seine Seite/Meinung auch doppelt besetzt ist.
Dabei soll dann jeder von Euch seine Ansichten vorbringen und begründen.
Vielleicht führt das sogar zu einer gütlichen Einigung.

Viel Glück und Erfolg!
Herzliche Grüße
Bernhard

Hallo Thomas,

zuerst gleich eindeutig: Ich kann KEINE Rechtsauskunft geben, ich bin dazu weder befugt noch hab’ ich mich je damit eingehend genug befasst.

Aber - mir scheint, dass hier mehr ein menschliches Problem denn ein rechlichtes ansteht und eine Lösung verlangt. So glaube ich, mit einer „menschlichen Meinung“ zwar nicht helfen, aber vielleicht doch zu einer Lösung beitragen zu können.

Ihr Stiefsohn ist offenbar erwachsen, also kein „sorgebedürftiges Kind“ - es sei denn, er wäre es wegen entsprechender Behinderung (worauf das Kindergeld schließen lässt).

Mein persönliche Lebenserfahrung (ich bin über 70) hat mich gelehrt, dass Menschen, die nichts „produzieren“ (d.h. keiner sinnvollen, produktiven Arbeit nachgehen, deren Ergebnis ihnen einen zumindest kleinen Anlass zu „Stolz“ auf die erbrachte Leistung gibt), ihrer Umgebung Ärger „produzieren“ - so merken sie offenbar, dass sie noch imstande sind, „Wirkungen“ zu schaffen (was normaler Weise durch produktive Tätigkeit geschieht).

Zudem, ein reifer Mensch, der sich nicht selbst erhält, (natürlich immer unter der Voraussetzung, dass er im Vollbesitz seiner Kräfte ist) leidet an Sinnlosigkeit. Einen solchen Menschen zu „unterstützen“, indem man ihm alle Verantwortung für das eigene Wohlergehen abnimmt, halte ich persönlich für eine Art von „Kleinhalten“.

Ich würde unter allen Umständen darauf drängen, dass mein Sohn das tut (sofern er das aufgrund seines Befindens kann), und würde ihm nur dabei helfen, aber ihm nicht erlauben, sich bedürftig zu geben und nur zu verlangen. Ich würde mich hier überhaupt nicht auf „gesetzliche Bestimmungen“ berufen, sondern es als familiäre Angelegenheit behandeln.

Wie gesagt - das ist KEIN fachlich oder sachlich fundierter Rat, sondern nur ein „menschlich bedingte“ Meinungsäußerung.
Viel Glück!
Helmut

Hallo Thomas,

schwierige Frage. Einerseits ist er ja volljährig und es würde von daher entscheidend sein, was im Mietvertrag vereinbart ist. Andererseits ist er euer Kind und es gibt keinen Mietvertrag. Im Mietrecht würde ich die Frage deshalb nicht sehen.

Und soweit ich weiß leitet sich auch aus keinem anderen Gesetz ein Rechtsanspruch auf einen Internetzugang ab, wenn dies nicht ausdrücklich - z.B. im Rahmen eines Mietvertrags - vereinbart ist.

Hallo,

einen Anspruch auf „Internet“, quasi einen Anspruch auf eine Verbindung zum öffentlichen Telekommunikationsnetz hat man, wenn man die Gegenleistung, sprich die Gebühren für das Einrichten und für die Verbindung selbst bezahlt.

Die elterliche Fürsorgepflicht nach §§ 1626 ff. BGB erlischt mit der Volljährigkeit der Kinder. Trotzdem
haben die Eltern eine Pflicht für die Ausbildung zu sorgen. Da Ihr Stiefsohn bereits eine Ausbildung abgeschlossen hat und wohl nicht beabsichtigt ein darauf aufbauendes Studium zu beginnen, haben Sie meiner Ansicht nach alle Voraussetzungen für die Einhaltung der Pflicht erfüllt.

Nunmehr muss sich aber ein Mensch mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung auch irgendwo bewerben können. Heutzutage ist das Internet dafür aber unumgänglich.

Eine Pflicht, Ihrem Stiefsohn einen Internetzugang zu gewähren, könnte daher in begrenztem Maße bestehen. Wenn er natürlich nur im Internet Spielen nachgeht und keine berufsfördernden Tätigkeiten vornimmt, können Sie, falls Sie sich nicht dazu entscheiden, Ihren Stiefsohn vor die Tür zu setzen, dass Internet nur für eine eingeschränkte Zeit am Tag (ich denke max. 2 Stunden am Tag zu einer angemessenen Zeit wären ausreichend) gewähren, oder wenn Sie die Zeit,den Aufwand und zudem noch die technischen Kenntnisse aufbringen, könnten Sie auch den Zugang zu bestimmten Webseiten sperren, die nichts mit der Suche nach Arbeitsstellen oder Weiterbildungsmaßnahmen zu tun haben, oder, oder, oder…

Also einen Anspruch auf dauerhafte Nutzung des Internetzugangs hat der Stiefsohn meiner Ansicht nach nicht.

Ich sehe keinen Rechtsanspruch auf Internetzugang.
Mit der abgeschlossenen Ausbildung haben Sie wohl auch die elterlichen Unterhaltspflichten endgültig erfüllt. Ggf. müßte Ihr Sohn staatliche Unterstützung beantragen, wenn er keinen Job findet. Wenn Sie also keine Unterhaltspflicht mehr haben, müssen Sie dem Sohn also auch keinen Internetzugang ermöglichen.

