Hat mein Streitverfahren Aussicht auf Erfolg?

Hallo zusammen,

ich bin gerade ziemlich zerkinirscht und frage mich bzw. euch, ob sich die folgende Sache lohnt bzw. Aussicht auf Erfolg hat.

Eine Person hat mich im Frühjahr schriftlich für eine Homepage beauftragt. Die Beauftragung kam als PDF-File per Mail. Einen speziellen Vertrag gibt es nicht. Ich habe dem Kunden einen graphischen Entwurf gemacht, den er abgesegnt hat (alles per Mail). Da sich die Geschichte (Daten/Inhalte liefern) in die Länge zog, schribe ich den Kunden an, ob es von seiner Seite her in Ordnung gehe, wenn ich ihm eine Abschlagsrechnung von 200,- Euro in Rechnung stellen würde. Er gab sein Einverständniss per Mail.
Allerdings hat er nicht gezahlt. Auf eine freundliche Mail ca. 3 Wochen später keine Reaktion. Eine Zahlungserinnerung per Mail hat er mit einer Ausrede (Bank hat einen Fehler gemacht) beantwortet. Wieder kein Geld, es folgten die 1. und 2. Mahnung, auf die er jeweils am Stichtag mit einer weiteren Ausrede antwortete (z.B. war im Urlaub, etc). Schliesslich reichte es mir und ich leitete ein Mahnverfahren gegen ihn ein. Nach einer Frist von wieder 2 Wochen hatte ich dem Amtsgericht den Auftrag auf Vollstreckung geschikct. Heute kam dan Post vom Amtsgericht, das der Kläger (mein ehemaliger Kunde) ohne Angaben einer Begründung Widerspruch eingelegt hat. Nun lag ein Zahlschein in Höhe v. 62,50 Euro bei. Nach Bezahlung dieser Summe wird die Durchführung eines streitigen Verfahrens eingeleitet.

Nun weiss ich nicht was ich machen soll. Ich habe Angst das sich das in die Länge zieht, Kosten entstehen und ich am Ende mit leeren Händen plus Ausgaben darstehe. Meine Fragen an Euch: Hat das Ganze aussicht auf Erfolg? Wie zählen hierbei die E-Mails als Beweise? Hat die Gegenpartei irgendwas in der Hinterhand? Wie geht es im Falle der Einleitung eines streitigen Verfahrens weiter. Benötige ich dann einen Rechtsanwalt. Ich bin nämlich nicht versichert (für diese Nebentätigkeit)!

Ich hoffe auf klärende, weiterhelfende Antworte!

Vielen Dank schoneinmal!

Gruss Andreas

Durchaus auch Mails binden, aber…

Durch die IP ist derjenige der die Mail verschickt hat erkennbar.
Steht im Kopfteil der Mail Der Anbieter des Internetzugangs muss wenn da Zweifel aufkommen sagen Wer dahinter steckt.

Ansonsten alle Mails ausdrucken . mit Kopfteil und ab zum Anwalt.

Dein Kontrahent wird sicher behaupten ich war es nicht, dann kommt es darauf an wie speziell es ist, ob man Ihm beweisen kann, daß Er den Auftrag vergeben hat. Dann zahlt er auch.

ABER es gibt ein Erfordernis das heist Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung zur Inverzugsetzung des Schuldners
Sonst kann es Dir passieren der zahlt deinen Lohn und Du stehst mit den Kosten da. incl. der deines Mahnantrages und des Anwalts.

Ein Anwalt wird sicher erst rechtsgültig mahnen, dann wird man sehen
Deine EMailmahnungen erfüllen die Inverzusetzung sicher nicht.

Johannes.