Hallo,

er hat keinen Anspruch auf das Internet. Er hat lediglich anspruch auf angemessene Unterkunft und Verpflegung. Dabei bestimmen Sie als Hausherr klar die Regeln. So frei nach dem Motto:" So lange Du noch Deine Füße unter meinen Tisch noch stellst, hast Du Dich auch hier zu fügen."

Bevor Ihre Situation eskaliert, Rate ich Ihnen aber dazu bei uneinsichtigem Verhalten, einen Termin bei einer Familienberatungstelle auf zu suchen, bzw. dort zu vereinbaren. Dort ist der richtige Rahmen Probleme anzusprechen. Verweigert er sich dem dann mehrfach und nachweislich, würde ich den „Rausschmiss“ organsieren. Auch hier gibt die Famielenberatungstelle wertvolle Tipps und Anregungen. Auch eine soziale Einrichtung wie „die Brücke“ oder die Arbeiter Wohlfahrt könnte hilfreiche Tipps gegen.

Mit freundlichen Grüßen
Andreas

Verkäufer, Einzelhandelskaufmann (Lebensmittelbereich), Handelsfachwirt, Immobilienmaklerschein, Fleischermeister, Gaststättenschein, Fleischkontrolleuer (amtl. Tierarztfachassistent), Koch, Dienstleistungsfachwirt, Betriebswirt HWK und angehender Betriebswirt IHK

Hi, Thomas,

leider kann ich Dir keinen Rechtsrat geben - ich bin kein Jurist. Allerdings finde ich es erstaunlich, dass Dein Stiefsohn offenbar die Bedingungen diktiert, zu denen ihr ihn aufnehmt. Da ist in der Vergangenheit wohl einiges falsch gelaufen. Ich kann Euch nur dringend raten, einen Rechtsanwalt zur Klärung der Rechtslage hinzuzuziehen und dann einen klaren Schlussstrich für Hotel Mama zu ziehen. Er ist volljährig, er hat eine Ausbildung, er sollte jetzt auf eigenen Beinen stehen. Das ist mein Blick „von außen“. Ich hoffe, Deine Frau und Du, Ihr zieht an einem Strang UND in derselben Richtung …

Hallo,
Sie schneiden hier ein schwieriges Thema an.
Für mich ist nicht ganz klar ob der Sohn arbeitet oder studiert oder was?
Ihm das Internet zu kappen finde ich schwierig.
Sucht er sich darüber eine Arbeit oder recherchiert für das Studium etc. etc. hat er ein gutes Argument.
Wenn er tatsächlich zu viel dran sitzt - was macht er da (?) - muss man evtl. über Spielsucht nachdenken oder es ist ein Hilfsmittel zur Flucht aus der Realität.

Nur immer nachgeben ist auch nicht die Lösung.

Wenn die Eltern kein vernünftiges Gespräch mit dem 21j.Sohn mehr führen können mit dem Inhalt fordern und fördern ohne Vorwürfe (!) aber mit gemeinsam erarbeiteten Zielvorgaben, dann würde ich sehr ernsthaft darüber nachdenken einen Mediator einzuschalten, der vermitteln kann oder vielleicht eine Familienberatung erwägen oder sonst wie geeignete psychologische Hilfe hinzuziehen.
Söhne die nicht erwachsen werden „wollen“ brauchen Hilfe sonst geht das Leben u.U. schief!
MfG
KKl

Hallo!

Mein 21 Jähriger Stiefsohn wohnt mit in unseren Haus, in

welches wir vor kurzem gezogen sind. Zuvor wohnte er bereits
seit der Scheidung seiner Eltern in unserem Haushalt (vor 8
Jahren). Seit einem Dreiviertel Jahr sind wir am bauen und nun
endlich eingezogen. Geholfen hat er nicht, hat aber auch in
dieser Zeit die Chance nicht genutzt, sich eine eigene Wohnung
zu suchen. Er wollte nicht wirklich mit auf’s Land ziehen.
Statt dessen versinkt er im Internet. Er hat zwar eine
Ausbildung, aber mehr nicht… Nun stellt er nur Ansprüche,
tut aber nichts dafür. Als er mir gestern helfen sollte, ist
er völlig hysterisch geworden, hat rumgeschrieen, dass er hier
überhaupt nicht herziehen wollte und so weiter… Nun
konfrontierte er mich heute, das er sich nicht erpressen
lasse, da ich ihm nach diesem Auftritt das Internet gesperrt
habe. Er habe Anspruch auf Internet! Kann das stimmen? Wir
bekommen noch Kindergeld für ihn, aber sicher nicht dafür,
dass ich ihm Internet zur Verfügung stelle oder doch?

Grüße Thomas.

Ich wüsste gern, was die Mutter deines Stiefsohns dazu sagt, dass du dir -Rechts-beistand im Internet holen willst… wenn dir das Ernst ist, frag lieber deinen Rechtsanwalt.

Hallo,
rein rechtlich bist Du auf der „grünen Seite“!
Allerdings solltet ihr euren Familienstreit - die Mutter ist ja wohl auch beteiligt - intern regeln. Ich nehme nicht an, dass Du Deinen - berechtigten - Willen gerichtlich durchsetzen willst, oder?
Gruß
Hans