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Dein Kontrahent wird sicher behaupten ich war es nicht, dann
kommt es darauf an wie speziell es ist, ob man Ihm beweisen
kann, daß Er den Auftrag vergeben hat.

hi,

dumme sache das. verträge schließt man normalerweise eben schriftlich… aber wie sieht es aus mit einem fax und gefaxter unterschrift? in vielen fällen wird das als ausreichend beweiskräftig eingestuft. wie sieht es aus mit zeugen, also wenn A einen zeugen hat, der ebenfalls die emails von B gelesen hat und aussagen kann, daß B einen Auftrag erteilt hat und nicht zahlt? ich denke, daß auch das nichts nutzt, da ja nicht beweisbar ist, WER die emails letztendlich geschrieben hat.

gruß
datafox

Faxe werden nicht anerkannt es sei denn der andere schickt dein Fax zurück mit Empfangsquittung.
Email ist das Problem ähnlich die Herkunft kann man manchmal verschleiern und den Namen auch.

IP Nummer beim Anbieter fragen per Anwalt. wenn dann der richtige Name kommt (Gleichheit)

Guten Rutsch Johannes

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IP Nummer beim Anbieter fragen per Anwalt. wenn dann der
richtige Name kommt (Gleichheit)

hi,

ja, das ist ja banal. jeder hacker kann rausfinden, von welchem computer und unter welchem account ein mail kam. aber trotzdem könnte es sein, daß ein dritter sich meines computers bemächtigt, mein password gecrackt, in meinem namen emails verschickt und so einen auftrag gegeben hat, den ich nicht bezahlen werde. es ist zwar unwahrscheinlich aber nicht ausgeschlossen. somit steht meine schuld nicht unzweifelhaft fest und ich bin frei…!

gruß
datafox

IP Nummer beim Anbieter fragen per Anwalt. wenn dann der
richtige Name kommt (Gleichheit)

hi, Datafox - warum sollte das jemand tun und wie oft hat er Zugriff gehabt immer wenn es nötig war?

Er ist dann Dein Erfüllungsgehilfe wenn Er in deinem Namen Aufträge erteilen kann.

Johannes.

ja, das ist ja banal. jeder hacker kann rausfinden, von
welchem computer und unter welchem account ein mail kam. aber
trotzdem könnte es sein, daß ein dritter sich meines computers
bemächtigt, mein password gecrackt, in meinem namen emails
verschickt und so einen auftrag gegeben hat, den ich nicht
bezahlen werde. es ist zwar unwahrscheinlich aber nicht
ausgeschlossen. somit steht meine schuld nicht unzweifelhaft
fest und ich bin frei…!

gruß
datafox

hallo,

stellen wir uns mal vor, ich gebe aufträge über email und streite es hinterher ab, mit der begründung, jemand hätte sich an meinem computer zu schaffen gemacht.

hi, Datafox - warum sollte das jemand tun und wie oft hat er Zugriff gehabt immer wenn es nötig war?

„muß ich mich als opfer *g* für den -hacker- entschuldigen?“ (höhö) natürlich *kann* sowas vorkommen, vor allem wenn der angriff in einem büro stattfand und nicht zuhaus.

Er ist dann Dein Erfüllungsgehilfe wenn Er in deinem Namen
Aufträge erteilen kann.

„es war aber nicht mein auftrag, sondern er hat es einfach so getan, um mir zu schaden.“

so, jetzt beweise mal schön daß ich lüge, und zwar lückenlos, sonst bin ich unschuldig.

*fg*

gruß
datafox

Nicht mein Problem wenn Du dein Scheckbuch mit Pin und Karte liegen lässt und JEDER verfügungen treffen kann in Deinem Namen.
Johannes

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Hallo Andreas,
Du hast bereits jetzt 62,50 € (Gebühren, Zeit usw. nicht mitgerechnet) bezahlen müssen um vielleicht 200,00 € von einem ehemaligen Kunden zu erhalten. Dazu sagt man: „gutes Geld dem schlechten hinterherwerfen“)
Sowas solltest Du als Erfahrung mit Lerncharakter verbuchen.
Schont die Nerven und den Geldbeutel.
Viele Grüße
Gisa

Hallo!

Jetzt muss ich doch was dazu sagen. Im Prozess gilt der Grundsatz der Unbeschränktheit der Beweismittel, es gibt daher keinen Grundsatz der sagt, dass ein Fax ein e-mail oder sonstwas nicht oder schon anzuerkennen ist! Das Gericht muss alle Beweise prüfen und abwägen und dann den Sachverhalt feststellen. Dass natürlich in der Regel ein e-mail weniger beweiskräftig ist als ein Telefax und das wiederum weniger beweiskräftig als ein unterschriebener Vertrag ist eh klar, ändert aber nichts an diesem Grundsatz. Es kommt durchaus vor, dass eine mündliche Änderung eines schriftlichen Vertrages als bewiesen angenommen und festgestellt wird.

hi, Datafox - warum sollte das jemand tun und wie oft hat er Zugriff gehabt immer wenn es nötig war?

Er ist dann Dein Erfüllungsgehilfe wenn Er in deinem Namen
Aufträge erteilen kann.

Das ist unmöglich, denn wenn er tatsächlich eine Vollmacht hätte (was datafox nicht gefragt hat), dann wäre er Vertreter beim Vertragsabschluss, hat er keine Vollmacht (->falsus procurator) und schließt er in fremdem Namen ab, dann gibt es gar keinen Vertrag, da er im eigenen Namen keinen schließen wollte und jemanden Fremden nicht verpflichten kann (eine andere Frage ist dann wieder die schadenersatzrechtliche Haftung des falsus procurator). Der Begriff des Erfüllungsgehilfen gehört nicht zum Vertragsabschluss dazu, sondern vielmehr ins Schadenersatzrecht, wenn ein Schuldner sich zur Erfüllung seiner Schuld eines Gehilfen bedient und dieser dem Gläubiger einen Schaden zufügt.

Gruß
Tom

Nicht mein Problem wenn Du dein Scheckbuch mit Pin und Karte
liegen lässt und JEDER verfügungen treffen kann in Deinem
Namen.

Hallo!

Hier stellt sich das übliche Problem mit der Beweisbarkeit aber: auch dann wenn derjenige mit PIN und Karte eine Verfügung über das Internet trifft ist sie mangels Vollmacht nicht wirksam. Dass hier in der Praxis meistens Beweisprobleme auftreten ist natürlich klar.

Gruß
Tom

Falsch Du mußt beweisen das Du das nicht warst.

Das gilt für Verfügungen mit deiner Scheckkarte samt Pin.

Das gilt auch für Verfügen die Du im elektronischen Mailverkehr machst.

Hast Du von deinem Telefon Anschluss aus die Aktion getätigt beginnt das hängen am Fliegenfänger. Es gib da schon Urteile. Ich wars nich is nich.

Dein Internet Provider hat deine Adresse, denn Du mußt doch zahlen - oder? Damit kann deine IP die auf jeder Mail steht, mit Zeitstempel zugeodnet werden, auf Dich und Deine Aktivität und „plumps“.

Grüße Johannes.

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Hallo!

Ehrlich gesagt, ich weiß jetzt nicht, was an meinem Posting jetzt falsch sein soll oder wo der Widerspruch zu dem ist, was du jetzt geschrieben hast. Was ändert denn die Beweisfrage an der Rechtslage?

-> gar nichts und genau das habe ich geschrieben - dass es hier Beweisprobleme gibt habe ich sogar ausdrücklich erwähnt.

Gruß
Tom

Die Beweisprobleme hast DU !

Das ist wie bei der Schackkarte das Geld ist futsch!!! klar.

Du musst beweisen das DU das nicht warst.

Johannes.

Ehrlich gesagt, ich weiß jetzt nicht, was an meinem Posting
jetzt falsch sein soll oder wo der Widerspruch zu dem ist, was
du jetzt geschrieben hast. Was ändert denn die Beweisfrage an
der Rechtslage?

-> gar nichts und genau das habe ich geschrieben - dass es
hier Beweisprobleme gibt habe ich sogar ausdrücklich erwähnt.

Gruß
Tom

Hallo!

Ja das mag schon sein, aber es ändert nichts an der Rechtslage, genau das habe ich geschrieben.

Gruß
Tom